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Ich würde mir die Rechnung, die Du nicht bekommen hast oder die Du vergessen hast, Dir geben zu lassen, einfach nochmals anfordern!
Ich sammel z.B. alle Rechnungen vom TA. Habe ich mal eine vergessen, lasse ich sie mir eben beim nächsten Besuch nochmal ausdrucken!
Die Nette TAhelferin kennt mich aber schon und erinnert mich immer daran...
Nein.
Der Zahnarzt muss für seine Leistungen auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten lassen.
Fehlerhafte Leistungen sind kostenlos nachzubessern (auch wenn der Zahnarzt etwas anderes behaupten sollte).
LG
Alois
Der Zahnarzt war nur ein Beispiel, da die Haftung für alle Ärzte vergleichbar ist. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 17.10.2003, Az: 2 U 210/00) können Nachbesserungen der Zahnäzte kostenpflichtig sein. Denn die Richter aus Frankfurt gehen davon aus, dass Nachbesserungen zu vergüten sind, da der zahnärztliche Behandlungsvertrag als Dienstvertrag zu beurteilen sei, bei dem es keinen Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung gibt. Vielleicht hat ein Forumsleser ein aktuelles Tierarztbeispiel, so dass wir nicht vom Thema abkommen.
LG Micha
So bei mir aktuell bei einem Zahnarzt, der die Brücke so fehlerhaft verklebte, dass diese nach ein paar Tagen herausfiel, und für das fehlerhafte Hineinsetzen und die Nachbesserung jetzt zwei Rechnungen über je 90 € bezahlt haben will.
Micha
Ist zwar OT.
Nein.
Der Zahnarzt muss für seine Leistungen auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten lassen.
Fehlerhafte Leistungen sind kostenlos nachzubessern (auch wenn der Zahnarzt etwas anderes behaupten sollte).
wenn ich bezahlen muss, frag ich immer: "Ist da alles drin?" Sagt die Helferin: "Ja", frag ich nochmal: "Auch Labor und so? Kommt nix mehr nach?"
Weil - das handhaben die TÄ unterschiedlich. Mein letzter TA hat auch seine Kosten berechnet und die Laborkosten kamen später nach. Dieser nun berechnet mir gleich die Laborkosten mit und bezahlt dann davon das Labor selbst.
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Ein Gast antwortete
Zitat von Julia H.
Das Ausstellen einer Rechnung ist ja wohl keine Kulanzsache des Tierarztes, sondern Pflicht, bzw. hat man einen Anspruch darauf. Muß man halt auch einfordern.
Grüße
Julia
§ 1 Grundsatz
(1) Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren, Entschädigungen, Barauslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem in der Anlage vorgeschriebenen Gebührenverzeichnis zu. Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 zulässig; § 4 Abs. 2 und 3 bleibt unberührt.
(2) In den Gebührensätzen des anliegenden Gebührenverzeichnisses ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Jeder hier kann also die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) nebst Anhang selbst einsehen (bitte selbst googeln nach GOT) Es liegt aber weitgehend im pflichtgemäßen Interesse des Tierarztes, den Gebührensatz zwischen einfach und dreifach zu wählen. Was bei dem einen 100 € kostet, kann bei dem anderen bis das dreifache betragen. Bereits aus diesem Grund sollte man den Tierarzt bitten, seine Gebührenrechnung zu erläutern. Das wird er normalerweise auch gerne tun. Ärzte und Zahnärzte rechnen auch nach vergleichbaren Gebührenordnungen ab. Da der Tierarzt gegenüber anderen Ärzten vorwiegend mit Selbstzahlern zu tun hat, dürften die Gebührenvorstellungen moderater sein (vermute ich mal).
Das Grundproblem bei Ärzten sehe ich darin, dass diese keine Werkleistungen wie ein Handwerker erbringen, sondern Dienste höherer Art. Das heißt, wenn ein Arzt fehlerhaft arbeitet und seine Leistung nachbessern muß, erfolgt diese Nacherfüllung nicht wie bei einem Handwerker kostenlos, sondern man muß für die Fehlerbeseitigung auch noch bezahlen. So bei mir aktuell bei einem Zahnarzt, der die Brücke so fehlerhaft verklebte, dass diese nach ein paar Tagen herausfiel, und für das fehlerhafte Hineinsetzen und die Nachbesserung jetzt zwei Rechnungen über je 90 € bezahlt haben will.
Beim Tierarzt ist für mich deshalb nicht die Rechnung allein Bewertungskriterium, sondern ob er überhaupt ausreichend Beziehungen und Liebe zu Hunden hat (Ahnung hat er mindestens aus dem Studium). Ein Wellensittichdoktor muß kein Pferdedoktor und ein Zooarzt kein Hundearzt sein! Bei einem engagierten und guten Hundearzt vertraue ich auf seine einwandfreie Arbeit, die durchaus auch mal teurer sein kann.
Grundsätzlich ist es normal, dass der Tierarzt die Kosten für Untersuchung und ggf. Entnahme von Blut oder Proben Geld nimmt. Und dass dann später nochmal eine Rechnung vom Labor kommt. Ich zahle auch in meiner Tierklinik das Geld für die allgemeine Untersuchung und Blutentnahme extra, bekomme danach aber nochmal eine Rechnung vom Labor für die jeweiligen Untersuchungen die gemacht worden sind. Das ist normal. Aber wenn du nicht zufrieden bist, würde ich da ganz einfach nicht mehr hingehen und mir einen neuen Tierarzt suchen. Und immer dran denken, lass dir eine Rechnung/Quittung mitgeben. Ich bin froh dass meine Tierklinik das von alleine macht, aber wäre dem nicht so, würde ich es trotzdem verlangen.
Hier im ländlichen Bereich macht und kassiert jeder Tierarzt was er gerade mag.
Das ist hier auch so. Von unserem Ziegen-TA bekommen wir auch nie 'ne Rechnung.
Da wird cash bezahlt und das war's.
Der Kleintierarzt, zu dem ich mit unseren Hunden gehe, stellt jedesmal eine Rechnung aus.
Die o.g. Rechnung halte ich für korrekt, bis auf die doppelten Kuriergebühren.
Wenn das Labor die Rechnung an den Tierhalter schickt, muss man das vorher unterschreiben.
So kenn ich das von meinem früheren TA auch. Der jetzige rechnet mit den Laboren selber ab, deshalb bezahl ich das auch bei ihm.
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Ein Gast antwortete
Ich fürchte die Praxis keine Rechnung zu bekommen ist hier bei uns in Bayern weit verbreitet.
Ich habe seit rund 30 Jahren Hunde - die erste detaillierte Rechnung jedoch, habe letztes Jahr erhalten !
Ich hab den Zettel angeschaut und war baff.
Hier im ländlichen Bereich macht und kassiert jeder Tierarzt was er gerade mag.
Wieso wird Kurier-Probenabholung vom TA nochmal mit € 5,30 berechnet? ??
thx for re.
goldie173
Das frag dann eben deinen TA...aber ansonsten hate er dir auch keien Fehlinfo gegeben, denn die Leistung wurde ja nur einmal berechnet, die 30 Euro beim TA sind für die Untersuchung und den Abstrich.
Was nun direkt den Kurierdienst betrifft, so würde ich da einfach fragen, evtl auch das Labor.
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Ein Gast antwortete
ja, weil er (t.a.!) genau weiss, dass dabei nichts rumkommt!!!!
naja, die nette art ist dies auf jeden fall nicht! zweimal zahlen (1x t.a. und 1x labor!) ist korrekt! nur, gleich mit dem r.a. zu drohen.......tz tz tz ! und dann auch noch sagen, es wäre noch nichts bezahlt!!!!! hast du von ihm keine rechnung bekommen?
meiner schreibt gleich die rechnung aus mit dem vermerk, dass bar gezahlt wurde!
aber wenn du zu einem r.a. gehen würdest, hättest du schlechte karten! es steht dann aussage gegen aussage!
Hallo,
leider (!) habe ich keine Quittung bekommen (und auch nicht verlangt); habe mir auch nichts dabei gedacht, da unser vorheriger TA das auch ohne Rechnung handhabte. Na ja. Aus Fehlern LERNT man(n)...
Dass ich zum RA gehen soll war die Empfehlung des erregten TA!!
goldie173
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Ein Gast antwortete
naja, die nette art ist dies auf jeden fall nicht! zweimal zahlen (1x t.a. und 1x labor!) ist korrekt! nur, gleich mit dem r.a. zu drohen.......tz tz tz ! und dann auch noch sagen, es wäre noch nichts bezahlt!!!!! hast du von ihm keine rechnung bekommen?
meiner schreibt gleich die rechnung aus mit dem vermerk, dass bar gezahlt wurde!
aber wenn du zu einem r.a. gehen würdest, hättest du schlechte karten! es steht dann aussage gegen aussage!
mein Problem ist, dass dieser TA mich fehlinformiert hat, denn auf meine Frage, was der Abstrich jeweils kostet, nannte er mir die Preise und fügte hinzu, dass ER selber daran nichts verdient. Rückwirkend bekam ich fernmündlich eine Aufstellung vorgelesen, wobei mir u. a. die Kurier-Probenabholung nochmal verrechnet wurde. Dass ich vom Labor noch eine extra Rechnung kriege, hat er überhaupt nie erwähnt und das höchste der Gefühle.... Ich hätte noch nichts bei ihm bezahlt. Dann meinte er noch, falls ich mich unrecht behandelt fühle, solle ich doch einen RA einschalten und hat den Hörer auf die Gabel geknallt. Netter Doktor.
Hoffentlich passiert euch das nicht mal - ..
goldie173
ps: ich habe mich übrigens bei einem anderen TA erkundigt - .. diese Unterschrift an das Labor hätte ich überhaupt nicht leisten müssen - .. ist Sache des TA, denn er nimmt ja auch das Geld. Für Abstrich Ohr (Malassezien) hätte ich EINMALIG höchstens € 35,- bezahlen müssen.
Aber ... UNWISSEN SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT
ich bin auch etwas erstaunt über deine empörung. schliesslich hat der TA ja deinen hund untersucht, abstrich gemacht, proben weggeschickt und dir auch auskunft über die laborkosten gegeben. wo ist das problem? dachtest du der TA arbeitet für lau?
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