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Darf jeder Futterfleisch verpacken und verkaufen?

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    Darf jeder Futterfleisch verpacken und verkaufen?

    Hallo zusammen,

    ich überlege mir gerade, welche Auflagen ein Futterfleisch-Händler erfüllen muss?
    Das würde ich am liebsten genau wissen, ich hab aber noch keine Quelle zu nachlesen gefunden.
    Könnt ihr mir bitte helfen?
    Mir ist aufgefallen, dass z.B. die TK-Ware bei Versandhändlern sehr unterschiedlich deklariert ist. Der Händler A schreibt Rinder-Mix + MHD und Händler B schreibt Rinder-Mix, alle Inhaltsstoffe, MHD und Hersteller genau auf. Ich bin sicher, dass alle mit bestem Gewissen das Produkt handhaben, aber ich würde schon gerne wissen, welche Bestimmungen (m)ein Versandhändler erfüllt oder übertrifft.

    Gruß

    langbutz

    #2
    Hi "langbutz"

    Ich schätze es ist in diesem Fall das Beste, wenn man die Versender selbst befragt.

    Hier werden die wenigsten wissen, welche Vorraussetzungen man für den Handel erfüllen muss.
    Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
    und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
    Mail ->

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      #3
      Bei der Verbraucherzentrale kannste nachfragen, ich denk die müssen das eigentlich wissen.

      Wär toll wenn Du was rausfindest wenn Du uns das kurz mitteilen könntest, interessant wär das nämlich schon.
      Grüssle
      Tanja mit Wirbelwind Benni und der Miezenbande

      Kommentar


        #4
        also ich kann mir nicht vorstellen, das futterfleischverkäufer garkeine auflagen haben. alleine um zu verhindern, das dieses fleisch für den menschlichen verzehr verkauft wird.

        genaue angaben würden mich aber auch interessieren
        grüßle
        Susanne

        Kommentar


          #5
          Händler

          Hallo zusammen,

          also.................

          Alles gilt das EU-Recht, dort ist alles geregelt!

          Wer gewerblich verkauft - evtl. noch bearbeitet (z. b. ek beim Schlachthof, danach wolft bzw. schneidet und verpackt) benötigt eine "K-3-Zulassung"!!

          Schlachthöfe und Zerlegebetriebe dürfen sogenannte "Schlachtabfälle nicht mehr an Betriebe/Versender ohne K-3-Zulassung verkaufen! - Es muß alles protokolliert werden (z. B. wohin die Ware geht)

          Bekommt der Händler nur verpackte Artikel, braucht er keinerlei Zulassung, da der Lieferant/Produzent eine EU-Zulassungs-Nr.
          h a b e n m u ß !!!

          Der Produktionsbetrieb muß (!!) eine K-3-Zulassung haben!!!

          Vom Gesetzgeber her ist vorgeschrieben, daß auf den Artikeln die erteilte EU-Vet-Nr. vermerkt ist!

          Nach dem Deklarationsrecht ist zwingend vorgeschrieben, daß Mischfuttersorten eine Analyse haben müssen!!

          Die oft angebotenen sogenannten "Hundewürste" sind Mischfutter. Es bedarf also einer Inhaltsangabe (Analyse) bzgl. Inhalt (Rindfleisch, Innereien, Wasser pp)
          Leider hält sich im Moment kaum jemand daran!

          Alle Artikel müssen etekettiert/ausgezeichnet (was für ein Fleisch z. B. es ist) u n d es muß als Tiernahrung d e u t l i c h deklariert sein!
          Bei Versendern/Verkäufern, die einen regen Zuspruch haben muß man sich bzgl. MHD kaum Gedanken machen - der Warenumschlag ist bei denen viel zu schnell. Man kann davon ausgehen, daß deren Ware max. 1 Woche alt ist!

          MHD-Auszeichnung wäre trotzdem nicht verkehrt!


          Vielleicht ist jetzt ja einiges klarer!??


          LG

          Karl

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            #6
            Hallo,

            und was muss man tun um diese K3-Zulassung zu bekommen?
            Hab' schon gegoogelt aber rein gar nix gefunden? Gibt's vielleicht einen link?

            Grüsse
            Viele Grüsse
            Nadja und die Doggies

            Kommentar


              #7
              Original geschrieben von Nadja&Samba
              Hallo,

              und was muss man tun um diese K3-Zulassung zu bekommen?
              Hab' schon gegoogelt aber rein gar nix gefunden? Gibt's vielleicht einen link?

              Grüsse
              hallo,

              diese Zulassung werden "Hobby-Versender" nicht bekommen!

              Die wird nur an größere Betriebe über Amtsveterinäramt und Behörden (mindestens auf Bezirksebene) vergeben!

              Schlachthöfe und Zerlegebetriebe dürfen absolut nicht an solche Versender verkaufen - die riskieren ansonsten die Schließung ihrer Betriebe!

              Aber auch beim Versender "schlägt`s mächtig ein"!!

              LG

              Karl

              Kommentar


                #8
                Original geschrieben von Unregistered
                hallo,

                diese Zulassung ... wird nur an größere Betriebe über Amtsveterinäramt und Behörden (mindestens auf Bezirksebene) vergeben!
                Ok dann muss ich da morgen mal nachhören ...

                Danke
                Viele Grüsse
                Nadja und die Doggies

                Kommentar


                  #9
                  Danke für die Info, Karl.

                  Jetzt hab ich doch so langsam einen Einblick. Gut zu wissen, dass nicht jeder Hafensänger in seiner Badewanne Tierfutter portionieren darf. Unter dem Stichwort „Heimtierfutterbetriebe“ findet man bei Google eine Menge PDF`s zum Thema. Ich werd mich da mal einlesen.

                  @Karl: Danke für die ausführlichen Erklärungen. Wenn du Händler bist, hätte ich gerne eine aktuelle Preisliste an: langbutz (at) g m x . de

                  @Nadja: Schreib uns, wenn du nachgehört hast.

                  @timsha:

                  Gruß „Sascha“

                  Kommentar


                    #10
                    Re: Danke für die Info, Karl.

                    Original geschrieben von langbutz
                    @Nadja: Schreib uns, wenn du nachgehört hast.
                    Hallo,

                    also der Amtsvet war sehr nett am Telefon und wird uns schriftlich Bescheid geben, unter welchen Voraussetzungen wir Frischfleisch verkaufen dürfen.

                    Melde mich wieder, wenn ich die Antwort habe.

                    Grüsse
                    Viele Grüsse
                    Nadja und die Doggies

                    Kommentar


                      #11
                      *neugierigfrag* Kommst Du wohl günstig an Fleisch ran? Bin noch auf der Suche nach ner guten Fleischquelle, Pansen kriegen wir schon. Darfst mir gern mal ne PN schreiben wenn Du was zum Abgeben hast, bin ja schnell zu Dir rübergerutscht die paar km.
                      Grüssle
                      Tanja mit Wirbelwind Benni und der Miezenbande

                      Kommentar


                        #12
                        Re: Händler

                        Original geschrieben von Unregistered

                        Vom Gesetzgeber her ist vorgeschrieben, daß auf den Artikeln die erteilte EU-Vet-Nr. vermerkt ist!
                        Dies ist so nicht korrekt.
                        Hierüber gibt es leider noch keine bundeseinheitliche Regelung bzw selbst keine Umsetzung.
                        Selbst da wo es vorgeschrieben ist dürfen die Händler Ihre Bestände an Tüten etc. aufbrauchen.
                        Derzeit weiß eigentlich niemand so recht Bescheid, am wenigsten die Veterinäre.
                        Viele Händler haben noch keine Nummer, weil Ihre Prüfung des Betriebes auch noch nicht abgeschlossen ist, da ja auch mehrere Institutionen beteiligt sind.
                        Original geschrieben von Unregistered

                        Nach dem Deklarationsrecht ist zwingend vorgeschrieben, daß Mischfuttersorten eine Analyse haben müssen!!
                        Auch dies ist nicht korrekt, dann würde ja auf jeden Metzgerbetrieb eine Klagewelle zurollen.
                        Da sucht man vergeblich nach Analysen.
                        Mische ich zum Bleistift Lunge und Herz, ist dies "kein" Mischfutter.
                        Gebe ich aber Getreide, Kartoffeln etc. hinzu, ist es in diesem Moment ein sogenanntes Mischfutter.
                        Hier hat der Hersteller eine Analyse zu erstellen, wie eben auch bei Fertigfutter.
                        Gleiches gilt für Wurst.
                        Hier reagiert die EU besonnener, eben weil es eine Beschwerdeflut gab.

                        Das Problem ist, jede Änderung in Brüssel, kommt wohl nicht bei allen Ämtern an und so haben wir folgenden Ist-Zustand.
                        Jeder hat eine andere Ansicht.


                        Gruß
                        Dirk

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                          #13
                          Re: Re: Händler

                          Original geschrieben von Heino
                          Dies ist so nicht korrekt.
                          Hierüber gibt es leider noch keine bundeseinheitliche Regelung bzw selbst keine Umsetzung.
                          Selbst da wo es vorgeschrieben ist dürfen die Händler Ihre Bestände an Tüten etc. aufbrauchen.
                          Derzeit weiß eigentlich niemand so recht Bescheid, am wenigsten die Veterinäre.
                          Viele Händler haben noch keine Nummer, weil Ihre Prüfung des Betriebes auch noch nicht abgeschlossen ist, da ja auch mehrere Institutionen beteiligt sind.

                          Auch dies ist nicht korrekt, dann würde ja auf jeden Metzgerbetrieb eine Klagewelle zurollen.
                          Da sucht man vergeblich nach Analysen.
                          Mische ich zum Bleistift Lunge und Herz, ist dies "kein" Mischfutter.
                          Gebe ich aber Getreide, Kartoffeln etc. hinzu, ist es in diesem Moment ein sogenanntes Mischfutter.
                          Hier hat der Hersteller eine Analyse zu erstellen, wie eben auch bei Fertigfutter.
                          Gleiches gilt für Wurst.
                          Hier reagiert die EU besonnener, eben weil es eine Beschwerdeflut gab.

                          Das Problem ist, jede Änderung in Brüssel, kommt wohl nicht bei allen Ämtern an und so haben wir folgenden Ist-Zustand.
                          Jeder hat eine andere Ansicht.


                          Gruß
                          Dirk

                          hallo dirk,

                          mit verwunderung lese ich hier deinen beitrag und frage mich, mit welchem wissen du behauptest, die fakten in karl`s posting seien nicht korrekt!

                          könnte es nicht evtl. sein, daß solch konkrete angaben von einem "insider" aus der branche (tiernahrung) kommen??

                          ich finde deine äußerungen bzgl. nicht korrekter aussagen von karl einfach nur daneben und zeugen von deinem nicht vorhandenen brancheninternen wissen!

                          ich vrsuche dir nun das eine oder andere zu erklären und möchte mit meinem posting die verunsicherung bei anderen usern, die du hervorgerufen hast, auszuräumen.

                          bitte nimm zur kenntnis, daß die von karl angesprochenen verordnungen und durchführungsbestimmungen absolut nichts mit "normalen metzgern" zu tun haben!
                          dein vergleich läuft absolut ins leere ist sachlich/fachlich falsch!

                          bei der diskussion ging es um TIERNAHRUNG !!

                          bei tiernahrung sind alle bestimmungen (zumind. die meisten) im FUTTERMITTELGESETZ bzw. in der FUTTERMITTEL-VERORDNUNG (FMV) geregelt und festgeschrieben!

                          u. a. ist dort die kennzeichnungspflicht (§ 5) wie tierart (fleischsorten) bezeichnung, inhaltsstoffe (anlage 1 a/teil b), gewicht, name und anschrift des verkäufers/produzenten geregelt!

                          mischfuttermittel

                          die kennzeichnung ist im § 11 geregelt!

                          die bezeichnung des futters in § 12

                          angabe der inhaltsstoffe (rohprotein, rohasche, rohfaser, rohfett - jeweils in %) !!

                          zusammensetzung

                          a. offene deklaration - angabe in % - einzelfuttermittel

                          b. halb offen - in absteigender reihenfolge (von größtem anteil zum kleinsten anteil)

                          gruppen

                          gruppenbezeichnung FMV teil 2 A2b

                          feuchtigkeitsangabe = wasser

                          wenn über 14 % zwingend vorgeschrieben - trifft auf alle sogenannten "hundewürste" (rohware) zu!!

                          zusatzstoffe

                          geregelt im § 18, wenn zugesetzt wird - angabe/kg !!

                          gewichtsangabe, mhd, chargen-nr

                          deklaration als einzelfuttermittel/ergänzungsfuttermittel/mischfuttermittel

                          weiterhin wird empfohlen, evtl. fütterungshinweise zu geben bzw. was bei der futterung besonders zu beachten ist!

                          laß bitte sachlich/fachlich falsche vergleiche/ausführungen und informiere dich bitte gründlich, bevor du einem user unkorrekte postings unterstellst!

                          ganz nebenbei - ein sorry richtung karl wäre echt nicht schlecht!


                          einen schönen abend noch und viel geduld beim studium der FMV !

                          gruß chembe

                          Kommentar


                            #14
                            Re: Re: Re: Händler

                            Original geschrieben von chembe

                            ich vrsuche dir nun das eine oder andere zu erklären und möchte mit meinem posting die verunsicherung bei anderen usern, die du hervorgerufen hast, auszuräumen.
                            Hallo Chembe, (emigrierter kubanischer Eierlikörhersteller?)
                            auch wenn es Dir noch nicht aufgefallen ist.
                            Dies ist hier nicht die wissenschaftliche Abteilung des Robert-Koch Instituts und auch nicht das Landeswirtschaftsministerium sondern ein ganz profanes Forum mit interessierten Hundlern.
                            Da wäre es schön wenn Du Deine Überheblichkeit mal langsam ablegen könntest.
                            Du zitierst Texte und scheinst Dich ja auch sehr gut auszukennen, leider nützt aber ein zitieren von Gesetzestexten nicht wenn es innerhalb der EU Verordnungen gibt oder Gesetze noch nicht umgesetzt sind.
                            Dies ist im Netz nachzulesen.
                            Ich denke aber Du solltest erst einmal gewaltig an Deinem Ton arbeiten oder Links im Netz suchen welche von der "anderen" Art der Kommunikation berichten und diese gegebenfalls studieren.
                            Dann, aber auch nur dann können wir uns gerne weiter unterhalten.

                            Gruß
                            Dirk

                            Kommentar


                              #15
                              hallo heino (harribo-verkäufer)??:roflol: ,

                              wo ist meine überheblichkeit?? ich habe dir schlicht deine unkenntnis bewiesen!
                              für mich ist jemand überheblich, wenn er trotz erwiesener unkenntnis sachlich richtige beiträge versucht, als nicht korrekt zu bezeichnen!
                              selbst ein profanes forum hat das recht, daß dort sachlich richtig informiert wird! wenn ein beitrag schlicht falsch ist, gibt es auch das recht, dies aufzuzeigen und zu belegen!
                              nimm bitte zur kenntnis, daß dein versuch von "eu-bestimmungen" (warum nur so ungenau?? - nenne sie doch bitte konkret!!???) zitieren, ins leere läuft!

                              für die betriebe sind die von mir zitierten bestimmungen bindend. werden diese forderungen nicht eingehalten, wird der betrieb geschlossen!

                              oder glaubst du, daß sich z. b. ein oberamtsrat der regierung von oberbayern dafür interessiert, daß der user "heino" allgemein "eu-bestimmungen" anführt!???

                              komm langsam runter und gib einfach zu, daß du in diesem fall total daneben gelegen hast!

                              unkenntnis ist nicht schlimm - wenn man sie dann auch einsieht und einräumt bzw. bereit ist hinzu zu lernen!

                              chembe

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