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    Zahlungspflichtig oder nicht??

    Wir haben momentan Ärger mit den Nachbarn, einem älteren Ehepaar mit einem Retrieverrüden. Eigentlich versteht sich Gina sehr gut mit diesem Hund. Doch Mitte September kam meine Tochter von ihrem Spaziergang mit Gina auf unserer Gehwegseite zurück und der Retriever sah Gina und wollte zur ihr rüberlaufen. Er war wie immer ohne Aufsicht nicht angeleint vorne im Hofbereich. Als meine Tochter ein Auto heranfahren sah, lief sie dem Hund mit Gina an der Leine entgegen und zog ihn mit dem Halsband wieder auf die Gehwegseite vor dem Haus der Hundebesitzer. Da Gina läufig war, versuchte der große Hund immer auf den kleinen Westie zu springen. Meine Tochter versuchte den Hund abzuhalten, rief immer laß es und scheuchte ihn weg. Doch dann schaffte er es und verletzte Gina so, daß sie mit dem re. Hinterbeinchen nicht mehr laufen konnte. Erst als unser Hund jaulte, kam die Frau und rief ihr Mann möge doch mal nach dem Hund sehen. Der Mann schlug auf den Hund ein. Mein Tochter war sehr schokiert. Denn was kann der Hund dazu, wenn die Besitzer nicht auf einen Rüden achtgeben können. Wenn alle so denken und ihre Rüden vorne im Straßenbereich oder wie auch vorgekommen hinten am Wald einfach ohne Aufsicht herumlaufen lassen, kann ich mich ja mit einer kleinen läufigen Hündin nicht mehr auf die Straße trauen. Ich mußte mit Gina zur TÄ und erhielt die Diagnose:Verd. auf Kreuzbandanriß. Nachdem eine freundliche Einigung wegen Zahlung der TA-Kosten nicht möglich waren, wurden innerhalb von 4 Wochen 2 Briefe mit den Rechnungen per Einschreiben mit Rückschein zugesandt. Doch das Ehepaar rührte sich nicht. Man erfuhr nur wie er Anderen sagte, das er keinen Pfennig zahlt. Mittlerweile habe ich eine Schiedsperson eingeschaltet und wir haben am 4. Februar eine Schiedsverhandlung, wozu ich auch meine Tochter mitnehmen werde, da sie ja dabei war. Meine Tochter sagte ganz enttäuscht, daß sie den Hund nicht noch einmal von der Fahrbahn holen wird, wenn die Hundebesitzer nicht aufpassen. Wie sagt man so schön-Gutheit wird oft bestraft.


    Gruß Christiane und Gina

    #2
    hallo Christiane,
    Zitat von weichselgarten Beitrag anzeigen
    Wir haben momentan Ärger mit den Nachbarn, einem älteren Ehepaar mit einem Redriverrüden. Eigentlich versteht sich Gina sehr gut mit diesem Hund. Doch Mitte September kam meine Tochter von ihrem Spaziergang mit Gina auf unserer Gehwegseite zurück und der Redrivier sah Gina und wollte zur ihr rüberlaufen. Er war wie immer ohne Aufsicht nicht angeleint vorne im Hofbereich. Als meine Tochter ein Auto heranfahren sah, lief sie dem Hund mit Gina an der Leine entgegen und zog ihn mit dem Halsband wieder auf die Gehwegseite vor dem Haus der Hundebesitzer. Da Gina läufig war, versuchte der große Hund immer auf den kleinen Westie zu springen. Meine Tochter versuchte den Hund abzuhalten, rief immer laß es und scheuchte ihn weg. Doch dann schaffte er es und verletzte Gina so, daß sie mit dem re. Hinterbeinchen nicht mehr laufen konnte. Erst als unser Hund jaulte, kam die Frau und rief ihr Mann möge doch mal nach dem Hund sehen. Der Mann schlug auf den Hund ein. Mein Tochter war sehr schokiert. Denn was kann der Hund dazu, wenn die Besitzer nicht auf einen Rüden achtgeben können. Wenn alle so denken und ihre Rüden vorne im Straßenbereich oder wie auch vorgekommen hinten am Wald einfach ohne Aufsicht herumlaufen lassen, kann ich mich ja mit einer kleinen läufigen Hündin nicht mehr auf die Straße trauen. Ich mußte mit Gina zur TÄ und erhielt die Diagnose:Verd. auf Kreuzbandanriß. Nachdem eine freundliche Einigung wegen Zahlung der TA-Kosten nicht möglich waren, wurden innerhalb von 4 Wochen 2 Briefe mit den Rechnungen per Einschreiben mit Rückschein zugesandt. Doch das Ehepaar rührte sich nicht. Man erfuhr nur wie er Anderen sagte, das er keinen Pfennig zahlt. Mittlerweile habe ich eine Schiedsperson eingeschaltet und wir haben am 4. Februar eine Schiedsverhandlung, wozu ich auch meine Tochter mitnehmen werde, da sie ja dabei war. Meine Tochter sagte ganz enttäuscht, daß sie den Hund nicht noch einmal von der Fahrbahn holen wird, wenn die Hundebesitzer nicht aufpassen. Wie sagt man so schön-Gutheit wird oft bestraft.


    Gruß Christiane und Gina
    ich kenn mich leider in rechtlichen dingen nicht aus, kann dir also wohl nichts dazu sagen ...
    ... vom bauchgefühl her würde ich meinen, dass ihr wirklich leider keinen pfennig bekommt, weil deine tochter sich ja selbst in die situation gebracht hat, indem sie den hund von der fahrbahn holte ...
    ... wäre der hund rübergerannt - wenner denn übelebt hätte - und hätte euch belästigt, sähe die sache wohl etwas anders aus ...
    ... wie gesagt, mein bauchgefühl ...
    ... ob ich damit richtig liege, weissich nich ...

    liebe grüße - und viel glück, Gabi
    der einzige leichte tag war gestern ...

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      #3
      hm, schwierige sache.

      ich würde auch sagen, daß ihr wahrscheinlich auf den kosten sitzen bleiben werdet, ganz zu schweigen von dem ärger den ihr ab jetzt mit euren nachbarn haben werdet.

      vielleicht rufst du einfach mal bei einer versucherung an und erkundigst dich mal, wie das so aussieht, ob verletzungen, die durch spielen, ... hervorgerufen werden auch von der versicherung getragen/abgedeckt werden oder ob darunter nur beißvorfälle und ähnliches fallen.

      ich denke, das wird so geregelt, wie es die versicherungen handhaben würden, sicher bin ich mir aber nicht.

      vielleicht hast du auch glück und versicherungen würden im normalfall für einen solchen schaden aufkommen. hat euer nachbar eine, wird sie die kosten tragen, hat er keine, wird er selbst zahlen müssen.

      aber was nutzt schon die zusage, daß er zahlen muß, wenn er nicht zahlen will? willst du dann mit dem gerichtsvollzieher vor der türe stehen?

      um ehrlich zu sein, wenn es sich so zuspitzen sollte würde ich anfangenund hätte angst um meinen eigenen hund.
      Liebe Grüße
      Katrin und ihr Zoo

      Unter hundert Menschen liebe ich nur einen,
      unter hundert Hunden neunundneunzig.

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        #4
        Ich würde auch mal so aus Laiensicht denken, daß Gabi recht hat. Also das juristisch deine Tochter zumindest Mitschuld trägt.
        Und wenn deine Nachbarn es so nicht für nötig halten zu zahlen - ich denke mal da habt ihr schlechte Karten.
        Aber vielleicht hilft ja das Schiedsgespräch.
        Gruß aus dem Norden
        Wilma mit der Rumänenhyäne Levi (immer begleitet von Fellow und dem Dr. Dr. Arno)

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          #5
          Wie alt ist denn Deine Tochter?
          Ich könnte mir sonst vorstellen, dass es auch problematisch sein könnte, wenn argumentiert wird, dass die Läufigkeit Eurer Hündin das Problem war und Deine Tochter evtl vom Alter her nicht im Stande ist, solche Situationen zu händeln?

          Trotzdem finde ich es gut, dass Deine Tochter versucht hat, den Hund zu schützen und ich finde es sehr schade, dass die Halter des Retrievers sich auf so unschöne Art "bedanken"!
          Viele Grüße,
          Irina

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            #6
            Hallo Irina,

            ich bin der Meinung, dass ihr die Rechnung nicht zahlen müßt. Jeder Hundehalter hat eine sog. Gefährdungshaftung (Die Verantwortlichkeit für einen Schaden außerhalb vertraglicher Beziehungen kann auf einer Gefährdungshaftung oder einer Verschuldenshaftung beruhen.
            Kennzeichnend für die Gefährdungshaftung ist, dass der Haftende auch ohne ein schuldhaftes Handeln für den Schaden verantwortlich ist.).

            D.H. für jeden Schaden den mein Hund verursacht muß ich haften. Ich hatte vor 2 Jahren so einen Fall. Ich war mit meinem angeleinten Rüden unterwegs mir kam ein Mann mit einem Rüden entgegen. Bei diesem Hund riß die Leine und er stürzte sich auf meinem Hund. Da war ein Beisserei im Gang und der andere Hundebesitzer schmiss sich auch beide Hunde und wurde dabei gebissen.(Fragt mich nicht welchen Wahnsinn diesen Mann ritt sich auf 2 kämpfende Schäferhunde zu werfen) Meine Versicherung hat die Behandlungskosten und den Verdienstausfall bezahlt, obwohl ich bzw. mein Hund meiner Meinung keine Schuld an diesem Vorfall hatten.
            Da du ja auch in NRW lebst, müßte der Hund doch eigentlich Haftpflichtversichert sein. Desweitern hat ein 20/40 Hund innerhalb bebauter Fläche nicht frei rumzulaufen. Vielleicht haben sie ihren Hund ja nicht beim Ordnungsamt gemeldet, vielleicht kann man ja im Gespräch den Punkt Pflichthaftpflichtversicherung mal ansprechen.

            Gruß
            Fadia

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              #7
              Huhu!

              Ich fürchte auch, daß Ihr auf den Kosten sitzenbleibt, wenn der Nachbar sich durch das Schiedsgespräch nicht einsichtig zeigt. Meines Wissens nach zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht, wenn der Hund ohne Aufsicht unangeleint rumläuft.
              Viele Grüße, Conny mit Merlin & Willow im hier und jetzt und Joy, Floh & Fax für immer im Herzen

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                #8
                Zitat von Smausi Beitrag anzeigen
                Huhu!
                Meines Wissens nach zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht, wenn der Hund ohne Aufsicht unangeleint rumläuft.
                Sorry, aber das ist Quatsch. Je nach Versicherungsbedingungen ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen. In meiner Versicherung gibt es derartige Klauseln übrigens nicht .

                Natürlich ist der andere Hundehalter in diesem Fall zu 100 Prozent haftbar. Nix Mitschuld, solange der verletzte Hund angeleint und der andere unangeleint war. Da der Hund bei Eintritt des Schadens auch unbeaufsichtigt war, kommt ein Eigenanteil m.E. nicht in Frage. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erkenn ich hier nicht, und selbst wenn, kann dem Geschädigten das völlig latte sein, da der Schadensverursacher dann halt mit seinem Privatvermögen haftet.

                Mein Tipp: Ab zum Anwalt (Kosten muss der Schadenverursacher bzw. seine Versicherung übernehmen), so ein Kreuzbandriss ist ja nun keine billige Angelegenheit.
                Grüße von Manuela und den Mädels

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                  #9
                  Der Meinung bin ich auch, der Gegner hat zu zahlen.
                  Auch wenn Deine Tochter ihn nicht von der Straße gezogen hätte, wäre er hätte der Hund genauso Deinen Hund verletzen können.

                  Der Hundehalter hat darauf zu achten, daß sein Hund verwahrt ist.
                  Stell Dir vor meine 3 laufen zur Straße und stoßen da einen Herrn mit seinem Hund um und beide verletzen sich.
                  Da hab ich genauso zu zahlen, bzw meine Versicherung.
                  Mir ist es auch schon passiert daß mein Rüde einen Hund gebissen hat, der war an der Leine meiner nicht.
                  Sogar da hat meine Versicherung gezahlt weil der andere Hund doch genäht werden musste

                  Bin mal gespannt wie das bei euch ausgeht
                  Liebe Grüße Monika
                  "Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast, einen Hund zu haben, macht Dich reich"

                  Bekennendes AHK-Mitglied

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                    #10
                    Zahlungpflichtig oder nicht??

                    Haben die Schiedsverhandlung gut hinter uns ´gebracht.
                    Fakt ist der Hund bewegte sich außerhalb des Grundstückes ohne Leine und ihne Aufsicht im Straßenbereich. Der Hundehalter ist zahlungspflichtig. Aber es hat etwa 1 Std. gedauert bis die Schiedsfrau es ihm richtig verständlich machen konnte das er Zahlen muß in diesem Fall und das seine Versicherung für den Hund die Kosten trägt. Er braucht sie nicht aus eigener Tasche zahlen, wozu er dann nach langem Gerede sich auch bereiterklärte.
                    Danke für die Meinungen von Euch und die Unterstützung

                    Gruß Christiane mit Gina

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                      #11
                      Das freut mich für Euch.
                      Und es freut mich, dass die Tierliebe und das Verantwortungsgefühl Deiner Tochter NICHT bestarft wurde (na ja, rechtlich gesehen zumindest. Das mit Eurer Hündin ist ja leider trotzdem passiiert)

                      Nur der Hund tut mir leid. Der wird sicher irgendwann vor ein Auto laufen
                      LG Viola mit Tomba und Finni


                      „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat.“ (R. Descartes)

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                        #12
                        Schön, das es für euch so geendet hat. Ich hoffe auch für euch, das die "Nachbarschaft" nicht darunter leiden muß.
                        Recht zu haben und es auch zu bekommen, ist leider nicht immer so einfach!

                        Lieben Gruß, auch an Deine Tochter, die so verantwortungsvoll gehandelt hat!

                        Angela

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