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Tollwutimpfung

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    Tollwutimpfung

    Hallo an alle,

    das Thema ist hier wahrscheinlich schon x-mal besprochen worden, dennoch möchte ich noch einmal nachhaken. Habe mir das Buch "Haustiere impfen mit Verstand" gekauft. In diesem lese ich beim Thema "Tollwut" unter der Unterschrift "Hersteller-Impfprogramme": Je nach Hersteller werden für den Eintrag von 2 oder 3 Jahren Schutzdauer 1 oder 2 Impfungen beim Welpen und Jungtier verlangt. Was bedeutet das?
    Ich frage deshalb, weil ich meine Hündin vor kurzem gegen Tollwut (Virbagen canis LT) habe impfen lassen und mit Schrecken feststellen musste, dass die Impfung nur für 1 Jahr gültig sein soll. Habe natürlich nachgefragt, aber daraufhin kam die Antwort, dass dieses nicht aus medizinischen sondern aus gesetzlichen, bürokratischen Gründen (was auch immer das heißen mag?!) so eingetragen werden musste. Sina ist eine Tierschutzhündin und mit ca. 4 Jahren zu uns gekommen. Der Impfausweis beginnt mit der Eintragung des ungarischen Tierarztes, der sie kurz vor ihrer Ausreise geimpft hatte. Muss Sina jetzt jährlich geimpft werden? Aus Sicherheitsgründen möchte ich auf eine gültige Tollwutimpfung nicht verzichten.

    Vielen Dank im voraus
    Sabine mit Sinchen

    #2
    <<<< Je nach Hersteller werden für den Eintrag von 2 oder 3 Jahren Schutzdauer 1 oder 2 Impfungen beim Welpen und Jungtier verlangt. Was bedeutet das?<<<

    Die Grundimmunisierung muß so vorgenommen werden, wie es der Hersteller des verwendeten Impfstoffs in seinem Beipackzettel vorschreibt.

    Bei Nobivac T zB steht drin, daß schon nach einer Impfung ein Eintrag für drei Jahre gemacht werden kann, wenn der Hund zum Zeitpunkt dieser ersten Tollwutimpfung mindestens 12 Wochen alt war.

    Bei Virbagen T hingegen sind für die Grundimmunisierung ZWEI Impfungen vorgeschrieben, erst nach der zweiten Impfung (also ein Jahr nach der Erstimpfung) kann ein Eintrag für "zwei bis drei" Jahre gemacht werden. TÄ tendieren dazu, dann nur zwei Jahre einzutragen, obwohl sie drei Jahre eintragen könnten.

    <<<<aber daraufhin kam die Antwort, dass dieses nicht aus medizinischen sondern aus gesetzlichen, bürokratischen Gründen (was auch immer das heißen mag?!) so eingetragen werden musste. Sina ist eine Tierschutzhündin und mit ca. 4 Jahren zu uns gekommen. Der Impfausweis beginnt mit der Eintragung des ungarischen Tierarztes, der sie kurz vor ihrer Ausreise geimpft hatte.<<<

    Das ist doch Käse. Es handelte sich doch nicht um einen erstmals gegen Tollwut geimpften Hund. Da der Hund ja schon in Ungarn eine Tollwutimpfung bekommen hat, hätten die bei dieser Virbac-Impfung ruhig zwei oder drei Jahre eintragen können. Das Virbac-Impfschema mit den zwei Impfungen bezieht sich auf die Grundimmunisierung beim Welpen/Junghund, nicht auf Hunde, die schon vorher mal gegen T geimpft worden sind.

    Da kannst Du jetzt aber hinterher nichts mehr ändern.

    Laß den Hund in einem Jahr noch mal gegen T impfen, aber suche Dir dafür einen anderen TA. Und zwar einen, der einen DREIJAHRES-Tollwutimpfstoff verwendet (zB Nobivac T oder Rabisin oder Enduracell).

    <<<Muss Sina jetzt jährlich geimpft werden? <<<

    NEIN, natürlich nicht.

    LG,
    Mo

    Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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      #3
      Da der Hund ja schon in Ungarn eine Tollwutimpfung bekommen hat, hätten die bei dieser Virbac-Impfung ruhig zwei oder drei Jahre eintragen können.
      Wäre es nicht möglich die Gültigkeit ändern zu lassen, evtl. auch einen neuen Ausweis mit der 3-Jahres-Gültigkeit von einem vernünftigen TA ausstellen zu lassen?
      Ich denke es könnte sich lohnen deshalb ein bischen rumzutelefonieren bevor Du jetzt neu impfst...

      Ich bin kürzlich mit meinem alten Impfausweis zum TA und der hat mir die letzte Impfung mit 3 Jahren Gültigkeit in den neuen EU-Ausweis eingetragen.

      LG

      Küwalda
      Liebe Grüße von Regina mit Pico. Kara, Suc und Lili für immer im Herzen.

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        #4
        Zitat von Küwalda Beitrag anzeigen
        Wäre es nicht möglich die Gültigkeit ändern zu lassen, evtl. auch einen neuen Ausweis mit der 3-Jahres-Gültigkeit von einem vernünftigen TA ausstellen zu lassen?
        Man kann natürlich versuchen, mit dem TA zu reden, ob der den Eintrag ändert.

        Ob das ein anderer TA tun würde, da habe ich Zweifel. Rechtlich gesehen darf ein TA eine T-Impfung nur dann bescheinigen, wenn er sie selbst gegeben hat.
        Mo

        Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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          #5
          Danke, dann habe ich ja jetzt ein Jahr Zeit mir einen anderen Tierarzt zu suchen. Witzigerweise hat Sina für die Staupe etc. problemlos von der gleichen Tierärztin eine 3-Jahres-Impfung bekommen, wobei diese jetzt aber auch ihre letzte sein wird. Der Eintrag in Ihrem Gästebuch hat sich übrigens dann erledigt.

          Liebe Grüße aus Bochum
          Sabine mit dem schlafenden Sinchen

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