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Tollwut-Wh-Impfung -was gilt ?

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    Tollwut-Wh-Impfung -was gilt ?

    Ich hab ne Impf-Frage, aber Achtung - wir sind ein komplizierter Fall !

    Es geht mir um Eddie und Louis, die beiden Hunde, die wir aus Deutschland mitgenommen haben.

    Ich hab, damals, vor der Ausreise, die Tollwut-Titer-Bestimmungen in Deutschland machen lassen, um mir diesen Aufwand hier, in Costa Rica, zu ersparen.
    Damit die Titer-Bestimmungen bei der Wieder-Einreise nach Deutschland noch gültig sind, müssen die Wiederholungs-Impfungen aber ganz genau in der Reihe sein, es darf nicht einen Tag über das "Verfallsdatum" sein.

    Jetzt fragt sich nur - was gilt ????
    Hier in Costa Rica ist die jährliche Tollwut-Impfung gesetzlich vorgeschrieben, jeder TA trägt es also so ein, als wäre die Impfung nur ein Jahr gültig.
    Laut Hersteller muss eine Wiederholungs-Impfung aber nur alle drei Jahre erfolgen.

    Nachdem ich mir Monika Peichls Impfbuch reingezogen hab, würd ich meinen beiden Jungs, die - so wie ich das jetzt sehe - zu viel geimpft wurden, und die ja jetzt auch so langsam ins Seniorenalter kommen, alle überflüssigen Impfungen gerne ersparen.

    Weiss zufällig jemand, was also gilt bei der Wiedereinreise in die EU ?
    Oder auf welchen einschlägigen Seiten ich mich informieren kann.
    Bin ein bisschen gegoogelt, aber dann in den komplizierten Ausführungen der Einfuhr für Tiere versackt......

    Liebe Grüsse
    Steffie

    #2
    Ich würde an deiner Stelle beim Zoll anrufen. Die wissen's vielleicht auch nicht, aber die wissen bestimmt jemanden, der es weiß und schriftlich geben kann - das ist mehr, als ein Forum kann.
    Gruß von Doro
    mit Käpt'n, Lotti und Brenda auf dem Wölkchen und den Bellos impossibiles Jule , Lena , dem gar nicht unmöglichen Aaron sowie Stief-Jagdsau Gaspar

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      #3
      Zitat von Seppeline Beitrag anzeigen
      Ich würde an deiner Stelle beim Zoll anrufen. Die wissen's vielleicht auch nicht, aber die wissen bestimmt jemanden, der es weiß und schriftlich geben kann - das ist mehr, als ein Forum kann.
      Hi Steffie,

      jepp, das seh ich wie Doro.
      Wobei ich mal vermute, das jeweils die Bestimmungen DES Landes gelten in das Du einreisen willst.
      Im TV kommen doch gelegentlich Reportagen - z.B. der Flughafen Frankfurt hat eine riesige extra Veterinärabteilung für all die "reiselustigen" Viecher. Da würd ich anfragen.

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        #4
        Ich bin ziemlich sicher, daß jeweils das gilt, was im Impfausweis steht.

        Wenn also die TÄ bei dir nur 1 Jahr Gültigkeit eintragen (oder gar keine Gültigkeit eintragen) dann gilt 1 Jahr. Wenn aber von der letzten "deutschen" Impfung noch 3 Jahre drinstehen, dann gilt 3 Jahre.
        Liebe Grüße
        Petra mit Dina und Mottensternchen

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          #5
          Hier was zur Wiedereinreise nach D: http://www.tierarzt-hucke.de/Reise/e...ml#Deutschland
          Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
          und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
          Mail ->

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            #6
            Danke für Eure Antworten erstmal und Danke "timsha" für den Link, denn dort hab ich das hier gefunden:

            Nicht gelistetes Drittland
            ... Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehenen Zeitabständen wiederholt geimpft wurde.

            Das liest sich doch gut und stimmt mit dem überein, was ich bisher so gegoogelt hab.

            Um rauszufinden, ob das auch ganz wirklich so ist, und wie ich das ganze absolut wasserdicht kriege, wenn wir dann irgendwann mal wieder in Deutschland aufschlagen, werde ich mal die deutsche Botschaft nerven, und auch mal den Frankfurter Flughafen kontakten bzw. den Zoll.
            Naja, wenigstens weiss ich jetzt, womit ich meine Abende verbringe.....

            Liebe Grüsse
            Steffie

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