bitte unterschreiben und grosszügig teilen.
Die Unterschriftsbögen können auch ausgedruckt werden, um Unterschriften zu sammeln. Falls das gemacht wird, die ausgefüllten Bögen bitte auf jeden Fall fristgerecht zurücksenden, damit diese Unterschriften der Online-Petition hinzugefügt werden können.
https://www.openpetition.de/petition...uer-erhebungen
Die Unterschriftsbögen können auch ausgedruckt werden, um Unterschriften zu sammeln. Falls das gemacht wird, die ausgefüllten Bögen bitte auf jeden Fall fristgerecht zurücksenden, damit diese Unterschriften der Online-Petition hinzugefügt werden können.
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- bezweifeln.</p> <p>Die "Lobby" der Städte und Gemeinden wird sich nicht gegen die Interessen ihrer Klientel wenden, schon garnicht, wenn es um den Verzicht von ca. 220 Millionen Euro geht.</p> <p>Das ist zwar als bundesdeutsche Gesamtsumme kein riesiger Betrag, aber Kleinvieh macht auch Mist.</p> <p> </p> <p>Ich weiß schon, dass die Erhebung der Hundesteuer auf kommunalen Satzungen als lediglich materiellen Rechtsnormen beruht und nicht auf (formellen) Gesetzen.</p> <p>Deshalb schrieb ich ja auch "rechtssicher", was die Hundesteuer ja auch ist.</p> <p> </p> <p>Zur Klage vor dem EGMR:</p> <p> </p> <p>Ich bezweifle schon die Zulässigkeit der Klage mangels Passivlegitimation der BRD.</p> <p>Beklagt werden soll/muss die BRD, anders geht´s ja auch nicht, nur diese ist eine der "Hohen Vertragsparteien" i.S. der MRK</p> <p> </p> <p>Nun ist in der BRD der Staatsaufbau zweistufig (Bund - Länder), der Verwaltungsaufbau indes dreistufig (Bund - Länder - Kreise/kreisfreie Städte/ Kommunen).</p> <p> </p> <p>Hundesteuern sind Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, die grundgesetzlich (Art. 28 Abs. 2 GG) geschützt ist, dies heißt aber auch, dass der Bund den Kommunen "nix zu sagen" hat, dies können nur die Länder. Der Bund hat im Bereich der Kommunen überhaupt keine Kompetenzen, nichts, gar nichts.</p> <p> </p> <p>Der beklagte Bund kann also gar kein Gesetz (verfassungsrechtlich nicht möglich) erlassen, wonach den Kommunen untersagt würde, Hundesteuern zu erheben.</p> <p> </p> <p>Dies können zwar die Länder, die sind aber nicht beklagt - und können auch nicht beklagt.
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