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Impfpflicht?

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    Impfpflicht?

    Hallo,

    nochmals eine Frage zum Thema "Impfung", - und zwar zur Tollwutimpfung.
    Ich war etwas überrascht als ich vorhin darauf hingewiesen worden bin, dass es in DT eine Pflicht zur Tollwutimpfung für Hunde gibt. Lediglich bekannt war mir, dass es seit 2004 eine EU-Verordnung zum Heimtierausweis mit enthaltener Impfpflicht von Reisen innerhalb der EU-Länder gibt. Aber gibt es auch eine Verpflichtung für den nicht reisenden inländischen Hund? Wer kann mir das sagen, bzw. mir die gesetzliche Grundlage nennen?

    Und bei der Gelegenheit: wie ist das traditionelle Impfschema für die Tollwut bei Hunden?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Tania

    #2
    es gibt in D keine impfpflicht!
    lediglich aus der tollwutverordnung lässt sich eine gewisse notwendigkeit zur impfung ableiten.
    seit anpassung der deutschen TW-verordnung an die EU-verordnung hat sich auch etwas bei den impfstoffen getan.
    mittlerweile sind von essex und pfizer die TW-impfstoffe für einen gültigkeitszeitraum von drei jahren zugelassen.
    infos zum thema impfungen sind auch hier zu finden: www.haustierimpfungen.de
    grüssle von claudia & omi im herzen, herrn krümel, miss möppel, froillein nele, herr pixel & monsieur oscar & das federvieh

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      #3
      Quelle


      In tollwutgefährdeten Bezirken dürfen Hunde und Katzen nur frei laufen, wenn sie vorschriftsmäßig geimpft sind. Sind sie es nicht, droht ihnen die Tötung von Amts wegen, wenn Verdacht auf Kontakt zu einem tollwutinfizierten Fuchs besteht und/oder wenn sie durch Bisse oder ungewöhnliches Verhalten aufgefallen sind. .....

      Ungeimpfte Tiere unter Ansteckungsverdacht dürfen nicht gegen Tollwut behandelt werden, sie müssen getötet werden: „Heilversuche an verdächtigen Tieren sind verboten“, heißt es in der Tollwut-Verordnung. Besteht bei einem geimpften Haustier Verdacht auf Kontakt mit einem Tollwutträger, kann eine Beobachtungszeit in Quarantäne angeordnet werden.
      LG
      Brigitte

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        #4
        "Ungeimpfte Tiere unter Ansteckungsverdacht dürfen nicht gegen Tollwut behandelt werden, sie müssen getötet werden: „Heilversuche an verdächtigen Tieren sind verboten“, heißt es in der Tollwut-Verordnung. Besteht bei einem geimpften Haustier Verdacht auf Kontakt mit einem Tollwutträger, kann eine Beobachtungszeit in Quarantäne angeordnet werden. [/B][/QUOTE]"

        Weiß jemand, weshalb der Heilversuch am verdächtigen Tier verboten ist? Warum dürfen die nicht unter Beobachtung? Vielleicht weil ein zu großes Risiko besteht, dass das Tier gar nicht erkranken könnte (und dann der Tollwutschutzimpfungsmythos ins Wanken geraten könnte?). Nein, mal im Ernst. Bei Menschen, die von tollwutinfizierten Tieren gebissen worden sind, soll ja angeblich auch die postexpositionelle Impfung schützen. Wieso nicht bei Haustieren?

        Ansonsten herzlichen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen (gelobt sei das Zeitalter des Internet).
        Ach, und wie ist das nun? Wann und wie wird nach traditionellem Impfschema der Hundewelpe grundimmunisiert? Und ändert sich da nun etwas, wenn man die im Hinblick auf den Wegfall der Notwendigkeit der jährlichen Auffrischungsimpfung veränderte Sachlage berücksichtigt?

        Viele Grüße

        Tania

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          #5
          Hallo Tania

          Einen Welpen sollte man erst nach dem Zahnwechsel TW impfen lassen.
          Bei Tollwut gibt es keine Grundimmu, auch wenn die TÄ das immer wieder gerne behaupten. Eine Impfung genügt und wenn man den Impfstoff von Essex oder Pfizer nimmt, dann reicht eine 3jährige Auffrischung.
          Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
          und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
          Mail ->

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            #6
            Original geschrieben von Unregistered
            "Ungeimpfte Tiere unter Ansteckungsverdacht dürfen nicht gegen Tollwut behandelt werden, sie müssen getötet werden: „Heilversuche an verdächtigen Tieren sind verboten“, heißt es in der Tollwut-Verordnung. Besteht bei einem geimpften Haustier Verdacht auf Kontakt mit einem Tollwutträger, kann eine Beobachtungszeit in Quarantäne angeordnet werden.
            "

            Weiß jemand, weshalb der Heilversuch am verdächtigen Tier verboten ist? Warum dürfen die nicht unter Beobachtung? [/B][/QUOTE]

            Ganz ehrliche Antwort? Weil man einen Menschen nciht einfach erschießen oder einschläfern kann rechtlich.

            Und weil der SChutz der Menschen VOrrang hat vor dem Tierschutzgesetz und Tiere sowieso eine Sache sind und die Impfung nciht sicher schützt.

            Das sind offizielle Gründe die ich irgentwo auf ner offiziellen Seite mal gelesen habe.

            Und in solchen Momenten könnte ich alle Politiker erwürgen...
            Grüssle
            Tanja mit Wirbelwind Benni und der Miezenbande

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              #7
              Hi Tanja,

              "Ganz ehrliche Antwort? Weil man einen Menschen nciht einfach erschießen oder einschläfern kann rechtlich.
              Und weil der SChutz der Menschen VOrrang hat vor dem Tierschutzgesetz und Tiere sowieso eine Sache sind und die Impfung nciht sicher schützt.
              Das sind offizielle Gründe die ich irgentwo auf ner offiziellen Seite mal gelesen habe."

              Das erklärt aber nicht, wieso man einen solchen Hund nicht unter Beobachtung stellen kann (dann wären die Menschen ja geschützt) und es erklärt auch nicht, wieso ein Hund - im Gegensatz zu einem Menschen - nicht postexpositionell (also nach dem Biss) geimpft werden kann (auch dann kann man ihn ja unter Beobachtung stellen).
              Weiß jemand, was es damit auf sich hat? Irgendeine plausible Erklärung, mit dem man sich mit einigermaßen Grips zufrieden geben kann, wird die offizielle Seite doch parat haben?!

              Viele Grüße

              Tania

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                #8
                Hallo Tania,

                eine Behandlung von Menschen nach einem TW-Biss ist nicht ganz so einfach wie dargestellt und hat auch Nebenwirkungen. Desweiteren sollte sie so schnell wie möglich nach einem Biss durchgeführt werden. Je weiter die Bissstelle vom Kopf entfernt ist, desto größer sind die Chancen auf Heilung. Ganz abgesehen davon, daß solch eine Behandlung Geld kostet.

                Warum sollte man so etwas bei einem Hund machen? Wobei doch immer die Gefahr besteht, daß der Hund doch beißt? Quarantäne alleine reicht da nicht die Gefahr zu bannen. Also geht man den einfacheren Weg.

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                  #9
                  Liebe Cordula,

                  "eine Behandlung von Menschen nach einem TW-Biss ist nicht ganz so einfach wie dargestellt und hat auch Nebenwirkungen. Desweiteren sollte sie so schnell wie möglich nach einem Biss durchgeführt werden. Je weiter die Bissstelle vom Kopf entfernt ist, desto größer sind die Chancen auf Heilung. Ganz abgesehen davon, daß solch eine Behandlung Geld kostet."

                  Ich hatte mir die Begleitung eines Tollwuterkrankten nie einfach vorgestellt. Und Geld kostet jede Behandlung. auch die vielen unsinnigen Behandlungen, die es gibt.

                  "Warum sollte man so etwas bei einem Hund machen? Wobei doch immer die Gefahr besteht, daß der Hund doch beißt? Quarantäne alleine reicht da nicht die Gefahr zu bannen. Also geht man den einfacheren Weg. "

                  Gegenfrage: warum sollte man so etwas bei einem Hund nicht machen? Ist ja die Entscheidung des Besitzers, ob er das Geld aufbringen möchte oder nicht.
                  Die Gefahr, von dem Hund gebissen zu werden, besteht auch bei einem geimpften, unter Quarantäne gestellten Hund.
                  Also, das ist jetzt noch nicht das den Otto-Normalverbraucher überzeugende Argument, auf das ich warte.

                  Liebe Grüße

                  Tania

                  Kommentar


                    #10
                    Original geschrieben von Unregistered
                    Die Gefahr, von dem Hund gebissen zu werden, besteht auch bei einem geimpften, unter Quarantäne gestellten Hund.
                    Hallo Tania,

                    nur bei einem geimpften Hund wird keine TW übertragen. Zeig mir einen Amts-Vet der einen TW-erkrankten Hund in Quarantäne nimmt und ihn mehrfach mit Impfungen intramuskulär behandelt.
                    Und Geld kostet jede Behandlung. auch die vielen unsinnigen Behandlungen, die es gibt.
                    Nur das die sonstigen Behandlungen für den Menschen keine Gefahr der Übertagung einer tödlich verlaufenden Erkrankung darstellen.
                    Also, das ist jetzt noch nicht das den Otto-Normalverbraucher überzeugende Argument, auf das ich warte.
                    Dann solltest Du vielleicht bei zentraler behördlicher Stelle die die Entscheidungen trifft nachfragen, denn wir hier können nur spekulieren.

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                      #11
                      Hallo,

                      "Dann solltest Du vielleicht bei zentraler behördlicher Stelle die die Entscheidungen trifft nachfragen, denn wir hier können nur spekulieren. "

                      Ich habe das Thema nun nochmals genauer mit einer befreundeten Tierärztin besprochen.
                      Punkt 1) Was ist der Grund dafür, dass ungeimpfte Hunde nach Ansteckungsverdacht getötet werden während geimpfte in Quarantäne kommen dürfen (Anmerkung: ob das eine Muss- oder Kannvorschrift ist, muss ich mir morgen nochmals genauer anschauen)? Antwort: wahrscheinlich ist es so, dass man bei den ungeimpften noch mehr Angst hat. Fazit: nix genaues was man nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

                      Punkt 2) Grundimmuniserung?: Braucht man bei der Tollwutimpfung nicht. Eine Impfung ist ausreichend. 3-Jahresabstand ist lässig ausreichend.
                      Die Geschichte mit dem Zahnwechsel war ihr nicht bekannt. Sie meint, frühestens mit 3 Monaten.

                      Viele Grüße

                      Tania

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                        #12
                        Original geschrieben von Unregistered
                        Hallo,

                        "Dann solltest Du vielleicht bei zentraler behördlicher Stelle die die Entscheidungen trifft nachfragen, denn wir hier können nur spekulieren. "

                        Ich habe das Thema nun nochmals genauer mit einer befreundeten Tierärztin besprochen.
                        Punkt 1) Was ist der Grund dafür, dass ungeimpfte Hunde nach Ansteckungsverdacht getötet werden während geimpfte in Quarantäne kommen dürfen (Anmerkung: ob das eine Muss- oder Kannvorschrift ist, muss ich mir morgen nochmals genauer anschauen)? Antwort: wahrscheinlich ist es so, dass man bei den ungeimpften noch mehr Angst hat. Fazit: nix genaues was man nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

                        Punkt 2) Grundimmuniserung?: Braucht man bei der Tollwutimpfung nicht. Eine Impfung ist ausreichend. 3-Jahresabstand ist lässig ausreichend.
                        Die Geschichte mit dem Zahnwechsel war ihr nicht bekannt. Sie meint, frühestens mit 3 Monaten.

                        Viele Grüße

                        Tania
                        Hallo Tania,

                        ungeimpfte Tiere müssen NICHT getötet werden.

                        Lies mal:

                        http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1...011680991.html

                        Unter § 9:

                        (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind. (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten. (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind. (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen..

                        Das bedeutet, die Tötung nicht geimpfter Tiere KANN angeordnet werden - aber genauso die Quarantäne.

                        Zum Zahnwechsel:

                        In Impfstoffen gegen Tollwut ist Gentamycin enthalten, ein Antibiotikum.

                        Da einige Antibitiotika (z.B. Tetracyclin) den Zahnschmelz schädigen können, gibt es vor allem unter Hundesportlern die Binsenweisheit, erst nach dem Zahnwechsel zu impfen.
                        Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                        *bekennender Easy-Fan*

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                          #13
                          Hallo Gaby,

                          ja, Du hast Recht. Ich habe jetzt die TollwutVO vor mir liegen und mir ist da noch etwas interessantes aufgefallen.
                          In der Juristerei wird ja im öffentlichen Recht danach unterschieden, ob es sich um eine sog. Kann- oder Mussbestimmung handelt. Bei einer Kannbestimmung hat die Behörde bei ihren Massnahmen einen Ermessenspielraum und muss sich bei ihren Handlungen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen. Dagegen hat sie bei den Mussbestimmungen keinen Spielraum.
                          § 9 Abs. 1 der TollwutVO ist diesbezüglich nicht klar formuliert. Satz 1 legt nahe, dass es sich um eine Mussbestimmung handelt und S.2, der den gleichen Sachverhalt meint, formuliert es als Kannbestimmung. Mir ist nicht klar, warum hier so wischiwaschi formuliert wurde. Auf jeden Fall würde ich mich gegen eine eventuelle Anordnung des Amtstierarztes (die im übrigen auch einen geimpften Hund treffen kann, - siehe § 7 Abs. I) wehren. Mir scheint es absolut nicht verhältnismäßig, einen ansteckungsverdächtigen Hund zu töten, da es eben auch geringere, weniger einschneidende Mittel gibt, dem Gesetzteszweck (nämlich Schutz der Öffentlichkeit) gerecht zu werden, - sprich: Beobachtung, bzw. Quarantäne.

                          Was mir immer noch nicht klar ist, ist, wieso ein Hund nicht postexpositionell geimpft werden darf. Und witzig finde ich auch " Abs. 3 "Heilversuche an verdächtigen Tieren sind verboten". Was soll denn ein Heilversuch an einem verdächtigen Tier sein?

                          Es ist übrigens tatsächlich so, - die Erfahrung mache ich jetzt, dass ich mit meinem Welpen eigentlich nicht zur Welpenspielgruppe und später auch nicht auf den Hundeplatz darf, wenn ich ihn nicht impfen lassen. Ich frage mich, wovor die eigentlich Angst haben. Wenn sie sich von der Impferei einen Schutz versprechen, dann sollen sie sich und ihre Hunde doch alle impfen lassen. Dafür müssen sie nicht andere zwingen, dasselbe zu tun. Da wird über einen Umweg eine "Impfpflicht" eingeführt, die es so gar nicht gibt. Erinnert mich an die Versuche so mancher Kindergärten, eine "Impfpflicht" einzuführen, indem sie nur geimpfte Kinder aufnehmen. Auch da frage ich mich, wovor die eigentlich Angst haben. Nun denn, vielen Dank auf jeden Fall für Eure Antworten.

                          Viele Grüße

                          Tania

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                            #14
                            Original geschrieben von Unregistered
                            Da wird über einen Umweg eine "Impfpflicht" eingeführt, die es so gar nicht gibt. Erinnert mich an die Versuche so mancher Kindergärten, eine "Impfpflicht" einzuführen, indem sie nur geimpfte Kinder aufnehmen. Auch da frage ich mich, wovor die eigentlich Angst haben.
                            Mir wurde letztens vorgeworfen, mein ungeimpftes, infiziertes Tier (geimpfte Tiere sind doch alle schon infiziert durch die Impfung, oder ) würde die geimpften Tiere in Gefahr bringen, da man ja wisse, dass Impfungen nicht 100% schützen, aber der Krankheitsverlauf milder sei. . .
                            LG Marianna mit Maylin, Sheltie *03.11.2013, Zora MaineCoon *03.08.2020, Taro MaineCoon-Mix *03.02.2023
                            Rocky +24.4.19, Aysha +28.11.17, Sheila +8.1.09 und Jenny +19.3.96 im Herzen

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                              #15
                              Re: Impfpflicht?

                              Original geschrieben von
                              Hallo,

                              nochmals eine Frage zum Thema "Impfung", - und zwar zur Tollwutimpfung.
                              Ich war etwas überrascht als ich vorhin darauf hingewiesen worden bin, dass es in DT eine Pflicht zur Tollwutimpfung für Hunde gibt. Lediglich bekannt war mir, dass es seit 2004 eine EU-Verordnung zum Heimtierausweis mit enthaltener Impfpflicht von Reisen innerhalb der EU-Länder gibt. Aber gibt es auch eine Verpflichtung für den nicht reisenden inländischen Hund? Wer kann mir das sagen, bzw. mir die gesetzliche Grundlage nennen?

                              Und bei der Gelegenheit: wie ist das traditionelle Impfschema für die Tollwut bei Hunden?

                              Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

                              Tania

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