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Barf und das Gesetz

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    Barf und das Gesetz

    Guten Morgen,

    ich habe ein kleines Problem mit dem Ordnungsamt, was die Fütterungsweise meiner Hunde betrifft.
    Da in diesem Forum die Spezialisten zu finden sind, erhoffe ich mir hier Hilfe.

    Ich bin nur Teilbarfer, meine Hunde bekommen u.a. aber öfters den Wildbruch von einem befreundeten Jäger. Vor einer Woche gab es nun einen Rehkopf, den meine Hunde im Garten bewachten, benagten, spazieren trugen, usw. Nach 2 Tagen waren der Kopf, und die anderen leckeren Sachen, verschwunden, ob von den Hunden gefressen, vergraben oder vom Fuchs geholt, kann ich nicht sagen.

    Gestern erschien nun ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei mir, dass ich gegen das Tierkörperbeseitigungs- und Tierseuchengestz verstoßen würde und diese Art der Fütterung unterlassen sollte, oder ich müsste mit einer Klage rechnen. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass sie meine Hunde einziehen können!
    Die Rede war auch von Fliegen, Maden, Ungeziefer, etc.
    Nun, ich bin vor einigen Monaten auf ein ganz kleines Dorf gezogen, an jedem 3. Haus findet man Misthaufen, Katzen die außerhalb des Hauses gefüttert werden, Rinder, Ziegen, Pferde und Geflügel, die Innerorts gehalten werden. Soviel nur zu den Fliegen, Maden und Ungeziefer.

    Dass der Anblick eines Rehkopfes kein schöner Anblick ist, weiß ich selbst. Aber mein Grundstück ist, außer vom Nachbargrundstück, nicht einsehbar.
    Der Ordnungsbeamte sagte mir noch, dass auf ein öffentlich zugängliches Gelände (mein Garten ist komplett eingezäunt!), das sich innerhalb des Ortes befindet, dieses eben verboten wäre.

    Wie sieht die Rechtliche Lage denn nun wirklich aus, kann mir aus dieser Fütterung (im Garten) wirklich ein Strick gedreht werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kerstin

    #2
    rein rechtlich kann ich dir leider nichts dazu sagen, aber ich halte diese aussagen für absoluten schwachsinn !!

    es geht ja nicht darum wochenlang berge von verwesenden tierkadavern auf deinem grundstück zu lagern, sondern um einen popeligen rehkopf. selbst wenn der etwas gewöhnungsbedürftig aussieht, riecht der doch meistens nicht mal

    kann es sein, das dein nachbar dir eine auswischen will und beziehungen zum ordnungsamt hat ?
    grüßle
    Susanne

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      #3
      Naja, verstehen kann ich das aber schon...
      Okay, es ist Dein Garten und - wie Du sagst - nicht einsehbar (woher wissen denn dann die Leute, wie und was Du fütterst?) Aber über diesen Satz bin ich gestolpert:

      Nach 2 Tagen waren der Kopf, und die anderen leckeren Sachen, verschwunden, ob von den Hunden gefressen, vergraben oder vom Fuchs geholt, kann ich nicht sagen.
      Das ist denk ich der Knackpunkt - wenn da wirklich Füchse oder andere Tiere nachts kommen und sowas von Deinem Grundstück wegschleppen (mh, obwohl - sagtest Du nicht, das Grundstück ist komplett umzäunt?) und womöglich woanders liegen lassen, dann wär ich auch nicht so begeistert davon als Nachbar. Ein Misthaufen ist eine Sache, aber ein gammeliger Rehkopf vorm Haus eine andere.
      ------------
      Viele Grüße,
      Conni

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        #4
        Hallo,

        so ein befreundeter Jäger ist ja was tolles!

        aber

        ich denk, man muß da auch die Ekelschwelle seiner Mitmenschen beachten-ein einfacher fetter Knochen ist eben anonymer, als ein putziger Rehkopf...
        Und die Leut kriegen dann vielleicht Angst, Deine Hunde(was hast Du denn für welche?) sind böse....
        (weist ja, rohes fleisch macht Bestien... )

        und dann die vielen Fliegen von der Tierleiche aus Nachbars Garten, brr, schüttel....

        kannst Du nicht einfach paar Wochen gute Mine machen und dann den Hunden ihr Futterplatz so gestalten, dass niemand es einsehen kann ? Bzw auch, dass die Hunde ihre Reste nur noch an bestimter Stelle verbuddeln/Du sie gegebenfalls findest zum wegwerfen?

        LG v Alex + Kessiehund
        "ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen." Jesus

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          #5
          Hallo Kerstin!
          Mal unabhängig davon, was wer ekelig findet, wenn dein Ordnungshüter deine Fütterungsweise verbieten will, wo steht das denn? Hat er sich auf irgendeine Verwaltungsvorschrift zur Fütterung von Hunden im Freien bezogen? Einfach so behaupten kann jeder alles Mögliche, das muss er dann aber auch begründen können.

          Wo wohnst du denn genau? Hast du mal im Internet auf der Gemeindeseite bei den Verwaltungsvorschriften nachgelesen? Also in meinem Wohnort findet man da nur was zu der Haltung von Tieren im Freien. Nichts zu der Fütterung. Wenn du magst frage ich am Sonntag mal meine Freundin. Sie ist Anwältin und kann sich da evtl. mal schlau machen. Kann ja sein, dass es da irgendwas allgemeines in Ländergesetzen zu finden ist (kann ich mir allerdings nicht vorstellen).

          Dazu fällt mir nämlich noch ein, dass ein Bekannter von mir Jagdaufseher ist und zB immer nachts los muss, falls mal wieder ein Auto ein Reh erwischt hat. Das holt er dann und nimmt es zu Hause bei sich im Garten aus. Er wohnt auch sehr ländlich, aber ganz normal in einer Wohnsiedlung mit angrenzenden Nachbarn.
          Viele Grüße
          Michaela

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            #6
            Sag den Beamten das nächste Mal, sie sollen Dir einen " rechtsmittelfähigen Bescheid" schicken. Das bedeuted nichts anderes als dass sie Paragraphen benennnen müssen, auf die sie sich beziehen, gegebenenfalls halt auch angeben, ob eine Anzeige vorliegt. Dagegen kann man immer erst mal Einspruch/ Widerspruch einlegen, und die müssen "Butter bei die Fische " tun...
            LG
            Ursula
            Hund oder Mann?Die Frage ist doch:Lasse ich mir nur den Teppich versauen oder gleich das ganze Leben!"

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              #7
              Na, da braucht er sich nur darauf berufen (jedenfalls, wenn ganze Tiere oder Körperteile davon im Garten rumliegen...):
              http://212.87.35.103/gesetze/gesetz....te/TierKBG.htm
              Erlaubt ist das nicht, Ausnahmen können zur Fütterung von Tieren gemacht werden, das muss man aber genau genommen beantragen.
              Gut, wo kein Kläger, da stört's keinen und gut. Aber hier sieht das ja anders aus... ich würd daher in diesem Fall lieber nicht auf Paragraphen pochen, das könnte nach hinten los gehen.
              ------------
              Viele Grüße,
              Conni

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                #8
                Original geschrieben von Krimi
                Na, da braucht er sich nur darauf berufen (jedenfalls, wenn ganze Tiere oder Körperteile davon im Garten rumliegen...):
                http://212.87.35.103/gesetze/gesetz....te/TierKBG.htm
                Erlaubt ist das nicht, Ausnahmen können zur Fütterung von Tieren gemacht werden, das muss man aber genau genommen beantragen.
                Gut, wo kein Kläger, da stört's keinen und gut. Aber hier sieht das ja anders aus... ich würd daher in diesem Fall lieber nicht auf Paragraphen pochen, das könnte nach hinten los gehen.
                Dort geht es aber um die "Beseitigung".
                wenn es gegessen wird,ist es ja erst als Kot wieder da,und dann gilt es nicht mehr.

                Außerdem würden auch Büffelhautknochen und Trofu darunter fallen,da sind ja auch Krallen und Federn drinne

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                  #9
                  Hallo Kerstin!
                  Nun, ich bin vor einigen Monaten auf ein ganz kleines Dorf gezogen
                  Könnte es sein, dass _das_ der eigentliche Auslöser ist? Kleine Dörfer sind ja immer sehr misstrauisch den "Zugezogenen" gegenüber. Und wenn bei denen dann auch noch Rehköpfe im Garten liegen... Weia!

                  Ich würde da abwiegeln und sagen, dass ich dafür sorge, dass die Hunde immer sofort alles wegfressen. Den Jäger fragen, ob er die Köpfe nicht jeweils anders entsorgen kann.

                  In vielen Dörfern zählt es für die Lebensqualtität nicht, wer "Recht" hat.

                  Viele Grüße
                  Claudia
                  Wenn du lernen willst, im Hier und Jetzt zu leben: Schaff dir einen Welpen an!

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                    #10
                    Nicht ganz richtig - bereits verarbeitete Fleischteile, Erzeugnisse aus Fleischteilen oder den berühmten "tierischen Nebenerzeugnissen", die dann als Lebens- oder Futtermittel deklariert sind, die fallen natürlich nicht darunter.
                    Allerdings, wenn ein Imbissbesitzer z.B. 'ne ganze Palette verpackter Bratwurst entsorgen muss, weil er sie nicht verkauft gekriegt hat, dann wieder schon... (ist halt wie immer bisschen kompliziert, das Rechtswesen...).
                    Hier geht es aber ja um ganze Tierteile (Kopf usw.).
                    Auch die dürfen zur Fütterung verwendet werden, aber: Strenggenommen braucht man dafür eine Genehmigung (siehe § 8: "Ausnahmen").
                    Nun wird natürlich in der Regel kein Barfer einen Antrag an sein Veterinäramt stellen, nur weil er mal Rinderbeine füttert oder sowas, und die meisten Behörden würden sich wohl auch kaum damit abgegen, aber trotzdem ist es de facto halt so.
                    Und rumliegen lassen darf man eben tote Tiere (oder Tierteile, nach Gesetzedefinition) auch nicht, siehe § 13: " Verwahrungspflicht".
                    Ist ja auch alles gar nicht so dramatisch und wie gesagt, im Normalfall wird sich eh keiner darum kümmern.
                    Aber grad in diesem speziellen Fall wär ich eben vorsichtig und würde da lieber nicht zu laut nach Paragraphen schreien - denn sonst kann es passieren, dass ich genau die "um die Ohren gehauen" kriege... und das wär dann das, was man ein klassisches Eigentor nennt.
                    ------------
                    Viele Grüße,
                    Conni

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                      #11
                      Das ist doch mal eine echt gute Infomation! So weiss ich, was ich in der Situation machen kann und darf und kann mich entsprechend verhalten. Aber nur die Anpöbelei würde ich mir nicht gefallen lassen. Deswegen ist nachfragen nicht schlecht - viele wissen auf sowas KEINE Antwort. Und wenn ich im Unrecht bin- was ja auch mal vorkommt - weiss ich wenigstens inwieweit, ohne das Gefühl zu haben, die haben mich nur geärgert!

                      Grüsse Ursula
                      Hund oder Mann?Die Frage ist doch:Lasse ich mir nur den Teppich versauen oder gleich das ganze Leben!"

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                        #12
                        Vielen Dank, für diese Informationen.

                        Ich habe direkt beim Amtstierarzt angerufen, und wie nicht anders zu erwarten, bin ich die Erste, die eine Ausnahmegenehmigung möchte
                        Diese ist aber überhaupt nicht nötig, ich darf meinen Hunden alles in den Garten werfen, was auch für den Menschlichen Verzehr geeignet ist. D.h. wäre der Rehkopf ohne Augen, Ohren und Fell, wäre alles in Ordnung gewesen.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Kerstin

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