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Verein oder Klubgründung

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    Verein oder Klubgründung

    Hallo,

    kennt sich hier irgendjemand juristisch aus? Was muss man erfüllen um einen Klub zu gründen? Kann ich dann auch Beiträge erheben oder muss ich dafür einen Verein gründen und das ganze beim Finanzamt anmelden???



    Kann mir irgend jemand helfen?
    Vivian, Zeus, Josy, Mylo und Dino & Charly im Herzen
    "Glücklichsein ist nicht der Zweck unseres Lebens
    sondern das Ergebnis unserer Lebensweise"

    #2
    Haaaallloooo,

    keine Erfahrungen ????
    Vivian, Zeus, Josy, Mylo und Dino & Charly im Herzen
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    sondern das Ergebnis unserer Lebensweise"

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      #3
      Hallo Vivian,

      das Einzige, an das ich mich noch vage erinnere, ist, daß ein Verein nachweisen muß, daß er nicht gewinnorientiert ist, d.h. die Beiträge nur die Kosten decken.
      Wie es beim Klub aussieht - keine Ahnung.

      Schon mal gegoogelt?

      Liebe Grüße
      Birgit mit Mandy+Paul
      Liebe Grüße,
      Birgit mit Charly und Chico an der Seite und immer im Herzen mein Knopfauge Paul, mein liebes Mäuschen Mandy, die sanfte, ruhige JoJo, die schöne Lisa und mein kluges Pünktchen

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        #4
        Hallo,

        ja, aber dort finde ich nur, dass es einen Klub nach dem BGB nicht gibt. Es ist sehr aufwendig einen Verein zu gründen, daher war die Idee für einen Klub, aber darf ich dan auch Beiträge erheben, ohne irgendwann Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen?

        Kein Jurist hier?
        Vivian, Zeus, Josy, Mylo und Dino & Charly im Herzen
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          #5
          Soweit ich weiß fällt ein Club und ein Verein unter das gleiche.

          Die Frage ist, was Du genau willst: einen eingetragenen Verein (e.V.), einen nicht eingetragenen Verein oder einen gemeinnützigen Verein.

          Nur der gemeinnützige Verein darf keine Gewinne machen, damit er die Steuervergünstigung bekommt, die anderen dürfen sehr wohl Gewinne machen (welchen Sinn ergäbe sonst ein Börsenverein?). Ob man die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommt oder nicht kommt darauf an, was man genau machen möchte.

          Um einen e.V. zu Gründen braucht man 7 Gründungsmitglieder, eine Gründungsversammlung und eine Satzung und einen Vorstand. Sehr gut beschrieben werden die einzelnen Abläufe hier

          Nicht eingetragene Vereine (= nicht rechtsfähige Vereine) entsprechen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Lohnt sich eigentlich nur bei kurzfristigen Zielen wie z.B. einer Bürgerinitiative.

          Hilft dir das schon mal weiter?
          LG, Eve

          Ich belle nur, beiße eher selten...

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            #6
            Ach ja: wir haben für die Gründung eines Gemeinnützigen Vereines 1 Tag gebraucht. Die Satzungen gibt es fertig im Internet, man muss sie anpassen. Was am längsten gedauert hat, war das Warten auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. WIrklich kompliiziert ist es nicht, außer Du bekommst keine 7 Leute zusammen für die Gründungsversammlung.

            Es lohnt sich aber. Denn mit einer Satzung hat man etwas in der Hand und als e.V. haftet der, der im Auftrag des e.V. handelt auch nur mit dem Vereinsvermögen, nicht mit seinem Privatvermögen wie bei der GbR.
            LG, Eve

            Ich belle nur, beiße eher selten...

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              #7
              Hallo,

              ja danke. Es geht darum, dass wir zur Zeit fürs Training einen Platz anmieten von einem Hundeverein. Da die diesen kaum nutzen, war meine Idee, einen Klub zu gründen und dann weiteren Hundesport dort anzubieten. Um das zu finanzieren, müßten wir einen kleinen Betrag erheben, um Geräte zu kaufen und die Miete zu zahlen. Es wäre sicherlich einfacher, dass über den dortigen Verein zu machen, aber deren Interessenschwerpunkt ist ein anderer.

              Ich hatte schon überlegt einen Verein zu gründen, und hatte mich auch darüber informiert, glaube aber dass ich zu wenig Unterstützung habe, so dass es mir nicht möglich sein wird. Daher war die Frage, wie lange und ob ich die obige Lösung irgendwie offiziell bekomme, ohne dass irgendjemand mal auf die Idee kommt, mich anzuschwärzen, weil ich Geld einsammle...

              Ist etwas kompliziert,...
              Vivian, Zeus, Josy, Mylo und Dino & Charly im Herzen
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                #8
                Hallo Eve,

                wo muss ich mich überall anmelden, wenn ich einen Verein gründen will? Amtsgericht, Finanzamt...?? Muss ich nicht auch zum Notar, um die Satzung abnehmen zu lassen???

                Bin für jeden Tip dankbar

                liebe Grüße
                Vivian, Zeus, Josy, Mylo und Dino & Charly im Herzen
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                  #9
                  Hi, google auch mal nach dem jurathek-forum...von da habe ich schon wirklich gute Tipps rund um Vereinsdinge bekommen :-)

                  Ich habe auch noch eine Satzungscheckliste .... ich muss sie nur finden dann schick ich sie Dir gerne :-)
                  Viele Grüße
                  Nina & die haarigen Herzen

                  Kommentar


                    #10
                    Das wäre super, danke.

                    Will die ganze Verantwortung nicht allein übernehmen... Habe im Moment keine 7 Leute, aber wenn es nicht so kompliziert ist, wie alle sagen, dann wäre es eine Alternative

                    Danke
                    Vivian, Zeus, Josy, Mylo und Dino & Charly im Herzen
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                      #11
                      Original geschrieben von josy12

                      Will die ganze Verantwortung nicht allein übernehmen... Habe im Moment keine 7 Leute, aber wenn es nicht so kompliziert ist, wie alle sagen, dann wäre es eine Alternative

                      Danke
                      Hallo,
                      bin zwar kein Jurist, aber das Thema habe ich schon häufiger wegen der angedachten Gründung einer Interessengemeinschaft durchgekaut.

                      Was notwendig ist, um einen Verein zu gründen, ist im BGB genau geregelt. Der Begriff "Verein" hängt an der Eintragung, also gibt es quasi einen "nicht eingetragenen Verein" gar nicht.
                      http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

                      Alles andere, wie z.B. ein Klub (wie du es nennst) ist im Prinzip nichts anderes als ein "privater Zusammenschluss". Die Verantwortung übernimmst du damit also auf jeden Fall- eben als Privatperson. Auch "private Einnahmen" sind dem Finanzamt gegenüber anzugeben.

                      Ich finde das Ganze ziemlich kompliziert, würde mich persönlich aber immer über einen Verein "absichern". Was man darf und nicht darf, ist da ganz genau geregelt und man hat seine Vorgaben. Bei allen anderen Formen erzählt jeder etwas anderes und keiner was genaues.

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                        #12
                        Original geschrieben von dogmummy

                        Alles andere, wie z.B. ein Klub (wie du es nennst) ist im Prinzip nichts anderes als ein "privater Zusammenschluss". Die Verantwortung übernimmst du damit also auf jeden Fall- eben als Privatperson. Auch "private Einnahmen" sind dem Finanzamt gegenüber anzugeben.
                        Bei uns in Jura hieß genau das "nicht eingetragener Verein" bzw eben dann eine GbR.
                        Das große, große nicht zu unterschätzende Problem dabei ist halt die persönliche Haftung. Das Finanzamt ist da gar nicht so schlimm, v.a. falls man die Gemeinnützigkeit anerkannt bekäme.
                        LG, Eve

                        Ich belle nur, beiße eher selten...

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                          #13
                          Original geschrieben von Eve-Toby
                          Bei uns in Jura hieß genau das "nicht eingetragener Verein" bzw eben dann eine GbR.
                          Das große, große nicht zu unterschätzende Problem dabei ist halt die persönliche Haftung. Das Finanzamt ist da gar nicht so schlimm, v.a. falls man die Gemeinnützigkeit anerkannt bekäme.
                          Okay, eine GbR ist aber doch auch an Formen, Anmeldungen etc. geknüpft und wenn ich das richtig verstanden habe, soll ja genau das vermieden werden.
                          Habe allerdings auch nirgendwo gefunden, dass eine GbR die Gemeinnützigkeit bekommen kann- was aber wie gesagt überhaupt nichts heisst, da ich es selbst nicht weiss und die Aussagen, die man im www findet, teilweise widersprüchlich bis unvollständig sind.

                          Kann gut sein, dass man das Wort "nicht eingetragener Verein" benutzt. Nur wenn laut BGB ein VEREIN nur dann einer ist, wenn er beim Amtsgericht eingetragen ist, ergibt eben "nicht eingetragener VEREIN" nicht wirklich einen Sinn.

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                            #14
                            Original geschrieben von dogmummy
                            Okay, eine GbR ist aber doch auch an Formen, Anmeldungen etc. geknüpft und
                            Nein, eine GbR (§705 BGBff) ist an gar nix geknüpft, außer dass es mehr als einer sein muss. Man kann sogar eine Lerngemeinschaft als GbR definieren. Aber das Problem dabei ist eben die persönliche Haftung.

                            Hier ist es wirklich gut erklärt:
                            http://www.foerderland.de/402.0.html
                            LG, Eve

                            Ich belle nur, beiße eher selten...

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