Hallo!
Dann ist es aber wirklích von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Hundegesetz NRW und in den VV LHundG NRW steht nichts über die Anbringung eines Schildes.
Gruß Nina
Dann ist es aber wirklích von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Hundegesetz NRW und in den VV LHundG NRW steht nichts über die Anbringung eines Schildes.
Gruß Nina

,Sunny
und Sir Henry 
und auch kein Listenhund, nur die 2 Tore sind eben nur Nachts verschlossen, welcher Text waere am passensten?
Er kann zwar den Eindringling wegen Hausfriedensbruch verklagen, aber von diesem ebenfalls auf Genugtuung und Haftpflicht (Behandlung Biss, defekte Kleidung usw.) verklagt werden. Wenn mein Hund z.B. einen Einbrecher beisst, gilt das als Selbstjustiz und die ist verboten
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