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Tollwutipmfung

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    Tollwutipmfung

    Hallo!

    Ich habe mal wieder eine Frage.

    Weiss jemand, ob es stimmt, dass Hunde in Deutschland Tollwut geimpf sein MÜSSEN?

    Ich habe von einer Großtierärztin aus dem Bekanntenkreis gehört, dass wenn ein Tollwutfall in der Region wäre und man beim eigenen Hund NICHT nachweisen kann, der er geimpft ist, dass der Hund dann weggenommen und getötet werden kann.

    Das Gespräch ist allerdings schon Jahre her und ich weiss auch nicht mehr, ob sie meinte, dass das nur wäre, wenn der Hund dann mit dem "Tollwuttier" Kontakt gehabt hat, oder generell(was ja eigentlich unmöglich ist).

    Liebe Grüße
    Alexandra

    #2
    Hallo Alexandra,

    sollte ein nicht Tollwut geimpfter Hund mit einem tollwütigem Tier Kontakt gehabt haben, dann würde er eingeschläfert werden. Der Kontakt mit einem tollwütigem Tier hier in Deutschland dürfte aber sehr schwer fallen...es gibt nämlich kaum noch Tollwutfälle in Deutschland. Beim Friedrich Loeffler Insititut, bekommt Du auf der HP die genauen Daten, was TW anbetrifft.

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      #3
      Re: Tollwutipmfung

      Original geschrieben von Alex70
      Weiss jemand, ob es stimmt, dass Hunde in Deutschland Tollwut geimpf sein MÜSSEN?
      Nein, müssen sie nicht, es gibt keine Impfpflicht in Deutschland.
      Liebe Grüße

      Petra & Chep

      Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller,
      als ein Ozean voller Sympathie (Verfasser unbekannt)

      Kommentar


        #4
        Danke euch!!

        Bianca- die Seite des Instituts ist sehr interessant!!

        Liebe Grüße
        Alexandra

        Kommentar


          #5
          … in österreich ist die sache so, dass - sollte ein sog. "beissvorfall" stattfinden, der "gebissene" mensch darauf bestehen kann, dass der hund auf tollwut untersucht wird. kann der hund keine lückenlose impfung nachweisen - die tollwutuntersuchung erfolgt am toten tier …

          ich schreibe "beissvorfall" und "gebissene" absichtlich unter anführungszeichen, weil es genügt, wenn das gegenüber behauptet, gebissen worden zu sein …

          eine gültige tollwutimpfung kann also vor jeder menge schwierigkeiten bewahren … in österreich.

          inzwischen gibt es aber - glücklicherweise - für drei jahre zugelassene impfstoffe, man muss also nicht mehr jährlich …

          da wir am waldrand in einer fuchsreichen gegend wohnen sehe ich das mit der tollwutimpfung nicht ganz so entspannt.

          lg,
          margot

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            #6
            Bedenkt bitte aber auch, das es in Deutschland (und auch in zB Schweden!) Fledermaus-Tollwut gibt. Der Hund braucht nur eine tote Fledermaus aus dem Gebüsch rausziehen und dann ist eine vorhandene Tollwut-Impfung empfehlenswert.
            Vor etwa 2 Jahren sprach ich mal mit meinem damaligen zuständigen Amtsveterinär. Er meinte, das er kein Tier einschläfern würde, sondern eine Quarantäne anordnen würde im Fall des Falles. Das ganze geht natürlich zu Kosten des Tierbesitzers.
            Impfpflicht gibt es nicht, aber man erspart sich im Fall des Falles sehr viel Ärger....

            Irgendwo hab ich auch mal gelesen, das ein geimpftes Tier bei Tollwut Kontakt innerhalb von 24 Stunden nachgeimpft werden darf! Ob das stimmt, weis ich nicht genau.

            Jürgen

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              #7
              Original geschrieben von Jürgen29
              Bedenkt bitte aber auch, das es in Deutschland (und auch in zB Schweden!) Fledermaus-Tollwut gibt. Der Hund braucht nur eine tote Fledermaus aus dem Gebüsch rausziehen und dann ist eine vorhandene Tollwut-Impfung empfehlenswert.

              Irgendwo hab ich auch mal gelesen, das ein geimpftes Tier bei Tollwut Kontakt innerhalb von 24 Stunden nachgeimpft werden darf! Ob das stimmt, weis ich nicht genau.

              Tollwutverordnung, Paragraph 9:
              "(3) Absatz 1 ((da geht's um die Tötung ungeimpfter Haustiere)) gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind."

              Fledermaustollwut ist meines Wissens weder in den USA noch in Westeuropa bisher bei einem Hund festgestellt worden. Bei Katzen und anderen kleinen Karnivoren ist das anders, da hatten wir das schon in Frankreich (Katze mit Fledermaustollwut) und in Deutschland (Marder mit Fledermaustollwut).

              Bei Hunden ist schon wegen des Problems Beißvorfall eine regelmäßige Tollwutimpfung (dh alle drei Jahre) empfehlenswert.
              Mo

              Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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                #8
                Danke für die Info bezüglich dem Nachimpfen.

                Das ein Hund Tollwut über eine Fledermaus bekommt ist ja nicht auszuschliessen. Ich kenne einen Hund, der schon mal ne Fledermaus aus dem Gebüsch holte.

                Ein Tollwut-Titer über 0,5 ersetzt übrigens keine Impfung! Im Fall des Falles zählt nur der Eintrag im Impfpass.
                Jürgen

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                  #9
                  Original geschrieben von Jürgen29
                  Das ein Hund Tollwut über eine Fledermaus bekommt ist ja nicht auszuschliessen. Ich kenne einen Hund, der schon mal ne Fledermaus aus dem Gebüsch holte.

                  Daß Hunde eine tote oder kranke Fledermaus erwischen, kommt sicherlich immer mal vor. Aber das heißt noch nicht, daß die Fledermaus mit dem Fledermaustollwutvirus infiziert war. Und bei Hunden hat man _Fledermaus_tollwut, wie gesagt, meines Wissens bisher noch nicht festgestellt, jedenfalls nicht in den USA und in Westeuropa. Übrigens auch nicht in England oder in Australien, wo es ebenfalls Fledermaustollwut gibt und die Tollwutimpfung der Haustiere, soviel ich weiß, nicht üblich ist.

                  Auch die vielen ungeimpften Bauernhofkatzen in Deutschland sind bisher durch Fledermaustollwut noch nicht aufgefallen.
                  Mo

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                    #10
                    Hallo Mo,
                    dann w¨re es sinnvoll, auch eine nicht reisende Katze gegen TW zu impfen, wegen der Fledermaustollwut?
                    Liebe Grüsse
                    marianne
                    Wer loslässt, hat beide Hände frei

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                      #11
                      @Marianne
                      Sind Deine Katzen Freigänger? Falls ja, würde ich persönlich Impfen. Bei Katzen hält die Impfung ja auch 4 Jahre.

                      Jürgen

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                        #12
                        Original geschrieben von marianne
                        dann w¨re es sinnvoll, auch eine nicht reisende Katze gegen TW zu impfen, wegen der Fledermaustollwut?
                        Ja, das habe ich auch in "Katzen impfen mit Verstand" betont und des öfteren auch hier im Forum angemerkt. Ich halte Tollwutimpfungen sogar bei Katzen ohne Freigang für sinnvoll, wenn sie auf Balkonen oder Terrassen o. ä. mal eine (kranke) Fledermaus erwischen können. Allerdings würde ich in dem Fall nicht alle vier Jahre nachimpfen, sondern es nach zwei oder drei Impfungen genug sein lassen.

                        LG,
                        Mo

                        Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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                          #13
                          Original geschrieben von Jürgen29
                          @Marianne
                          Sind Deine Katzen Freigänger? Falls ja, würde ich persönlich Impfen. Bei Katzen hält die Impfung ja auch 4 Jahre.
                          Hallo,
                          in Deutschland hält die Impfung 4 Jahre, in CH 3 und in F 1 Jahr, so man reist. Wenn man nicht reist, halten sie überall länger als 4 Jahre. Mein 16-jähriger wurde die Hälfte seines Lebens jährlich mit allem vollgedröhnt, der bekommt jetzt nichts mehr.
                          Die 2.5-jährigen haben noch nichts bekommen. Die ersten Monate ihres Lebens haben wir Katzenschnupfen durchgeseucht, da konnten sie nicht geimpft werden, danach wurden sie kastriert, dann wollte ich warten, bis wenigstens die CH 3-jährige TW-Impfungen hat ( Sie sind aber schon 2 Mal in Urlaub gefahren, Ûber die Grenze). Nächstens werden sie schon geimpft, weil sie auch einen Chip brauchen, und den gibt es nicht ohne Impfpass.
                          Hier gibt es viele wilde Katzen und wir möchten mal den Tierschutz ansetzen, damit sie gefangen und kastriert werden. Da ist es denn hilfreich, wenn Katzen mit festem Wohnsitz gechipped sind.
                          Liebe Grüsse
                          marianne
                          Wer loslässt, hat beide Hände frei

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                            #14
                            Frankreich und Schweiz erkennen aber längere Gültigkeitsdauern an. Wenn der deutsche TA 4 Jahre einträgt dann ist die Impfung auch so lange gültig. Gilt für alle EU-Länder und neuerdings auch für die Schweiz.

                            Jürgen

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                              #15
                              Jaaaa, schon klar, aber von hier nach D sind mindestens 400 km, und das tue ich den Katzen denn doch nicht an. Nach CH schmuggeln und dort impfen, da ich in CH auch noch eine Adresse habe. Mein TA ist auch in CH, musste sie bis jetzt auch schmuggeln....TA kennt "offiziell" auch nur mein Postfach in CH.......
                              Liebe Grüsse
                              marianne
                              Wer loslässt, hat beide Hände frei

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