Bei unseren Prüfungen und Ausstellungen wurden immer nur die TW kontrolliert, denn das war es auch, was der Veterinär vom Ordnungsamt, wenn er denn dann kam, sehen wollte. Alles andere wurde nicht kontrolliert.
Und auch heute ist es nicht anders, bei Prüfungen und Ausstellungen, nur die TW, gilt ja jetzt teilweise auch 3 Jahre.
Wir haben damit noch nie Probleme gehabt.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Impfen für den Hundesport?
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Und man kann mit dieser 3-Jahres-TW ganz normal an Prüfungen teilnehmen....Festus wurde Anfang 2008 und jetzt Anfang 2011 gegen TW geimpft, ich bin 2008, 2009 und 2010 Prüfungen und Schauen mit ihm gelaufen - ohne Beanstandungen.Zitat von brutusfunk Beitrag anzeigenNicht nur scheinbar... dem ist so, dies ist durch Tierversuche faktisch nachgewiesen
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Nicht nur scheinbar... dem ist so, dies ist durch Tierversuche faktisch nachgewiesenZitat von *Mini* Beitrag anzeigen
Es gibt auch Tollwutimpfstoffe die scheinbar für 3 Jahre Gültigkeit haben und das wird dann auch so in den Impfausweis eingetragen.
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Huhu,
ganz aktuell von gestern
Bin gestern mit Kira im swhv eine Obiprüfung gelaufen und der Ausweis wurde kontrolliert und mit reiner TW Impfung für gut befunden
Im Frühjahr bin ich im SV (fragt mich aber nicht nach der Og hier...) eine Fährtenprüfung gelaufen und da wurde auch nix beanstandet
lg
Martina
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Nein, bei Prüfungen nicht, wenn es öffentliche (angemeldete) Veranstaltungen sind.Zitat von ~Loki~ Beitrag anzeigenIch denke zusätzlich kann ein Veranstalter noch selbst festlegen, ob er ungeimpfte Hunde bei einer Prüfung auf dem Gelände haben will. Da haben die jeweiligen Vereine ja auch Regelungen zu.
Gerade bei überregionalen Veranstaltungen wäre das mehr als ärgerlich, wenn ein Hund wegen einer fehlenden SHP-Impfung nicht starten dürfte, nur weil der Veranstalter der Meinung ist, mehr zu verlangen als der Verband, dem der Verein angehört bzw. in dessen Namen die Veranstaltung läuft.
Jetzt gerade wieder aktuell, nächste Woche die schau in Dortmund auf der Hund & Pferd - das ist eine VDH-Veranstaltung, es kommen auch Aussteller aus dem Ausland.
Hier mal der Meldeschein, mit dem man laut VDH-Seite zu jeder vom VDH ausgerichteten Schau melden kann:
http://www.vdh.de/tl_files/media/pdf...eldeschein.pdf
Dazu gehören auch Spezialzuchtschauen einzelner Rassezuchtverbände, die dem VDH angehören.....
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In den jeweiligen Prüfungsordnungen steht, was genau an Impfungen gefordert ist. Meist nur Tollwut. Die wird dann auch mit Abgabe der Papiere zur Prüfung im Impfpass kontrolliert.
Ich denke zusätzlich kann ein Veranstalter noch selbst festlegen, ob er ungeimpfte Hunde bei einer Prüfung auf dem Gelände haben will. Da haben die jeweiligen Vereine ja auch Regelungen zu.
Ich starte ja auch auf Prüfungen. Kontrolliert wurde nur Tollwut bisher. 3-jährige Impfung wurde nie beanstandet und auch nicht, dass SHP seit letztem Jahr nur nach Hestellerangaben geimpft werden und nicht zig mal unnötig.
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Das habe ich oft gehört, gesehen aber noch nie.Zitat von Selle09 Beitrag anzeigenmüsste nochmal nachschauen aber denk mal das war so um 2002 bis 2005 natürlich wurden die prüfungen beim sv angemeldet! wäre ja sonst au kein richter gekommen! @gabidux
du schreibst ja daß du größtenteils bei "echten" leistungsrichtern geführt hast. also weißt du ja auch daß man bei manchen richtern die prüfung "gechenkt" bekommt wenn man züchter ist...????
Mit "echten" LEistungsrichtern meine ich Richter, die entweder/und bereits auf überregionalen Veranstaltungen gerichtet haben, selber Leistungslinien züchten oder dafür bekannt sind, dass sie nicht gerade was verschenken. Übrigens - die beiden Male, wo ich selber Prüfungsleiter war, hat mich der Richter (und beide Male jemand, der bereits überregional gerichtet hat, einmal BSP und einmal FCI) nie nach den Impfausweisen gefragt, geschweige denn kontrolliert.
Du hast Glück gehabt, dass auf den Prüfungen, wo Du volle Dröhnung verlangt hast, sich keiner darüber beschwert hat.
Aber da sieht man es mal wieder - es wird sich nicht informiert und dann einfach irgendwas verlangt, obwohl es rechtlich gar nicht nötig wäre.
Diejenigen, von denen es verlangt wird, fragen auch nicht weiter nach und prompt kommt dann die Behauptung,es wäre generell mehr als nur die TW-Impfung für die Teilnahme an Veranstaltungen oder auch Übungsbetrieb notwendig...
Also, nochmal von vorne: Für die Teilnahme an Prüfungen im SV und DVG ist lediglich eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. Mehr nicht und das war in den letzten 20 Jahren schon so.
Vereine bzw. Ortsgruppen, die zu den genannten Vereinen gehören, KÖNNEN für den allgemeinen Übungsbetrieb auf ihrem eigenen Gelände theoretisch mehr verlangen, üblich ist das allerdings nicht und rechtlich mehr als fraglich.
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müsste nochmal nachschauen aber denk mal das war so um 2002 bis 2005 natürlich wurden die prüfungen beim sv angemeldet! wäre ja sonst au kein richter gekommen! @gabidux
du schreibst ja daß du größtenteils bei "echten" leistungsrichtern geführt hast. also weißt du ja auch daß man bei manchen richtern die prüfung "gechenkt" bekommt wenn man züchter ist...????
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Deshalb nochmal die Frage - wie lange ist das her? Und habt ihr nicht das offizielle Anmeldeformular verwendet?Zitat von Selle09 Beitrag anzeigenalso, ich muß sagen daß ich mich damals als prüfungsleiter nicht beim sv rückversichert hab was für impfungen erforderlich sind. von der og aus sollte der hund durchgeimpft sein. wenn ne prüfung war mit nem leistungsrichter der in der leistungszucht ansässig war wurde immer alles genau überprüft. wir hatten aber auch richter, den die hochzuchtleute unbedingt wollten, der hatte ne anfahrt von über 400km...der wollte gar nix wissen. genau so hat er auch gerichtet...;-wenn dann der hund die schh1 besteht obwohl er am halsband geführt wird oder davon rennt, muß man sich net wundern wenn sich einige personen vom sv abwenden....
Seit 1992 führ ich auf Prüfungen und seit 2000 nur mit Tollwutimpfung und sonst nix -nie Probleme gehabt.
Und ich habe größtenteils bei "echten" Leistungsrichtern geführt....
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also, ich muß sagen daß ich mich damals als prüfungsleiter nicht beim sv rückversichert hab was für impfungen erforderlich sind. von der og aus sollte der hund durchgeimpft sein. wenn ne prüfung war mit nem leistungsrichter der in der leistungszucht ansässig war wurde immer alles genau überprüft. wir hatten aber auch richter, den die hochzuchtleute unbedingt wollten, der hatte ne anfahrt von über 400km...der wollte gar nix wissen. genau so hat er auch gerichtet...;-wenn dann der hund die schh1 besteht obwohl er am halsband geführt wird oder davon rennt, muß man sich net wundern wenn sich einige personen vom sv abwenden....
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Fast alle - auch die, die etwas weiter weg sind. Ich glaub, in 20 Jahren Hundesport kommt man schon ein bißchen rum, zwangsläufig..;-)Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigenwie gesagt vor ca, drei Jahren habe ich konkret gefragt welche Impfungenich brauche - deshalb habe ich auch weiterhin durchgeimpft.
Aber ist jetzt ja auch egal es kann es nicht geben da rechtlich nicht vorgesehen und wenn du alle og kennst habe ich wohl was falsch gemacht.
Wie gesagt - es kann schon sein, dass eine OG für den Übungsbetrieb von ihren Mitgliedern mehr als nur eine gültige TW fordert. Das macht aber keinen Sinn und hier im Umkreis ist mir das von keiner OG bekannt.
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wie gesagt vor ca, drei Jahren habe ich konkret gefragt welche Impfungenich brauche - deshalb habe ich auch weiterhin durchgeimpft.Zitat von gabydux Beitrag anzeigenDu hast wahrscheinlich nicht konkret genug gefragt.
Klar, wenn bei uns im Verein jemand fragt, muß mein Hund geimpft sein, dann lautet die Antwort natürlich "ja". Macht sich doch keiner Gedanken darum, ob Du vielleicht alle Impfungen meinst?
Aber auf die Frage, ob gültige TW-Impfung reicht, lautet die Antwort ebenfalls "ja".
Wie gesagt, laut den offiziellen Anmeldeformularen dürfte es eindeutig sein - für Prüfungen und alle öffentlichen Veranstaltungen wird lediglich eine gültige TW-Impfung verlangt.
Eine Ortsgruppe kann aber, da sie auf ihrem Hundeplatz das Hausrecht hat, durchaus für den alltäglichen Übungsbetrieb mehr als nur TW verlangen.
Das ist aber nicht üblich.
Hier in der Ecke Düsseldorf/Wuppertal/Köln/Neuss und Umgebung wurde ich als Gast beim Training jedenfalls noch nie nach einem Impfpaß gefragt und auf allen Prüfungen wurden die Impfpässe meiner Hunde so, wie sie waren, anstandslos akzeptiert. Manchmal wurde auch nicht mal danach gefragt, obwohl der Prüfungsleiter das eigentlich tun müßte.....
Ich hab sogar einmal ohne gültige TW-Impfung geführt...;-) Das war 2001, glaube ich....
Aber ist jetzt ja auch egal es kann es nicht geben da rechtlich nicht vorgesehen und wenn du alle og kennst habe ich wohl was falsch gemacht.
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Du hast wahrscheinlich nicht konkret genug gefragt.Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigenGut dann haben mich wohl alle OG bei denen ich geführt habe verarscht. Muss auch sagen das ich es bisher auch nicht hinterfragt habe ob es rechtlich so richtig ist. Ich habe meinen Hund durchgeimpft und fertig. Vielleicht war das der Fehler im System. Aber gut zu wissen das rechtlich nur tw verlangt werden kann. Meiner Maus nützt das freilich wenig aber dann mein nächster Hund.
Klar, wenn bei uns im Verein jemand fragt, muß mein Hund geimpft sein, dann lautet die Antwort natürlich "ja". Macht sich doch keiner Gedanken darum, ob Du vielleicht alle Impfungen meinst?
Aber auf die Frage, ob gültige TW-Impfung reicht, lautet die Antwort ebenfalls "ja".
Wie gesagt, laut den offiziellen Anmeldeformularen dürfte es eindeutig sein - für Prüfungen und alle öffentlichen Veranstaltungen wird lediglich eine gültige TW-Impfung verlangt.
Eine Ortsgruppe kann aber, da sie auf ihrem Hundeplatz das Hausrecht hat, durchaus für den alltäglichen Übungsbetrieb mehr als nur TW verlangen.
Das ist aber nicht üblich.
Hier in der Ecke Düsseldorf/Wuppertal/Köln/Neuss und Umgebung wurde ich als Gast beim Training jedenfalls noch nie nach einem Impfpaß gefragt und auf allen Prüfungen wurden die Impfpässe meiner Hunde so, wie sie waren, anstandslos akzeptiert. Manchmal wurde auch nicht mal danach gefragt, obwohl der Prüfungsleiter das eigentlich tun müßte.....
Ich hab sogar einmal ohne gültige TW-Impfung geführt...;-) Das war 2001, glaube ich....
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Gut dann haben mich wohl alle OG bei denen ich geführt habe verarscht. Muss auch sagen das ich es bisher auch nicht hinterfragt habe ob es rechtlich so richtig ist. Ich habe meinen Hund durchgeimpft und fertig. Vielleicht war das der Fehler im System. Aber gut zu wissen das rechtlich nur tw verlangt werden kann. Meiner Maus nützt das freilich wenig aber dann mein nächster Hund.Zitat von gabydux Beitrag anzeigenNö.
Ich habe bisher auch in verschiedenen Ortsgruppen und bei verschiedenen Richtern geführt. Die Richter interessiert das schon mal gar nicht.
Kann sein, dass die Dich veräppelt haben oder einfach keinen Bock hatten, sich zu informieren.
Fakt ist, dass nur eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist.
Eine Ortsgruppe kann ja gerne versuchen, mehr zu verlangen, aber da dürfte sie ganz schlechte Karten haben, denn wenn sie eine Prüfung als öffentlich deklarieren, also auch Auswärtige dort führen, dann müssen sie sich an die gültigen Bestimmungen halten - und die sehen nun mal lediglich eine Tollwutimpfung vor.
Falls bei mir jemals jemand mehr als die Tollwutimpfung verlangen sollte, dann soll er oder sie mir die rechtliche Grundlage dafür nennen.
Da es keine gibt (außer eben die Tollwutverordnung), wird das nicht möglich sein, da der Hauptverband des SV nichts weiter vorschreibt.
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Nö.Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigen^TJA; KEINE aHNUNG: iCH MUSSTE ES AUF JEDEN fALL: hATTE VOR DREI jAHREN EXTRA NOCH MAL NACHGEFRAGT - DA SAGTE MAN MIR ICH MÜSSTE VOLL DURCHIMPFEN UND ZU pRÜFUNGSBEGINN SIND DIE aUSWEISE KONTROLLIERT WORDEN: uND DAS NICHT NUR IN MEINER EIGENEN og SONDERN AUCH IN DEN aUSWÄRTIGEN BEI DENEN ICH pRÜFUNG GEMACHT HABE: kANN ES SEIN DAS ES VON RICHTER ZU rICHTER UNTERSCHIEDLICH ISTß aBER DAS kANN ICH MIR SO GAR NICHT DENKEN.
Ich habe bisher auch in verschiedenen Ortsgruppen und bei verschiedenen Richtern geführt. Die Richter interessiert das schon mal gar nicht.
Kann sein, dass die Dich veräppelt haben oder einfach keinen Bock hatten, sich zu informieren.
Fakt ist, dass nur eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist.
Eine Ortsgruppe kann ja gerne versuchen, mehr zu verlangen, aber da dürfte sie ganz schlechte Karten haben, denn wenn sie eine Prüfung als öffentlich deklarieren, also auch Auswärtige dort führen, dann müssen sie sich an die gültigen Bestimmungen halten - und die sehen nun mal lediglich eine Tollwutimpfung vor.
Falls bei mir jemals jemand mehr als die Tollwutimpfung verlangen sollte, dann soll er oder sie mir die rechtliche Grundlage dafür nennen.
Da es keine gibt (außer eben die Tollwutverordnung), wird das nicht möglich sein, da der Hauptverband des SV nichts weiter vorschreibt.
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