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Tollwutimpfstoffliste???

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    Tollwutimpfstoffliste???

    Hallo,

    gibt es irgendwo eine Liste der Tollwutimpfstoffe, die für 3 Jahre zugelassen sind??

    Meine Hündin ist mit Rabisin geimpft worden.
    Ist der Impfstoffe für 3 Jahre zugelassen?
    Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

    Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

    #2
    hallo,

    guckst du hier click

    lg tina
    ...wenn sich mein schatz doch auch nur so gut um mich kümmern würde wie um die vierfüßler...

    Kommentar


      #3
      Original geschrieben von Tina+Ronja
      hallo,

      guckst du hier click

      lg tina
      der Link geht in den Mitgliederbreich

      Im Gästebereich stehts aber auch schon mal: http://www.gesundehunde.com/forum/sh...hlight=rabisin

      Rabisin hat in D jatzt auch die 3 Jahre.

      Ausschlaggebend für Dich ist aber, was der TA im EU-Heimtierausweis bescheinigt hat.
      LG
      Brigitte

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        #4
        Hallo Ihr beiden,

        herzlichsten Dank.

        Das werd ich mir gleich mal zu Gemüte führen und dann auf meinem Rechner speichern.
        Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

        Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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          #5
          Inzwischen dürften ALLE in D zugelassenen TW-Impfstoffe die Zulassung für 3 jahre haben.
          Einzige Ausnahme ist Virbac, die lediglich "2 bis 3 Jahre" im BPZ stehen haben und ein etwas verwirrendes Impfschema empfehlen.

          Ich würde auf diesen Impfstoff verzichten und auf Enduracell, Rabdomun oder Rabisin zurückgreifen.
          Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
          und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
          Mail ->

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            #6
            Hallo Ihr Lieben,

            da ich in diesem Thema nicht so bewandert bin, muß ich Euch schnell mal um Hilfe bitten!

            Meine Kenya wurde Anfang April 2006 mit Rabdomun gegen TW geimpft. Nun wäre sie ja nach der alten 1-Jahres-Gültigkeit wieder dran.

            Meine TÄ war sich letztes Jahr nicht sicher, ob der Impfstoff die 3-Jahreszulassung hat. Ein "nächster Impftermin" ist im Impfpaß nicht eingetragen.

            Gilt die Impfung jetzt für 3 Jahre, oder nicht?

            Wir wollen über Ostern evt. nach Ö, daher möcht ich sicher sein, was Sache ist.

            Danke schon mal für Eure Hilfe!
            Lieben Gruß!

            Alexa mit den Langnasen Kenya, Higgins und Inara

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              #7
              Das solltest Du direkt mit Deinem TA besprechen, denn nur er kann die Gültigkeit nachtragen

              Dürfte ja kein Thema sein, da damals die 3-Jahres Zulassung bereits vorlag.
              LG
              Brigitte

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                #8
                Lt. PEI hat Rabdomun die Zulassung im November 2005 bekommen, demnach sollte Dein TA in der Lage sein, das Datum für drei Jahre einzutragen.
                Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
                und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
                Mail ->

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                  #9
                  Original geschrieben von timsha
                  Lt. PEI hat Rabdomun die Zulassung im November 2005 bekommen, demnach sollte Dein TA in der Lage sein, das Datum für drei Jahre einzutragen.
                  Das kann aber nicht sein. Die TW-VO ist doch erst im Dezember 2005 geändert worden, also ist die Zulassung von November 2005 noch keine 3-Jahreszulassung.

                  Ich habe eine Mitteilung in der Essex (Rabdomun) ab Februar 2006 für 3 Jahre zugelassen ist.

                  LG Undine und das bunte Rudel
                  In einer Minute des Zorns die Geduld nicht verlieren, und du hast dir 100 Minuten der Reue erspart!

                  Kommentar


                    #10
                    Hi Undine

                    Dann haben sie ihre HP noch nicht aktualisiert.

                    Aber selbst wenn es erst im Februaur 2006 war, dann kann sie trotzdem das Datum nachtragen lassen, da der Hund im April geimpft wurde.
                    Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
                    und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
                    Mail ->

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                      #11
                      Original geschrieben von aussiequeeny
                      Das kann aber nicht sein. Die TW-VO ist doch erst im Dezember 2005 geändert worden, also ist die Zulassung von November 2005 noch keine 3-Jahreszulassung.

                      Ich habe eine Mitteilung in der Essex (Rabdomun) ab Februar 2006 für 3 Jahre zugelassen ist.

                      LG Undine und das bunte Rudel
                      Klar kann das sein.

                      Die Tollwutverordnung hat mit der Zulassung eines Impfstoffes nichts zu tun.

                      Im Klartext würde das heißen, schon im November 2005 hatte der Impfstoff 3 Jahre Gültigkeit - nur Deutschland hat das erst ab Dezember ebenfalls anerkannt.

                      Die Tollwutverordnung wurde nur dahingehend geändert, dass jetzt als gültige Tollwutimpfung gilt, was der Arzt laut Beipackzettel einträgt.

                      D.h., es ist egal, ob ein Impfstoff für 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre oder 5 Jahre die Zulassung besitzt - eingetragen wurde vor Änderung der TW-Verordnung in Deutschland immer 1 Jahr, jetzt ist es abhängig vom Beipackzettel bzw. was der Arzt bescheinigt.

                      Es ist auch egal, was im Beipackzettel steht, wenn der TA 1 Jahr bescheinigt, dann ist die TW-Impfung auch nur 1 Jahr "gültig" - obwohl der Impfstoff längere Zulassung hat.

                      Kompliziert, ich weiß...;-)
                      Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                      *bekennender Easy-Fan*

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                        #12
                        Hallo Gaby,

                        das ist ja alles richtig was Du da schreibst ABER in D hatte VOR der Änderung der TW-VO KEIN Impfstoff eine längere Zulassung. Die Zulassungen waren alle für 12 Monate Gültigkeit, DAS war ja das Problem weshalb man nicht schon ab Dez. 2005 für länger als 1 Jahr in D impfen konnte und ich extra für die Impfung nach NL gefahren bin im Jan. 2006. Theoretisch hast Du Recht, aber praktisch war es anders.

                        LG Undine und das bunte Rudel
                        In einer Minute des Zorns die Geduld nicht verlieren, und du hast dir 100 Minuten der Reue erspart!

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                          #13
                          Original geschrieben von aussiequeeny
                          Hallo Gaby,

                          das ist ja alles richtig was Du da schreibst ABER in D hatte VOR der Änderung der TW-VO KEIN Impfstoff eine längere Zulassung. Die Zulassungen waren alle für 12 Monate Gültigkeit, DAS war ja das Problem weshalb man nicht schon ab Dez. 2005 für länger als 1 Jahr in D impfen konnte und ich extra für die Impfung nach NL gefahren bin im Jan. 2006. Theoretisch hast Du Recht, aber praktisch war es anders.

                          LG Undine und das bunte Rudel
                          Nochmal - die Tollwutimpfstoffe konnten schon VOR der Änderung der TW-VO eine längere Zulassung haben.

                          Aber für die Gültigkeit der Impfung spielte das keine Rolle, da die TW-VO eindeutig besagt hat, 1 Jahr Gültigkeit - unabhängig von dem, was der Impfhersteller in den Beipackzettel schreibt.

                          Erst seit Änderung der TW-VO gelten die Gültigkeiten gemäß Beipackzettel bzw. TA-Eintrag.

                          Das heißt im Klartext:
                          Egal, was für eine Zulassung der Impfstoff hat, die Gültigkeit nach der TW-VO richtet sich danach, was in der TW-VO drinsteht.

                          Steht da drin, 1 Jahr, dann ist die Impfung nur 1 Jahr gültig.

                          Steht da drin, Gültigkeit nach Herstellerangaben der TW-Impfstoffe, dann ist die Impfung so lange gültig, wie der TA es gemäß Beipackzettel bescheinigt - und auch nicht länger.

                          Auf die Zulassung eines Impfstoffes an sich hat das aber keinen Einfluß - wie auch umgekehrt die Zulassung eines Impfstoffes keinen Einfluß auf Gültigkeit der Impfung hatte.

                          Deshalb haben die Impfstoff-Hersteller in die Beipackzettel für Deutschland auch immer die Gültigkeit für 1 Jahr geschrieben - eben analog zur TW-Verordnung.

                          Erst nach Änderung der TW-Verordnung hat sich in den Beipackzetteln auch was geändert - aber die Zulassungen für eine längere Gültigkeit hatten einige Impfstoffe bereits vorher - und im EU-Ausland wurden sie teilweise auch für eine längere GÜltigkeit eingesetzt.
                          Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                          *bekennender Easy-Fan*

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                            #14
                            Wer lesen kann ist klar im Vorteil Ließ meinen Text noch mal richtig! Ich habe geschrieben das die Impfstoffe in D keine längere Zulassung hatten in 2005, vom Ausland war keine Rede, sonst hätte ich ja auch nicht nach NL fahren können um zu impfen.
                            Ich glaube aber Du verwechselst hier Gültigkeit mit Wirksamkeit kann das sein? Denn die Gültigkeit hängt von der jeweiligen Zulassung ab und die Zulassung haben alle Impfstoffhersteller in D nur für 1 Jahr gehabt, weil eine längere Gütligkeit eh nicht anerkannt wurde. Deshalb mußten ja alle Impfstoffe eine neue Zulassung beantragen und der BPZ ist nur das nach außen hin sichtbare. Denn nach der Zulassungsänderung durften sogar die alten Impfstoffe mit dem ungeänderten BPZ für den längeren Zeitraum eingetragen werden.

                            LG Undine und das bunte Rudel
                            In einer Minute des Zorns die Geduld nicht verlieren, und du hast dir 100 Minuten der Reue erspart!

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                              #15
                              Original geschrieben von aussiequeeny
                              Wer lesen kann ist klar im Vorteil Ließ meinen Text noch mal richtig! Ich habe geschrieben das die Impfstoffe in D keine längere Zulassung hatten in 2005, vom Ausland war keine Rede, sonst hätte ich ja auch nicht nach NL fahren können um zu impfen.
                              Ich glaube aber Du verwechselst hier Gültigkeit mit Wirksamkeit kann das sein? Denn die Gültigkeit hängt von der jeweiligen Zulassung ab und die Zulassung haben alle Impfstoffhersteller in D nur für 1 Jahr gehabt, weil eine längere Gütligkeit eh nicht anerkannt wurde. Deshalb mußten ja alle Impfstoffe eine neue Zulassung beantragen und der BPZ ist nur das nach außen hin sichtbare. Denn nach der Zulassungsänderung durften sogar die alten Impfstoffe mit dem ungeänderten BPZ für den längeren Zeitraum eingetragen werden.

                              LG Undine und das bunte Rudel
                              Nein ich verwechsele nicht die Gültigkeit mit der Zulassung, ganz im Gegenteil.

                              Nochmal im Klartext - es kann durchaus sein, dass ein Impfstoff schon vor der Änderung der TW-Verordnung eine Zulassung für mehr als 1 Jahr hatte.

                              Bezüglich der Gültigkeit in Sachen TW-Verordnung war das nur ohne Bedeutung, da die alte TW-Verordnung eine Gültigkeit für die TW-Impfung von lediglich einem Jahr vorsah - unabhängig von der Zulassung des Impfstoffes.

                              Vorher - Gültigkeit TW-Impfe 1 Jahr, egal, welche Zulassung der Impfstoff hatte.

                              Nachher - Gültigkeit gemäß Zulassung des Impfstoffherstellers.

                              Aus diesem Grund kann ein Impfstoff durchaus schon vor der Änderung der TW-Verordnung eine Zulassung von mehr als 1 Jahr haben - auch in Deutschland.

                              Nur für die Gültigkeit der Impfung war das ohne Belang, da die TW-Verordnung vor der Änderung keine Rücksicht auf die Zulassung der Impfstoffe nahm.

                              Rabdomun beispielsweise hatte schon seit längerem eine Zulassung von 2 bzw. 3 Jahren, genauer schon seit 1995, in Deutschland seit November 2005.
                              Nur steht im Beipackzettel "Für die Wiederholungsimpfung sind die gesetzlichen Bestimmungen massgebend".

                              Wenn Du es mir nicht glaubst - bitte sehr, hier der Link zu den Impfstoffen mit Zulassungsdatum vom Paul-Ehrlich-Institut:

                              http://www.pei.de/cln_049/nn_161786/...tml?__nnn=true

                              Novibac ist schon seit 1997 unverändert zugelassen......
                              Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                              *bekennender Easy-Fan*

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