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Frage an die Österreicher hier z. Thema Impfen!

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    Frage an die Österreicher hier z. Thema Impfen!

    Wenn sich jemand mit der österr. Gesetzeslage auskennt, bitte um Hilfe!

    Meine Anfrage an das Veterinäramt Wien (habe noch keine Antwort erhalten) stelle ich hier rein und hoffe jemand kann mir seine Erfahrungen berichten:

    >>>In Deutschland wird nach gültigem EU-Recht (EU-Verordnung 998/2003), die 3-Jahres-Tollwutimpfung angeboten und anerkannt für die Einreise.
    Gilt das für die Einreise/Rückreise nach Österreich auch? Wie sieht es aus, wenn ich von Ungarn wieder nach Österreich einreisen möchte?

    Wenn im EU-Heimtierpass die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung mit 3 Jahren eingetragen ist, ist das eine gültige Tollwutimpfung, wie auf Ihrer Homepage bei verschiedenen Ländern vermerkt wurde?


    Wie sieht es mit den anderen Schutzimpfungen: Staupe, Hepatitis, Parvovirose aus. Gibt es da Vorschriften für die Einreise od. Verordnungen, die bei der Hundehaltung zu beachten sind?
    <<<<-------------------------

    Der Knackpunkt ist nämlich, dass überall von "gültiger Tollwutimpfung" die Rede ist, aber nirgendwo steht wie die sein soll.
    Für die üblichen Impfungen, außer Tollwut, gibts ja keine Vorschrift, dass man impfen muss.

    Mexxin soll im Juni SHP geimpft werden, deshalb meine Fragen.
    Da ich gelesen habe, dass die Impfungen länger halten als ein Jahr, würde ich einen 3 Jahresintervall für Mexxin wählen.
    Die Tollwut kann ich ihr nicht ersparen, weil ich viel auf Hundeplätzen unterwegs bin und die das dort verlangen.
    Die Vetmed-Uni verlangt sowieso alle Impfungen jährlich, aber das weiß ich auch noch nicht so genau, ob das für SHP auch gilt.
    Sonst könnte ich dort auch nicht mehr hin und wenn sie es ganz streng sehen, nicht mal mehr auf Prüfungsveranstaltungen.

    Welche Intervalle bei den Impfungen hält ihr ein?
    Wie haben eure TÄ reagiert, als ihr das Thema angesprochen habt?

    Kann mir jemand die URL nennen wie man zu den Beipacktexten kommt (Intervet, Merial), wenn es sowas gibt?

    Das sind wieder viele Fragen auf ein Mal, aber manchmal sprudelt es einfach so heraus:o)

    Danke schon mal im Voraus,
    sonnige Grüße
    Mexxifraudi
    sonnige Grüße von Mexxifraudi

    #2
    Hallo

    Ich habe dazu letztens einen Beitrag im TV gesehen.
    Es soll jetzt auch einen Impfstoff für SHP geben, von Intervet, der nur alle 3 Jahre geimpft wird.

    Aber nur wenige TÄ hätten den bisher. Also gezielt deswegen fragen. Wenn man nur alle 3 Jahre zum Impfen kommt, verdient der TA halt auch nicht so die Masse.

    Ich hab für meine jetzt den Tollwutimpfstoff für 3 Jahre, und lasse alles andere nur noch alle 2 Jahre impfen. Sie sind Grundimunisiert, und ich hab schon soviel und so oft gelesen, das die Imfpschutz sowieso viel länger anhält.

    Sandra

    Kommentar


      #3
      Re: Frage an die Österreicher hier z. Thema Impfen!

      Da ich gelesen habe, dass die Impfungen länger halten als ein Jahr, würde ich einen 3 Jahresintervall für Mexxin wählen.
      Dann mach das doch... SHP interessiert keinen...
      Sinn macht es auch keinen... aber das macht ja vieles nicht .

      Die Tollwut kann ich ihr nicht ersparen, weil ich viel auf Hundeplätzen unterwegs bin und die das dort verlangen.
      Dat dürfen die gar nicht verlangen... die neue TW-Verordnung ist eine EU-Verordnung.
      Gültige TW-Impfe ist das, was im Impfpass steht.

      Wenn da ein dreijähriger Intervall eingetragen ist, dann hat dein Hund eine gültige TW-Impfe.


      Die Vetmed-Uni verlangt sowieso alle Impfungen jährlich,
      Das stimmt nicht.


      aber das weiß ich auch noch nicht so genau, ob das für SHP auch gilt.
      Es gibt keine Impfpflicht für SP und für H schonmal gar nicht.
      Auch auf der VetMed nicht.


      Sonst könnte ich dort auch nicht mehr hin und wenn sie es ganz streng sehen, nicht mal mehr auf Prüfungsveranstaltungen.
      Wie meinen?

      Welche Intervalle bei den Impfungen hält ihr ein?
      Meine Hunde würden (wenn ich Welpe hätte) grundimmunisiert und danach getitert.... ist Titer da.. mach ich nix.. ist kein Titer da.. wird nachgeimpft.
      Einmal.. und nie wieder.

      TW wird grundimmunisiert und dann im dreijahres-Intervall aufgefrischt (so ich es denn brauche)
      Da ich Österreich zur Zeit nicht mit Hunden verlasse, keine Hundeplätze oder Ausstellungen mit ihnen besuche, brauchen sie auch keinen TW-Impfschutz.

      Wie haben eure TÄ reagiert, als ihr das Thema angesprochen habt?
      Das ist mir wurst.
      Ich frage nach dem für (mittlerweile) 3 Jahre gültigen Impfstoff.. und wenn TA sagt.. wir impfen mit was anderem.. dann geh ich zu nem anderen Arzt.
      Mittlerweile sind es ja einige, die mit Nobivac T impfen und auch 2 (jetzt 3) Jahre eintragen!


      Das sind wieder viele Fragen auf ein Mal, aber manchmal sprudelt es einfach so heraus
      Nochmal:
      Für die Impfung gegen Tollwut gibt es in Österreich EINEN Impfstoff, der seit kurzem für 3 Jahre zugelassen ist.
      Das ist Nobivac T von Intervet.

      Die anderen Impfungen sind für mich ohnehin nicht mehr relevant.

      Gruß
      Günni
      Treffen sich zwei Planeten. Sagt der eine: Du, ich hab Homo Sapiens.
      Sagt der andere: Macht doch nichts, das geht vorbei!

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        #4
        Günni, der Witz an der Sache mit der 3-jährigen Gültigkeit dieser Impfung ist aber, dass es nur Beipacktexte mit 2-jähriger Wirkdauer gibt. Welcher TA wird da wohl 3 Jahre eintragen?
        Die paar, die die 2 Jahre eintragen, warten eh schon alle drauf, dass die Tierärztekammer über sie herfällt.

        Das Mexxifraudi schreibt offensichtlich über den Hundeplatz der Vet.Med., wenn sie von Prüfungen und Impfungen schreibt.
        Meines Wissens dürfen solche Vorschriften nicht denen des EU-Rechts widersprechen, also denk ich schon, dass ein privater Verein an Impfungen verlangen darf, was er will.

        Kommentar


          #5
          hallo

          kenn mich ja nur etwas mit den vorschriften der ch-tollwut aus, da ich mich vehement dafür eingesetzt habe, dass in der CH die bestimmungen der EU angepasst werden.
          nun bin ich etwas kunfus was österreich betrifft. eine richterin (!) aus wien sagte gemäss ihren recherchen gelte innerhalb der EU eine 1-jährige tw-impfpflicht wenn man herumreist, sonst bestehe keine impfpflicht. diese richterin kenn ich persönlich und sie ist rh-führerin.

          also könnt ihr mir helfen ? stimmt das ? ich denk in österreich gelten doch dieselben bestimmungen (impfintervall gem. hersteller) da EU ?

          hat jemand einen link den ich ihr senden könnte zur aufklärung ?

          grüessli

          patricia
          grüessli

          patricia

          „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
          (Arthur Schopenhauer)

          Kommentar


            #6
            Original geschrieben von Lunica
            hat jemand einen link den ich ihr senden könnte zur aufklärung ?

            www.knafl.at --> "Aktuelles" --> EU-Heimtierpass --> EU-Entscheidung 2004

            Das ist die HP von meinem TA und der Link führt zu dem entsprechenden Gesetzestext.
            Aber den Text kann sie ja auch überall anders einsehen, wenn sie Richterin ist. Da wird sie wohl nicht die HP meines TAs brauchen.

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              #7
              Hallo an alle!

              Günni:

              Abgesehen davon, dass ein Verein von seinen Mitgliedern verlangen darf was er will, solange es nicht sittenwidrig ist und sich niemand aufregt (Satzung).

              Unsere Vet.Uni in Wien hat jetzt neue Auflagen für Hundebesitzer Mitarbeiter, Studenten und auch für Hundevereins-Mitglieder des ÖGV-Vetmed. Alle Hunde müssen registriert (geg. Jahres-Gebühr) sein und den orig. Impfass vorlegen (u. noch weitere Auflagen). Das gilt auch für alle Veranstaltungen die der ÖGV dort abhält.

              Was genau kontrolliert bzw. verlangt wird an Impfungen weiß ich nicht (wahrscheinlich die Tollwutimpfung). Ich kann mir schon denken, dass sie eine jährliche Impfung haben wollen, wenn schon der TA nur für ein Jahr einträgt.

              Ich vermute, dass es im Okt.06 auch schon die Möglichkeit einer 3J-Impfung gegeben hätte. Infos darüber hab ich von ihm aber nicht bekommen. Entweder er hat auch keine darüber od. es ist gesetzlich nicht gedeckt oder er will nicht.

              Auf jeden Fall möchte ich mich mal vorinformieren, ob andere hier im Forum auch schon einen Mehrjahreseintrag bekommen haben.
              Wie soll ich meinen TA davon überzeugen, wenns in ganz Wien noch keiner gemacht hat.


              Wenn es nicht stimmt, wie du schreibst, dass die Uni die Impfungen jährlich verlangt, wieso verlangt sie dann jährlich einen Nachweis von jedem der registriert ist.

              (Das sie es bisher nicht streng kontrolliert haben ist ein anderes Thema.)
              ---

              Wenn man vorher mit einem anderen TW-Impfstoff geimpft hat ist es dann wurscht ob man zu Nobivac übergeht?

              Danke allen für die Antworten, hoffe es finden sich noch einige hier ein.

              sonnige Grüße
              Mexxifraudi
              sonnige Grüße von Mexxifraudi

              Kommentar


                #8
                Hallo Mexxifraudi!

                www.knafl.at und http://www.vet23.at/ (dort Dr. Ulrike Pohl) impfen den für zwei Jahre zugelassenen TW-Impfstoff und tragen auch die zweijährige Gültigkeit ein. Es gibt wohl noch ein paar andere, aber das sind die einzigen, die ich persönlich kenne.

                Ja, es ist egal, mit welchem TW-Impfstoff dein Hund vorher geimpft wurde.

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                  #9
                  danke susi !

                  ich hab es meinen österreichischen freunden weiter geleitet.
                  anscheinend sind da noch weniger hundeler informiert als ich angenommen habe
                  aber es sind auch wenig österreicher hier im forum

                  grüessli

                  patricia
                  grüessli

                  patricia

                  „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
                  (Arthur Schopenhauer)

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                    #10
                    Danke Susi,

                    habe zwar nichts über die Mehrjahresimpfung bei TW gefunden auf den Links, aber jetzt weiß ich wenigstens zwei TÄ die den 2jährigen impfen und eintragen.

                    Das hilft schon weiter:o)

                    Kann jemand damit was anfangen: Ich hab den Satz schon von Hinten nach Vorne gelesen *grübel*:

                    Tollwut-Antikörperbestimmung
                    Die Tollwut-Antikörperbestimmung ist nur einmal durchzuführen, wenn die Auffrischungsimpfung (entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers), spätestens ein Jahr nach der vorhergegangenen Impfung erfolgt.
                    Da gehts um die Einfuhr von Hund und Katz in die EU
                    http://www.wien.gv.at/veterinaer/tie...n/einfuhr.html

                    Bezieht sich wohl nur auf die Antikörperbestimmung.
                    Ich lese immer nur ein Jahr heraus, aber schön langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr:o(

                    sonnige Grüße
                    Mexxifraudi
                    sonnige Grüße von Mexxifraudi

                    Kommentar


                      #11
                      Original geschrieben von Mexxi
                      habe zwar nichts über die Mehrjahresimpfung bei TW gefunden auf den Links.......
                      hallo mexxifraudi

                      habe auch etwas suchen müssen auf der ta-homepage.

                      < geh ganz unten auf "aktuelles".
                      < dann auf eu-heimtierpass.
                      < dann eu-entscheidung 2004.
                      dann hast du die pdf mit den infos. im art. 5 stehts dann drin

                      grüessli

                      patricia
                      grüessli

                      patricia

                      „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
                      (Arthur Schopenhauer)

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                        #12
                        Hallo Patricia!

                        >Artikel 4
                        Für die Impfung gemäß Teil IV ist ein inaktivierter Impfstoff zu
                        verwenden, der zumindest in Einklang mit den Normenempfehlungen
                        des OIE zu Untersuchungsmethoden und Vakzinen
                        hergestellt wurde.
                        Artikel 5
                        Für innergemeinschaftliche Verbringungen gilt die Bescheinigung
                        ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von vier
                        Monaten oder bis zum Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer
                        der Impfung gemäß Teil IV, je nachdem, welcher Tag früher
                        eintritt.<

                        meinst das?

                        Da fehlt mir dann ein entscheidender Teil, damit ich mich auskenn:
                        "gemäß Teil IV" im letzten Absatz.

                        Ich bin ein "Otto-Normalverbraucher", ich kann da gar nichts rauslesen. Ich bin ja kein Jurist:o(
                        Wenn ich das wo vorzeige muss ich es erkären, da tue ich mir sehr sehr weh dabei, Da kann mir der TA jedes G'schichtl einedrucken.;o)

                        sonnige Grüße
                        Mexxifraudi
                        sonnige Grüße von Mexxifraudi

                        Kommentar


                          #13
                          Re: Hallo Patricia!

                          Original geschrieben von Mexxi
                          Ich bin ein "Otto-Normalverbraucher", ich kann da gar nichts rauslesen. Ich bin ja kein Jurist:o(
                          Ich bin auch Otto-Normalverbraucher und hab mich daher mit einer Freundin, die Juristin ist und sich berufsbedingt mit dem EU-Recht auskennt, zusammengesetzt und hab mir alles lang und breit erklären lassen. Das waren zwei sehr lange Abende, die wir miteinander verbracht haben und wo mir der Kopf ordentlich geraucht hat. Ich hoffe, du verlangst nicht, dass ich das alles hier aufschreibe. Abgesehen davon weiß ich es auch im Detail nicht mehr.

                          Kurz und gut: Es gilt das, was der TA im Heimtierpass einträgt. Kein TA ist verpflichtet, die 2-jährige Gültigkeit im Impfpass einzutragen.

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                            #14
                            Original geschrieben von Lunica
                            anscheinend sind da noch weniger hundeler informiert als ich angenommen habe
                            Was heißt nur Hundler! Ich bin schon eine Runde Amok gelaufen, weil im ganz neu herausgekommenen Fragenkatalog für den Wiener Hundeführschein was über die einmal im Jahr durchzuführende TW-Impfe drinnen gestanden ist. Das heißt, nicht mal diejenigen, die sich berufsbedingt eigentlich damit auskennen müssten, tun das. Ich hab den zuständigen Leuten dann sogar schriftlich, also per E-Mail abringen können, dass ich recht habe und sie unrecht.
                            Mittlerweile wird mir das aber schon zu blöd. Ich bin nicht dafür zuständig, um ganz Wien bzw. Österreich davon zu informieren, wie die gesetzliche Lage ist.

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                              #15
                              Hallo Susi!

                              Ich warte auf die Antwort vom Vet.Amt Wien.
                              Wenn ich die hab, stell ich sie hier rein.
                              Ich hätte nämlich gerne was schriftliches in der Hand von einem Amt, damit ich das auch meinem TA zeigen kann, sollte er die verlängerte Gültigkeitsdauer nicht eintragen wollen.

                              Der Text: "Impfung gemäß Teil IV", der mir zur Erklärung in dem EU-Verordnungstext fehlt, mit dem kann ich nichts anfangen.

                              Weiters werde ich mich auch beim ÖKV erkundigen, wie die das jetzt handhaben.
                              Beim Anmeldeformular für Ausstellungen stehts noch immer mit "TW-Impfung mind. ** und höchstens ein Jahr drinnen".

                              Aber danke nochmals für den Link, für das, dass ich es immer noch nicht verstehe, kannst du ja nichts ;o)

                              sonnige Grüße
                              Mexxifraudi
                              sonnige Grüße von Mexxifraudi

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