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Gefaehrlicher Hund-was tun???

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    #46
    Original geschrieben von gabydux



    Hallo Gabi!

    Vorsatz ist nichts anderes als mit Wissen und Wollen den Tatbestand verwirklichen.
    Es gibt verschiedene Arten des Vorsatzes. Ich denke es wäre auch zuviel des Guten hier eine juristische Abhandlung über den Vorsatz zu posten.

    Nach § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn das Gesetz bedroht ausdrücklich fahrlässiges Handeln (fahrlässige Körperverletzung, fahrl. Tötung...)
    Im Strafgesetzbuch gibt es aber keine fahrlässige Sachbeschädigung als solche.

    Gemäß § 16 (1), Satz 2 StGB bleibt die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung unberührt auch wenn bei der Begehung der Tat ein Umstand unbekannt ist, der einen Tatbestand erfüllt.

    Für unseren Schäferhundsachverhalt könnte man das so interpretieren, dass der Halter nicht WILL das was passiert (insofern kein Vorsatz).
    Er müsste es aber besser wissen und kann sich nicht mit: "Das hat er noch nie gemacht" rausreden.


    Deinen Link habe ich mir natürlich sofort angesehen und den subjektiven Tatbestand eingefügt.

    "II. Subjektiver Tatbestand

    Gemäß § 16 I 1 StGB ist Vorsatz nötig, es genügt Eventualvorsatz".

    Einen Link für den Halter habe ich nicht, ist quasi auf meinem Mist gewachsen. Ist für mich eine logische Schlussfolgerung, denn eine rechtliche Sache kann keine andere Sache beschädigen. Dahinter müsste der denkende Mensch mit seinem Vorsatz (wie immer der auch aussieht) stehen.

    Und die Sache mit dem ungewollten Deckakt sehe ich so:
    Der Halter eines unkastrierten Rüden muss immer damit rechnen, dass sein Rüde läufige Hündinnen bespringt. Von seinem Tier geht dann die sogenannte spezifische Tiergefahr nach § 833 BGB aus. Daraus resultierend ergibt sich die Schadensersatzplicht.

    Mir persönlich ist nicht ganz klar warum der reine Deckakt eine Sachbeschädigung darstellt.
    Ich habe selber auch eine nichtkastrierte Hündin und würde mich über einen schlecht erzogenen Rüden und dessen Halter ziemlich ärgern. Nach Schadensbegleichung wäre für mich die Sache allerdings gegessen.

    Und Du hast natürlich recht, dass dann konsequenterweise auch das "Zerfetzen" anderer Hunde auch eine Sachbeschädigung sein muss.
    Man lernt eben nie aus. Ich hätte nur zu gerne die Urteilsbegründung gelesen.

    So, jetzt raucht mir der Kopf ;-)

    Ich wohne übrigens auch in Düsseldorf. Die Welt ist ein Dorf!

    Liebe Grüße,
    Tanja








    Übrigens, ein ungewollter Deckakt gilt übrigens auch als Sachbeschädigung, hier habe ich sogar ein Aktenzeichen für Dich:
    Landgericht Kassel, Az: ZfS 81,263

    Jetzt erklär mir doch bitte mal, das dies nur Sachbeschädigung sein kann, wenn der Rüdenhalter seinen Rüden vorsätzlich auf die Hündin gehetzt hat...;-)

    Klar kann der Rüdenbesitzer nur durch seinen Hund einen ungewollten Deckakt machen, er selber nicht - es geht in diesem Fall nicht um Zoophilie.

    Ob nen Hund nun zubeißt oder deckt, das Prinzip Sachbeschädigung, auch wenn der Hundehalter des zubeißenden/deckenden Hundes nicht aktiv daran beteiligt war, bleibt.


    Oder siehst Du das anders? Wenn ja, warum? Wäre schön, wenn Du dazu einige Links hättest. [/B]

    Kommentar


      #47
      Hallo Tanja,

      in § 303 STGB steht :
      (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

      (3) Der Versuch ist strafbar.


      Von einem Hund geht eine gewisse Gefährdungshaftung aus.

      Genauso wie dem Halter eines unkastrierten Rüden bekannt sein muß, dass sein Hund decken KÖNNTE, so muß jedem Halter eines Hundes bekannt sein, dass sein Hund beißen KÖNNTE.
      Er hat ja schließlich Zähne.

      Verhindert der Besitzer eines unkastrierten Rüden einen ungewollten Deckakt nicht, dann ist das Sachbeschädigung.

      Verhindert der Besitzer eines Hundes einen Biß nicht, ist das ebenfalls Sachbeschädigung. WEnn er auch noch weiß, dass sein Hund tatsächlich schon mehrfach zugebissen hat, dann ist sogar Vorsatz zu unterstellen, wenn er wider besseren Wissens nicht verhindert, dass es zu weiteren Schäden an anderen Hunden kommen kann.

      So ist die Rechtslage - die Anwältin ist sehr bekannt und gerade auf Hunderecht spezialisiert.
      Sie vertritt mich in einer anderen Sache.

      Wenn Du eh in Düsseldorf wohnst, dann wäre das gar kein Problem für Dich, dort mal anzurufen und nach den entsprechenden Aktenzeichen der von mir erwähnten Gerichtsurteile zu fragen.

      Ein solches Gerichtsurteil war die Grundlage für meine Anzeige gegen einen Hund, der meinen gebissen hat.

      Die Polizei wollte auch erst keine Anzeige aufnehmen, was sich schnell geändert hat, als die Anwältin das übernommen hat...;-)

      Der Fall war ähnlich gelagert wie hier - der Hund hat schon mal zugebissen und lief trotzdem weiter frei herum, auch nachdem mein Hund verwundet wurde.
      Die Besitzer haben die Kosten zwar übernommen, aber trotzdem nicht eingesehen, den Hund wenigstens anzuleinen für die Zukunft.
      Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

      *bekennender Easy-Fan*

      Kommentar


        #48
        Hallo Eva,

        was mir an der ganzen Sache nicht gefällt, für dich bedeuten die Gassigänge Stress. Der kann sich auf deinen Hund übertragen.
        Vielleicht könntest du auf einem ggf dir bekannten Hundeplatz einen hundekundigen, beherzten Menschen gewinnen der dich begleitet und sich die Sachlage anschaut. Es wäre fatal wenn doch etwas passiert und dann erst Schritte unternommen werden.
        Vielleicht kannst du außerdem andere Gassigänger gewinnen und ihr geht gemeinsam vor.
        Ich finde man soll eine solche Situation nicht hinnehmen und beizeiten etwas tun.
        Es gibt heute so viele Problemfelder, wo wir alle gefordert sind und nicht darauf warten dürfen, das sich von selbst etwas bewegt. Sonst werden uns immer mehr Freiräume genommen. Andererseits sind wir es die überall zur Kasse gebeten werden, ohne sichtbare Gegenleistung.
        Im Sinne deiner und der Gesundheit deines Hundes und nicht zuletzt anderer Menschen und Tiere, tut etwas. Noch ist es nicht zu spät.

        Falko

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          #49
          Hallo Gabi!

          Ist ja sehr interessant zu wissen. Danke für die Info, kann man schlimmstenfalls mal selber gebrauchen.
          Werde mich nach Ostern mal bei Deiner Anwältin schlau machen.

          Schöne Feiertage noch,

          Tanja

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            #50
            Original geschrieben von Sam&Tyson
            und gleich nochmal die Polizei angerufen, der Typ war zwar muerrisch am Tel., aber hat zugestimmt das ich eine Anzeige machen kann.
            Hallo Eva!
            Bisher habe ich zweimal online Anzeige erstattet. Das kann ich wirklich nur empfehlen. Schön bequem von zu Hause aus. Du kannst die Anzeige auch hier machen, sie wird an das zuständige Polizeirevier in dem entsprechenden Bundesland weitergeleitet:

            https://service.polizei.nrw.de/egove...e/service.html
            Viele Grüße
            Michaela

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