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    Jetzt unser Hund?

    Hallo liebe Forengemeinde!

    Es geht mir hier um etwas sehr Wichtiges!

    Vor ca. einem Jahr hatten wir den Freund meiner Schwester zu uns aufgenommen, er hat seinen Hund mitgebracht.
    Er wurde von seinen Eltern rausgeworfen (Grund unbekannt) und hat sich nicht um den Hund gekümmert, ist weder mit ihr raus gegangen noch hat er ihr Futter gegeben, mit ihr gespielt etc.

    Also haben wir uns seitdem um sie gekümmert und sie ins Herz geschlossen. Der Hund wurde anscheinend in der Sozialisierungsphase zu Hause eingesperrt, weil er richtig panisch auf Neues reagiert, sie hat Angst vor Fahrrädern, vor dem Bus fahren und wurde anscheinend auch öfters mal mit einer Zeitung verhauen, da sie Angst vor Papier hat.

    Vor ca. 6 Monaten haben sich die beiden getrennt, er ist ausgezogen und hat den Hund bei uns gelassen. Er hat ja kein Geld und keine Wohnung, um dem Hund irgendwas bieten zu können.

    Er hat sich nie mehr gemeldet, plötzlich fängt er aber an, dass er den Hund wieder haben möchte...da wir aber wissen, wie er mit dem Hund umgeht, möchten wir ihm das Tier nicht mehr geben.

    Er droht uns mit der Polizei, Anzeigen wegen Diebstahl...das ganze Paket halt. (Das Lustige ist: Wir haben rausgefunden, dass er eine Vorstrafe wegen Kindepornographie hat, außerdem ein laufendes Verfahren wegen Bedrohung)

    Die Hundesteuer läuft über ihn, das würde dafür sprechen, dass er Hund ihm gehört. Er hat den Hund aber von einem Bekannten von uns gekauft (hat sich auch leider erst später rausgestellt) und der hat uns erzählt, dass er den Hund nie bezahlt hat.
    Der "Züchter" (es war mehr ein Unfall) will nun aber nicht mehr, dass er den Hund bekommt, sondern will ihn uns zusprechen..

    Wir wissen nicht mehr, was wir machen sollen....hat er rechtlichen Anspruch auf den Hund, obwohl er ihn noch nicht mal bezahlt hat?

    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, wie wir den Hund behalten können, ohne ihn wieder in die Hände des alten Besitzers abgeben zu müssen!

    Vielen Dank,

    Manuel

    #2
    Hallo Manuel,


    hmmm, wenn die Steuer über ihn läuft....


    Ich glaube, dass mit dem Züchter hilft auch nicht so wirklich, der Mann könnte ja behaupten, der Züchter hätte ihm den Hund geschenkt.

    Was mir einfällt:

    Wenn der Mann sich solange nicht mehr um den Hund gekümmert hat, würde ich für die Zeit in der er weg war "Pflegegeld" verlangen.
    Ich weiß jetzt nicht, wie hoch sowas ist, wenn der Hund z.B. in einer Pension untergebracht wird.

    Aber wenn wir auch nur 10 Euro pro Tag rechnen, dann summiert sich das auf diese lange Zeit gesehen auch.
    Zusätzlich noch Futterkosten...

    Evt. überlegt der Mann es sich dann anders und der Hund ist es ihm nicht "wert"...

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      #3
      hallo manuel,
      ich würde mal eine rechnung aufstellen was der hund gekostet hat in der zeit, wo ihr ihn versorgt habt. in einer pension hätte er sicherlich zwischen 15 und 20 euronen/tag gekostet. bevor er nicht diesen betrag bezahlt, bekommt er seinen hund nicht - und mit jedem tag, den der hund länger bei euch ist kostet es mehr. vielleicht schreckt es ihn ab, bezahlen kann er es sicherlich nicht. ob dies rechtlich abgesichert ist weiss ich nicht, aber tierpensionen und -kliniken machen das ja auch so und einen versuch ist es wert. möglicherweise kann auch der "züchter" anspruch geltend machen da er ja kein geld bekommen hat.
      daumendrückende grüsse
      jutta mit piieta. luna, lola, andor, slawa, lisa, arco und daisy im herzen
      -----------------------------------------------
      meine email: hexenkobel[ät]aol.com

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        #4
        Gibt es irgendwelche Unterlagen zu dem Hund? Impfausweis o.ä.? Falls das bei Euch belassen wurde, könnte das dafür sprechen, dass der Hund endgültig bei Euch bleiben sollte. Ansonsten würde ich dem jungen Mann auch sagen, dass Ihr den Hund erst nach Begleichung der Euch entstandenen Kosten (Verpflegung, evtl. TA) herausgebt. Wie sieht es denn aus mit Haftpflicht- auf wen läuft die?
        Liebe Grüße Silke mit Emma, Don & Sam
        & Darko, Amy, Pitt und Betty im Herzen

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          #5
          Hallo Manuel,

          da ihr ja den Hund ja schon über 6 Monate betreut, stell ihm doch mal eine Rechnung über die Kosten auf: z.B.

          6 Monate Hundesitten a 15-20€/Tg
          div. Tierarztkosten (man kann ja mal mit dem TA sprechen, dem fallen bestimmt Krankheiten ein, die er bei eurem Hund behandelt hat )
          etc.

          Und wenn er bereit ist, dass zu zahlen, dann kann er "gerne" seinen Hund wiederhaben.

          Ich geh mal davon aus, dass er euch nur unter Druck setzen will damit ihr ihm den Hund abkauft.

          Wir hatten auch 1x eine Auseinandersetzung wegen eines geschenkten Hundes, die bis vor Gericht ging. Wir hatten Glück, dass wir Zeugen hatten, die bezeugen konnten, dass uns der Hund geschenkt wurde.
          Ist halt eine total besch... und nervenaufreibende Zeit.

          ich wünsche euch viel Erfolg!!!

          LG
          Fadia

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            #6
            Hallo!

            Ich glaube, dass sie einen "Vertrag" gemacht haben in dem sie festgelegt haben, dass er das restliche Geld irgendwann nachzahlen muss (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes - das weiß ich nicht).

            Gibt es da keine Chance, ihm irgendwie wegen dem Vernachlässigen was anzuhängen?

            Ich werd mich mal schlau machen, wegem dem Pflegegeld.

            Vielen Dank,

            Manuel

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              #7
              Wie die anderen schon geschrieben haben, ganz klar eine Rechnung aufmachen für die Betreuung des Hundes, Unterhaltskosten, Tierarztkosten usw.
              Das sollte doch für so einen Typen Abschreckung genug sein!
              LG Silvia

              Meine vierbeinigen Weggefährten:
              Fellini (Dackel-Cocker-Mix, 3 Jahre), Rasmus (Siam-Mix-Kater, 13 Jahre), Lotta (Schildpattkatze, 13 Jahre) und Aaron (Cocker, 10 Jahre).
              Unvergessen: Ronja und Leonie

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                #8
                Und nochmals Hallo!

                Der Impfpass liegt bei uns zu Hause...Versicherung (sofern es überhaupt eine gibt) wird auch über ihn laufen, zumindest glaube ich nicht, dass meine Eltern (ich bin erst seit kurzem Volljährig) da etwas gemacht haben.

                Vielen Dank,

                Manuel

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                  #9
                  Hallo Manuel,

                  gibt es aus der Zeit, als er ausgezogen ist und den Hund zurückgelassen hat, eine Aussage seinerseits, dass er den Hund euch nur zur Pflege überlässt und ihn abholen will, sobald sich seine Verhältnisse gebessert haben? Wenn ja bzw. nein, gibt es Zeugen hierfür?

                  Habt ihr ihn in den 6 Monaten irgendwann mal mündlich oder schriftlich aufgefordert, den Hund abzuholen - Zeugen/Schriftverkehr?

                  Ich glaube, man könnte das ganze als einen stillschweigend vereinbarten Pflegevertrag betrachten.

                  Meldung der Hundesteuer: bei uns auf der Gemeinde wird nicht nach dem Namen des Hundes bei der Anmeldung gefragt. Ansonsten klärt doch mal ab, ob er die Hundesteuer überhaupt bezahlt hat. Kann er nachweisen, dass der Hund noch aktuell auf ihn gemeldet ist (mit Name, Rassenbezeichnung, usw.)? Lasst euch den Steuerbescheid zeigen, klärt, ob das bezahlt wurde. Besitz-/Eigentumsrechte aus dem Zahlen der Hundesteuer zu formulieren, ist glaube ich nicht schlüssig.

                  Ich würde das ganze erstmal "laufen" lassen, was er euch da in punkto Anzeige etc. androht, ihm aber sehr zeitnah eine Rechnung zukommen lassen für die Pflege und das Futter (wie die anderen schon vorgeschlagen haben). Sollte es zu einer Anzeige kommen, könnt ihr belegen, dass ihr den Hund zurückbehaltet, weil ihr einen finanziellen Anspruch habt. Lasst das ganze ggfs. durch einen Anwalt gegenchecken, damit das stichfest ist.

                  Gruss
                  Sabine
                  3 Australian Shepherds,
                  1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                    #10
                    Hallo!

                    Er ist einfach weg gewesen, hat nichts gesagt. Das können alle aus meiner Familie bezeugen (Mutter, Vater, "Stiefvater", Schwester).

                    Nein, wir haben den Kontakt total zu ihm abgebrochen, da er ja die Anzeigen wegen Bedrohung bekommen hat (die war von uns, weil er meine Schwester mit einer abgebrochenen Flasche bedroht hat).

                    Ich werde mal einen Kostenplan aufstellen 15 Euro am Tag über 6 Monate...(und mehr, weil er ja schon bei uns gewohnt hat, aber nie was bezahlt hat) das wird er sich sowieso nicht leisten können, da er keine Bleibe hat und er auch nicht arbeiten geht.

                    Lg,

                    Manuel

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                      #11
                      Original geschrieben von Hetfield
                      Hallo!

                      Ich glaube, dass sie einen "Vertrag" gemacht haben in dem sie festgelegt haben, dass er das restliche Geld irgendwann nachzahlen muss (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes - das weiß ich nicht).

                      Gibt es da keine Chance, ihm irgendwie wegen dem Vernachlässigen was anzuhängen?

                      Ich werd mich mal schlau machen, wegem dem Pflegegeld.

                      Vielen Dank,

                      Manuel
                      Hallo Manuel,

                      ich glaube nicht, daß (gesetzlich gesehen) der Hund vernachlässigt wurde. Er bzw. sie wurde ja gut versorgt und auch beschäftigt (durch Euch) und das mit Wissen und (stillschweigendem?) Einverständnis des Halters.

                      Der beste Weg hier scheint mir die Sache mit dem Pflegegeld (uns kostete das mal 10,-- Euro pro Hund und Tag, Futter zusätzlich, da wir barfen und ich nicht wollte, daß sie mal für 2 Tage zwischendurch TroFu bekommen sollten). Die 10,-- sind allerdings nicht in Großstädten, sondern Kleinstadt bzw. dörfliche Lage in Deutschland, Großstädte sind da sicherlich teurer, zumal Ihr da ja individuelle Ganztagsbetreuung und nicht nur Zwinger- oder Rudelhaltung mit max. 2-3 Spaziergängen pro Tag hattet.

                      Wir drücken Daumen und Pfoten, daß es bei Euch gut ausgeht für den Hund.

                      Birgit mit Mandy+Paul
                      Liebe Grüße,
                      Birgit mit Charly und Chico an der Seite und immer im Herzen mein Knopfauge Paul, mein liebes Mäuschen Mandy, die sanfte, ruhige JoJo, die schöne Lisa und mein kluges Pünktchen

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                        #12
                        Hallo Manuel,

                        wenn Du ihm den Kostenplan zukommen lässt oder übergibst, stell' sicher, dass das nachvollziehbar ist (Einschreiben mit Rückschein, Übergabe unter Zeugen, eine Kopie zurückbehalten und von ihm unterschreiben lassen als "Original erhalten am...").

                        Nenn' ihm dann auch gleich eine Zahlungsfrist, bis zu der die Schuld beglichen sein muss. Mach diese nicht zu kurz, aber auch nicht zu lang. Nach Verstreichen der Frist, mahne ihn, reagiert er nicht, gib' das ganze zum Gericht (in D ist's das Amtsgericht, das ist zuständig für die gerichtliche Beitreibung von Schulden, ich weiss nicht, wie das in Ö gehandhabt wird - erkundige Dich).

                        Damit bist Du auf der rechtlich abgesicherten Seite und hast im Fall einer Anzeige seinerseits entsprechend "Material" an der Hand.

                        Andere Sache: was ist denn aus der Anzeige wegen Bedrohung geworden?

                        Gruss
                        Sabine
                        3 Australian Shepherds,
                        1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                          #13
                          Gibt es denn für Hunde einen Eigentumsvorbehalt?
                          Ich weiß es ehrlich gesagt nicht genau, müsste man aber mal abklären. In dem Fall würde der Hund ja, wenn er ihn tatsächlich nie bezahlt hat, nach wie vor dem Züchter gehören.

                          Ich würde, vor ich Fristen setze auch erst mal rechtlich abklären, ob in Eurer Situation auch wirklich ein stillschweigender Pflegevertrag zustande gekommen ist. Nicht, dass Du nachher vor Gericht ziehst und dann auf die Nase fällst, weil es rechtlich nicht hieb- und stichfest ist. Dann hast Du nämlich noch die Gerichtskosten zu tragen....

                          Wenn die Eigentumsverhältniss rechtlich nicht eindeutig sind, würde ich persönlich einfach versuchen, dem Typen Geld anzubieten, um ihm den Hund "abzukaufen" (mit schrifltichem Vertrag natürlich). Vielleicht ist er ja auch einfach da drauf aus. Zwar hätte er dann mit seiner "Nummer" Erfolg, aber mir persönlich wäre es das wert, wenn ich den Hund unbedingt behalten möchte.

                          Gruß, Silke
                          Liebe Grüße
                          Silke mit Paula, Emma, Frieda, Timmy, Max und Klara und Sammy+Toby im Herzen

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                            #14
                            Hallo Birgit!

                            Ich meinte mit dem Vernachlässigen auch die Störungen, die der Hund jetzt hat.

                            Also die, die er ihm zugefügt hat durch die ständige Isolation.

                            Lg,

                            Manuel

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                              #15
                              Huhu,
                              vom Prinzip her wär das ja -in D- ein normaler Kauf nach BGB
                              § 433
                              Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
                              (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
                              (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

                              Ist die Frage, ob die Ansprüche da nicht verjährt sind, da der "Züchter" ja scheinbar den Restbetrag oder die Rückgabe (Rückabwicklung) nicht rechtzeitig eingefordert hat?
                              Liebe Grüße Silke mit Emma, Don & Sam
                              & Darko, Amy, Pitt und Betty im Herzen

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