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    #76
    so als zwischen-einwurf..

    könnte man die droh sms und emails die der kerl an deine schwester geschickt hat evtl. gegen ihn verwenden FALLS ihr es schafft das hundemädchen von ihm wegzukriegen. er hat ja schon eine anzeige am hals und vllt bremst ihn das wissen, dass die emails und sms bei der polizei liegen.
    das hilft euch natürlich nicht bei der frage wie ihr den hund von ihm wegbekommt, würde aber vllt weitere schagabtäusche und drohungen unterbinden.

    da ich die rechtliche situation in österreich nicht kenne kann ich nur die daumen drücken, dass alles irgendwie gut ausgeht.
    Zuletzt geändert von winddrover; 05.10.2007, 16:06.
    drover *nur echt mit dem cattle dog*
    -----------------------------------------------
    Life should not be a journey to the grave with the intention of arriving savely in a pretty and well preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming: "WOW, what a ride!!"

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      #77
      Hallo Manuel!
      Mal eine Frage,um welche Rasse bzw. welchen Rassemix handelt es sich bei dem Hund?
      Habe ihr eine Hundeverordnung? Was sagt diese über das Halten von Anlage 1 Hunden??
      Gruß Nina
      Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

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        #78
        hallöchen!

        wollte nur bescheid sagen, dass ich das thema hier noch weiterverfolge und falls ich gebraucht werde natürlich gerne zur seite stehe!
        ob der typ auf die story eingeht, kann ich natürlich nicht beurteilen... aber lustigerweise will ich wirklich (wenn ich meine mutter endlich überredet hab, mittags mit 2 hunden gassi zu gehn) genauso einen hund haben

        aber natürlich nicht deinen!

        lg

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          #79
          Hallo!

          Es ist ein American Staffordshire Mix (den genauen Mix kenne ich nicht).

          Ich weiß nicht, ob in Österreich die Hund unterteil werden...man zahlt hier für jeden Hund gleich viel Steuer.

          Wir haben mal das Veterinäramt eingeschalten, die werden ihn wahrscheinlich anzeigen, weil wir ca. 10 Zeugen haben, die bestätigen können, dass er den Hund geschlagen und anders misshandelt hat.

          Lg,

          Manuel

          Kommentar


            #80
            Original geschrieben von Hetfield
            Hallo!

            Es ist ein American Staffordshire Mix (den genauen Mix kenne ich nicht).

            Ich weiß nicht, ob in Österreich die Hund unterteil werden...man zahlt hier für jeden Hund gleich viel Steuer.

            Wir haben mal das Veterinäramt eingeschalten, die werden ihn wahrscheinlich anzeigen, weil wir ca. 10 Zeugen haben, die bestätigen können, dass er den Hund geschlagen und anders misshandelt hat.

            Lg,

            Manuel
            Drück euch die Daumen daß der Hund bald bei euch ist, euren Einsatz find ich echt super
            Liebe Grüße Monika
            "Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast, einen Hund zu haben, macht Dich reich"

            Bekennendes AHK-Mitglied

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              #81
              Hallo!

              Danke, das ist nett von dir!

              Bleibt nur abzuwarten, wie lange das mit dem Veterinäramt dauert.

              Lg,

              Manuel

              Kommentar


                #82
                Original geschrieben von Snoopymaus
                Drück euch die Daumen daß der Hund bald bei euch ist, euren Einsatz find ich echt super
                Ich auch und dann muss ich ja mal sagen, dass ich von dir Manuel ganz beeindruckt bin. Kaum zu glauben, dass du erst 18 bist. Ich kenne viele junge Erwachsene, aber die drücken sich oft schlampig aus, hauen zig Rechtschreibfehler in die Tasten und vor allem lese oder höre ich leider bei vielen keine so reife und logisch durchdachte Diskussionsbeiträge. Meinen Respekt!

                Hoffentlich bekommt ihr eure Hündin bald wieder!
                Viele Grüße
                Michaela

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                  #83
                  Hallo,

                  wenn einem ein Tier zuläuft und sich der Besitzer nach einem halben Jahr nicht gemeldet hat, obwohl mal in Zeitungen annonciert hat, etc. und auch keiner nach dem Tier gesucht hat, dann "wird man zum Besitzer". Zumindest wurde uns das so erzählt, als uns ein Vogel zugeflogen ist. Vielleicht trifft das in gewisser Art ja zu??
                  lg Marina

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                    #84
                    Hallo!

                    Erstmal, danke Michaela. Ich kenne leider auch viel zu viele Jugendliche, die sich nur sehr beschränkt ausdrücken können.

                    Marina:

                    Der Hund ist uns ja nicht zugelaufen, er wurde einfach bei uns gelassen. Und es waren leider auch keine 6 Monate.

                    Lg,

                    Manuel

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                      #85
                      Hallo Manuel!
                      Aufgrund der Steuereinteilung kann man nicht unbedingt davon ausgehen,das es eine "Kampfhunde"- (ich hasse dieses Wort) unterteilung gibt. Mach dich mal ein wenig schlau,ob es diese gibt und wie dort die Auflagen für die Haltung dieser Hunde ist.

                      Hier in NRW ist es z.B. so,das Anlage 1 Hunde nicht gehalten werden dürfen,wenn:
                      1.das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
                      2.die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
                      3.in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
                      4.sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
                      5.den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
                      6.die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

                      zu § 7 Zuverlässigkeit

                      (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen

                      1.vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
                      2.einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB),
                      3.einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
                      4.einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

                      (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere

                      1.gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
                      2.wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
                      3.auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Betreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
                      4.trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.

                      (3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen. Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen. In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 und 4 kann von der Halterin oder dem Halter die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangt werden.

                      Bedeutet,er müsste hier in NRW ein makeloses Führungszeugnis und einen Sachkundenachweis vorweisen,um den Hund zu halten.
                      Sind diese nicht vorhanden,darf man keinen Anlagehund halten.

                      Mach dich mal über eure Hundeverordnung schlau,vielleicht hilft dir das.

                      Gruß Nina mit Leroy+Sunny
                      Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

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                        #86
                        Manuel!
                        Du schreibst:

                        Er droht uns mit der Polizei, Anzeigen wegen Diebstahl...das ganze Paket halt. (Das Lustige ist: Wir haben rausgefunden, dass er eine Vorstrafe wegen Kindepornographie hat, außerdem ein laufendes Verfahren wegen Bedrohung)

                        Sollten diese Sachen stimmen,dann wird er wohl kein makeloses Führungszeugnis haben.

                        Gruß
                        Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

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                          #87
                          @veti2007

                          Ist die Frage, ob es in österreich dafür ein Gesetz gibt.
                          LG Viola mit Tomba und Finni


                          „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat.“ (R. Descartes)

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                            #88
                            RICHTIG!!!!
                            Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

                            Kommentar


                              #89
                              Original geschrieben von veti2007
                              RICHTIG!!!!
                              Vielleicht äussert sich einer der österreicher mal dzu
                              LG Viola mit Tomba und Finni


                              „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat.“ (R. Descartes)

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                                #90
                                Problem für mich ist,ich habe mal ein wenig gegogglet aber spontan nicht wirklich was konkretes gefunden.
                                Vielleicht kann man die Sache auch ein wenig abkürzen und ohne viel tamtam regeln.
                                Gruß Nina mit Leroy ,Sunny und Sir Henry

                                Kommentar

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