Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bewertung Tierärzte ..

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ich fürchte die Praxis keine Rechnung zu bekommen ist hier bei uns in Bayern weit verbreitet.

    Ich habe seit rund 30 Jahren Hunde - die erste detaillierte Rechnung jedoch, habe letztes Jahr erhalten !

    Ich hab den Zettel angeschaut und war baff.

    Hier im ländlichen Bereich macht und kassiert jeder Tierarzt was er gerade mag.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Bruno + Heike Beitrag anzeigen
      Hier im ländlichen Bereich macht und kassiert jeder Tierarzt was er gerade mag.
      Das ist hier auch so. Von unserem Ziegen-TA bekommen wir auch nie 'ne Rechnung.
      Da wird cash bezahlt und das war's.

      Der Kleintierarzt, zu dem ich mit unseren Hunden gehe, stellt jedesmal eine Rechnung aus.

      Die o.g. Rechnung halte ich für korrekt, bis auf die doppelten Kuriergebühren.
      Wenn das Labor die Rechnung an den Tierhalter schickt, muss man das vorher unterschreiben.
      So kenn ich das von meinem früheren TA auch. Der jetzige rechnet mit den Laboren selber ab, deshalb bezahl ich das auch bei ihm.
      Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

      Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

      Kommentar


        #18
        Grundsätzlich ist es normal, dass der Tierarzt die Kosten für Untersuchung und ggf. Entnahme von Blut oder Proben Geld nimmt. Und dass dann später nochmal eine Rechnung vom Labor kommt. Ich zahle auch in meiner Tierklinik das Geld für die allgemeine Untersuchung und Blutentnahme extra, bekomme danach aber nochmal eine Rechnung vom Labor für die jeweiligen Untersuchungen die gemacht worden sind. Das ist normal. Aber wenn du nicht zufrieden bist, würde ich da ganz einfach nicht mehr hingehen und mir einen neuen Tierarzt suchen. Und immer dran denken, lass dir eine Rechnung/Quittung mitgeben. Ich bin froh dass meine Tierklinik das von alleine macht, aber wäre dem nicht so, würde ich es trotzdem verlangen.
        Liebe Grüße von Tanja mit dem Galgo-Trio

        Kommentar


          #19
          Zitat von Julia H.
          Das Ausstellen einer Rechnung ist ja wohl keine Kulanzsache des Tierarztes, sondern Pflicht, bzw. hat man einen Anspruch darauf. Muß man halt auch einfordern.
          Grüße
          Julia
          § 1 Grundsatz

          (1) Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren, Entschädigungen, Barauslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem in der Anlage vorgeschriebenen Gebührenverzeichnis zu. Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 zulässig; § 4 Abs. 2 und 3 bleibt unberührt.

          (2) In den Gebührensätzen des anliegenden Gebührenverzeichnisses ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.


          Jeder hier kann also die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) nebst Anhang selbst einsehen (bitte selbst googeln nach GOT) Es liegt aber weitgehend im pflichtgemäßen Interesse des Tierarztes, den Gebührensatz zwischen einfach und dreifach zu wählen. Was bei dem einen 100 € kostet, kann bei dem anderen bis das dreifache betragen. Bereits aus diesem Grund sollte man den Tierarzt bitten, seine Gebührenrechnung zu erläutern. Das wird er normalerweise auch gerne tun. Ärzte und Zahnärzte rechnen auch nach vergleichbaren Gebührenordnungen ab. Da der Tierarzt gegenüber anderen Ärzten vorwiegend mit Selbstzahlern zu tun hat, dürften die Gebührenvorstellungen moderater sein (vermute ich mal).

          Das Grundproblem bei Ärzten sehe ich darin, dass diese keine Werkleistungen wie ein Handwerker erbringen, sondern Dienste höherer Art. Das heißt, wenn ein Arzt fehlerhaft arbeitet und seine Leistung nachbessern muß, erfolgt diese Nacherfüllung nicht wie bei einem Handwerker kostenlos, sondern man muß für die Fehlerbeseitigung auch noch bezahlen. So bei mir aktuell bei einem Zahnarzt, der die Brücke so fehlerhaft verklebte, dass diese nach ein paar Tagen herausfiel, und für das fehlerhafte Hineinsetzen und die Nachbesserung jetzt zwei Rechnungen über je 90 € bezahlt haben will.

          Beim Tierarzt ist für mich deshalb nicht die Rechnung allein Bewertungskriterium, sondern ob er überhaupt ausreichend Beziehungen und Liebe zu Hunden hat (Ahnung hat er mindestens aus dem Studium). Ein Wellensittichdoktor muß kein Pferdedoktor und ein Zooarzt kein Hundearzt sein! Bei einem engagierten und guten Hundearzt vertraue ich auf seine einwandfreie Arbeit, die durchaus auch mal teurer sein kann.

          Viele Grüße
          Micha

          Kommentar


            #20
            Hallo,

            wenn ich bezahlen muss, frag ich immer: "Ist da alles drin?" Sagt die Helferin: "Ja", frag ich nochmal: "Auch Labor und so? Kommt nix mehr nach?"

            Weil - das handhaben die TÄ unterschiedlich. Mein letzter TA hat auch seine Kosten berechnet und die Laborkosten kamen später nach. Dieser nun berechnet mir gleich die Laborkosten mit und bezahlt dann davon das Labor selbst.
            Grüße, Martina mit Momo

            Kommentar


              #21
              Zitat von SALIM Beitrag anzeigen
              So bei mir aktuell bei einem Zahnarzt, der die Brücke so fehlerhaft verklebte, dass diese nach ein paar Tagen herausfiel, und für das fehlerhafte Hineinsetzen und die Nachbesserung jetzt zwei Rechnungen über je 90 € bezahlt haben will.
              Micha
              Ist zwar OT.

              Nein.
              Der Zahnarzt muss für seine Leistungen auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten lassen.
              Fehlerhafte Leistungen sind kostenlos nachzubessern (auch wenn der Zahnarzt etwas anderes behaupten sollte).

              LG
              Alois

              Kommentar


                #22
                Zitat von Beagle Filou Beitrag anzeigen
                Ist zwar OT.

                Nein.
                Der Zahnarzt muss für seine Leistungen auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten lassen.
                Fehlerhafte Leistungen sind kostenlos nachzubessern (auch wenn der Zahnarzt etwas anderes behaupten sollte).

                LG
                Alois
                Der Zahnarzt war nur ein Beispiel, da die Haftung für alle Ärzte vergleichbar ist. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 17.10.2003, Az: 2 U 210/00) können Nachbesserungen der Zahnäzte kostenpflichtig sein. Denn die Richter aus Frankfurt gehen davon aus, dass Nachbesserungen zu vergüten sind, da der zahnärztliche Behandlungsvertrag als Dienstvertrag zu beurteilen sei, bei dem es keinen Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung gibt. Vielleicht hat ein Forumsleser ein aktuelles Tierarztbeispiel, so dass wir nicht vom Thema abkommen.
                LG Micha

                Kommentar


                  #23
                  Ich würde mir die Rechnung, die Du nicht bekommen hast oder die Du vergessen hast, Dir geben zu lassen, einfach nochmals anfordern!
                  Ich sammel z.B. alle Rechnungen vom TA. Habe ich mal eine vergessen, lasse ich sie mir eben beim nächsten Besuch nochmal ausdrucken!


                  Die Nette TAhelferin kennt mich aber schon und erinnert mich immer daran...

                  Viele Grüße,

                  Kirstin
                  Freude an einem Hund hat man erst, wenn man nicht versucht einen halben Menschen aus ihm zu machen,
                  sondern stattdessen die Möglichkeit in Betracht zieht, selbst zu einem halben Hund zu werden.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X