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Frage an die Österreicher hier z. Thema Impfen!

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    #16
    Es tut sich was in Sachen TW-Impfung!

    Hallo an alle!
    Ich hab auf den Serviceseiten der Tierärztekammer folgende Antwort auf eine Frage vom 6. März 07 bezüglich der Mehrjahres-Tollwutimpfung gefunden:
    Sehr geehrter Herr Dr. Elhenicky!

    Besten Dank für Ihr Schreiben vom 18. Jänner 2007. Wir erlauben uns mitzuteilen, dass gemäß Verordnung Nr. 998/2003 Artikel 5 Abs. 1b) im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine gültige Tollwutimpfung bzw. Auffrischungsimpfung vorzunehmen ist, dh. dass die Impfintervalle durchaus länger als ein Jahr sein können.

    Zur generellen Problematik wird noch Folgendes angemerkt:

    Weder im Tierseuchengesetz noch in darauf beruhenden Verordnungen ist eine Gültigkeitsdauer von Tollwutimpfungen bindend festgelegt. Lediglich der ho. Erlass aus dem Jahre 1976, zum Vorgehen bei tollwutverdächtigen Hunden gemäß § 41 Tierseuchengesetz verlangt (nach dem damaligen Stand der Wissenschaft) eine Tollwutimpfung, welche nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

    Dieser Erlass richtet sich jedoch an Amtstierärzte und ist jedenfalls auf den Tollwutverdacht bezogen (sohin im konkreten Fall ohnehin nicht anwendbar) und soll im Hinblick auf die obzitierte Verordnung (EG) in Kürze angepasst werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Für die Bundesministerin:
    Dr. Johann Damoser
    ------------------------------------------------------------------
    ...und folgende Antwort hab ich von der Ausstellungsleitung d.
    Kynolog. Verein Salzburg erhalten:

    Leider habe ich Ihnen in meinem letzten mail eine falsche Auskunft gegeben, mein Amtsveterninär hat mich heute kontaktiert, er hat sich nocheinmal schlau gemacht und mir mitgeteilt, dass die 3-Jahresimpfung zwar in Österreich noch nicht zugelassen ist, aber bei Hunden aus dem Ausland, wo es schon zu gelassen ist auch auf unserer Ausstellung akzeptiert wird, Sie können also mit dieser Impfung auf die Ausstellung.

    Tut mir leid wegen der ersten falschen Auskunft, aber auch für mich war diese Art der Impfung neu, hoffe Sie haben inzwischen noch nichts unternommen.
    Sollte die Impfung auch bei uns in Österreich zugelassen werden, wäre ich froh meine eigenen Hunde nicht jährlich impfen lassen zu müssen.

    Mit freundlichen Grüßen und nochmals Entschuldigung

    Heidi Kirschbichler
    ----------------------------------------------------------------
    Das lob ich mir! Hut ab vor Fr. Kirschbichler!
    Nicht nur, dass sie sich entschludigt für eine Auskunft vom Veterinär, hat sie sich auch wirklich bemüht an "höherer Stelle" den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren und es mir prompt weitergeleitet.

    Das kann man vom ÖKV, Interessensvertretung, leider nicht sagen.

    Auf jeden Fall, durchs Schreiben kommen d'Leut zsamm!
    Es tut sich was in Sachen TW-Impfung!

    sonnige Grüße
    Mexxifraudi
    sonnige Grüße von Mexxifraudi

    Kommentar


      #17
      vielen dank mexxifraudi !!!

      grüessli

      patricia
      grüessli

      patricia

      „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
      (Arthur Schopenhauer)

      Kommentar


        #18
        Diese Info hab ich bekommen:

        Datum: Thu, 3 May 2007 08:26:56 +0200
        Von: "MA 60 Tierschutz" <tierschutz@m60.magwien.gv.at>
        Betreff: AW: +++ Anfrage von www.tierschutzinwien.at +++

        >
        > Nach der EU-Verordnung 998/2003 ist die Tollwutimpfung innerhalb der
        > EU nach den Angaben des Impfstoffherstellers gültig.
        > Wenn sie aber in ein Drittland fahren, gilt nach wie vor die alte
        > Regelung ( die Impfung muss mindestens 4 Wochen und darf nicht älter
        > als ein Jahr sein).
        > Für die anderen Impfungen gibt es innerhalb der EU keine Vorschriften.
        > Diese dienen rein der Gesundheit des Hundes, da sie keine
        > seuchenrechtliche Relevanz haben und auch nicht auf den Menschen
        > übertragbar sind. Sie sind daher freiwillig.
        >
        > Grüße Manfred Schneider
        >
        >
        > Dr. Manfred Schneider
        > Amtstierarzt/official veterinarian
        > MA60-Veterinäramt Wien/MA60-Veterinary department of Vienna (Austria)
        > Tel.: 0043 1 79514/97637
        > Fax: 0043 1 79514-99-97619
        ---------------------------------------------------------------------------------

        und das schreibt die Tierärztekammer dazu:


        Thu, 03. May 2007 11:23:07 +0200

        inzwischen haben unsere ExpertInnen das Folgende geantwortet:

        Für Österreich gilt nach wie vor die 12 monatige Zeitspannne. Gültig 4
        Wochen ab der 1. Impfung, max. 12 Monate lang. Das wird allem Anschein nach
        auch nicht so schnell geändert werden - zumindest ist unseren ExpertInnen
        nichts von einer geplanten Änderung bekannt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Andreas Weigel

        -------------------------

        Dr. Andreas Weigel
        Pressereferent der Österreichischen Tierärztekammer
        Biberstraße 22 / 8
        1010 Wien
        Tel.: (01) 512 17 66 - 80
        Fax: (01) 512 03 82
        andreas.weigel@tieraerztekammer.at
        www.tieraerztekammer.at
        ---------------------------------------------------------------------------------

        Da kann sich mal jeder seine eigene Meinung machen;o)

        Ich werde mich ans Veterinäramt halten, denn die bestimmen auch, ob ein Hund als verfallen gilt, wenn er Kontakt mit einem Tollwuttier hat.

        verwirrte Grüße
        Mexxifraudi
        sonnige Grüße von Mexxifraudi

        Kommentar


          #19
          Antwortschreiben...

          auf : Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich (falls der Impfstoff in Österreich erhältlich ist) mit einer 3-Jahres-Impfung meinen Hund Tollwut impfen lassen und entspreche damit auch den Einreisebestimmungen nach Österreich.

          Es ergibt sich leider dass Problem, dass der ÖKV (Österr.Kynologenverband)
          und andere Vereine die alte Regelung vertreten und die "mind. 30 Tage und höchstens 12 Monate-Regelung" in ihren Ausstellungsrichtlinien fordern.

          Dürfen die das fordern? Sie berufen sich immer auf das Veterinäramt!

          Das heißt auch, dass, wenn die Gültigkeit des Impstoffes nach Herstellerangaben in den Impfpass eingetragen wird, mein Hund eine "gültige Tollwutimpfung" auch im Sinne des Veterinäramtes, mit allen rechtlichen Folgen, hat.
          ----------------------------------Antwort------------------------------------

          Datum: Tue, 5 Jun 2007 15:32:25 +0200
          Von: "Schneider Manfred" <scm@m60*magwien*gv*at>
          An: *lissja**gmx*at
          Betreff: Tollwutimpfung

          >
          > Die Impfregeln sind zwischenstaatliche Regelungen. Für das Reisen mit
          > Hunden in der EU gilt das Gesagte. Das ist derzeitiges Veterinärrecht in der
          > gesamten EU.
          > Ein privater Verein kann natürlich seine eigenen Regeln aufstellen.
          > Veterinärrechtlich sind diese jedoch irrelevant.
          >
          > Grüße Manfred Schneider
          >
          >
          > Dr. Manfred Schneider
          > Amtstierarzt/official veterinarian
          --------------------------------------------------

          Das mit Vereine u. Verbände fordern können was sie wollen, auf das lass ich es ankommen. Bisher hat noch niemand danach gefragt.
          sonnige Grüße von Mexxifraudi

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            #20
            Lass dir keine grauen Haare wachsen wegen der Vereine. Wir sind mit unseren Hunden auch in einem Verein und bisher hat noch kein Hahn danach gekräht, ob und was für Impfungen die Hunde haben. Vor allem, wenn du schon Mitglied bist, wird eher niemand danach fragen, denke ich.

            Mit unserem Kleinen waren wir in einer privaten Hundeschule im Welpenkurs, da mussten wir sehr wohl den Impfpass vorzeigen, damit wir am Kurs teilnehmen können.

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