Zitat von Schnuffi
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Das stimmt natürlich nicht - es genügt eine Gesundheitszeugnis vom Tierarzt (ist erfahrungsgemäss reine Formsache) und eine gültige Tollwutimpfung. Wenn Dein Hund also heute mit Nobivac T geimpft wird, gilt er drei Jahre lang als tollwutfrei. Die Gültigkeitsdauer der TW-Impfung wird im EU-Impfpass eingetragen.lg
Gerda


tief im Herzen und Minimausi auf dem Schoss
Terrier sind die beste Medizin -- Pinscher sind aber auch nicht schlecht 

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