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Impfen von kranken Hunden...

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  • marmay
    antwortet
    Gorana, mir haben sich alle Haare aufgestellt nach der Aussage der TÄ. Nur, was entgegnet man da? Mit Logik allein kommt man da nicht weit. Ich hab mich bis jetzt aus der Diskussion rausgehalten, obwohl es mich schon extrem in den Fingern juckt.

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  • gorana
    antwortet
    also marmaj,
    mein menschliches verstand sagt da kein krankes tier,oder tier welche ist nicht auf di höhe gesundhleitlich,darf geimpft werden.für mich ist impfung ein zusatliches eingrif....und das hat logic für mich.
    auserdem in humanmedizin würden kranke menschen auch nicht geimpft.
    lg g&j

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  • brutusfunk
    antwortet
    Zitat von Zwei Hovis Beitrag anzeigen
    Ich zitiere mich nochmal selber.

    Ich warte nämlich immer noch auf eine konkrete Antwort (bitte mit Paragraph).

    Da steht nix von eine Hund hat einen anderen gebissen, aber so konkret wird die TollwV NIRGENDS.
    Nur: ein Tier, das im Verdacht steht es könne sich angesteckt haben, kann nach §9 ABS 1 sofort getötet werden. Es sei denn sie sind wirksam geimpft (§9 ABS 3)

    Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    TollwV 1991

    Ausfertigungsdatum: 23.05.1991

    ....

    § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
    (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
    (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
    (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
    Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/toll...011680991.html

    Ob nun ein Hund, der einen anderen gebissen hat, unter dem Verdacht steht er könne sich angesteckt haben... das wissen die Götter aber der Verdacht steht sicher oft im Raum, wenn keine klare Ursache für die Agression erkannt werden kann... und das ist ja oft genug der Fall.... dashatternochniegemacht-ichkennemeinenhundgarnichtso...

    Ich würde KEINE Experimente und juristischen Feilschereien mitmachen wollen und immer versuchen, meinen Hund so weit vor Infektionskraknkheiten zu schützen, dass er nciht unter den Verdacht fällt

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  • marmay
    antwortet
    In einem anderen Forum impft eine Tierärztin kranke Tiere, weil sonst die benötigte Durchimpfungsrate zur Verhinderung von Epidemien (z.B. Leukose bei Katzen) sonst nicht möglich sei, angesichts der vielen (chronisch) kranken Tiere. Sie ist auch der Ansicht, dass der Impfschutz bei gesunden Tieren ev. höher sein könnte als das eine Jahr, aber bei labilen, kranken Tieren gehe sie von einem verminderten Impfschutz aus, weshalb sie genau die kranken Tiere in der beschwerdearmen Phase jährlich impft.

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  • gorana
    antwortet
    also ich habe auch in tv, in einem sendung über tiere,gehört da ist deutschland schon 5 jahre tw frei.
    mein 11 jahrige hund ist letzte mal 2010 geimpft.
    mein 8 jahrige hund war schwer krank und jetzt ist(danke liebe got)gesund aber noch immer nicht auf richtige höhe.ihn werde ich auch nicht mehr impfen.
    ich reise viel mit meinem hunden(geschäftlich)und habe ta gebetet impfung eintragen ,wegen mögliche kontrole.er hatte das auch gemacht.obwohl,wir waren in eu länder noch nicht einmal kontroliert!
    impfung ist in ordnung aber ich finde manchmal wird auch ganz schon übertrieben.
    man solte auf boden ruhig bleiben
    liebe grüße von gorana mit jungs

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  • Zwei Hovis
    antwortet
    Zitat von Zwei Hovis Beitrag anzeigen

    Würde mir bitte mal jemand den Gesetzestext zitieren, der besagt, dass ein Hund, der einen anderen Hund gebissen hat, eingeschläfert werden kann, wenn er keine gültige T-Impfe hat? WO steht das?
    Ich zitiere mich nochmal selber.

    Ich warte nämlich immer noch auf eine konkrete Antwort (bitte mit Paragraph).

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  • Barack
    Ein Gast antwortete
    Also sorry, aber ich hab schon einige Beissvorfälle unter Hunden (am Hundeplatz hat man das hin und wieder) miterlebt und da kam nie einer auf die Idee, dass der Hund tollwütig war... nicht mal, als wir vor Jahren noch Tollwutgebiet waren
    Außerdem besteht, wenn ich mit meinem Hund innerhalb Deutschlands bleibe, keine Ausstellungen besuche oder das auf dem Hundeplatz geprüft wird, keine Impfpflicht...

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  • Mata Haari
    antwortet
    @Ute: Das ich unvernünftig handle, weil ich meine Hunde nicht mehr impfen lassen will, habe ich viel öfter gehört, als ein "Gute Idee! Ist der richtige Weg"

    Ich bin ein ganz normaler (naja) Hundehalter und habe mich an die Vorgaben der TÄ gehalten, denn sie müssen ja eigentlich wissen, was gut für unsere Vierbeiner ist. Ich hatte auch nie Grund, diese Impfpraktik anzuzweifeln, denn meine bisherigen Tiere sind alle MIT Impfungen uralt geworden.
    Nun habe ich aber zwei kranke Fellnasen und gemerkt, dass sie die Impfung nicht so einfach weg stecken. Da habe ich angefangen an der Impfpraktik zu zweifeln...

    Also bitte, nicht gleich zu böse werden, ich bin ja lernbereit und möchte nur, dass es meinen Elsen gut geht...

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  • zippy
    antwortet
    Zitat von Mata Haari Beitrag anzeigen
    Vielleicht halten mich einige jetzt auch für leichtsinnig oder meinen, dass ich die Gesundheit meiner Hunde, durch das nicht impfen, in Gefahr bringe...
    Ich halte jeden für leichtsinnig, der einen alten Hund (geb. 2000) oder einen Epileptiker, hier egal in welchem Alter, impfen läßt. Und das ist noch freundlich ausgedrückt...

    LG
    Ute

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  • angie30
    antwortet
    Ich will überhaupt nicht diskutieren. Ich habe meine Meinung zu Beginn des Threads dargelegt. Und muss mich ständig dafür rechtfertigen, wie ich auf die Idee komme, es könne bei abgelaufener Frist bei der Tollwutimpfung zu Problemen kommen. Das habe ich aber zur Genüge dargelegt. Kann ja jeder selber entscheiden, wie er das handhaben will, ob er das Restrisiko bestehen lässt. Kommt auch auf den Hund an.

    Zugegebenermaßen ist die Seuchschutzverordnung an diesem Punkt nicht eindeutig, dennoch verbreite ich keine Panik, sondern verweise nur darauf.

    Ob bei einem kranken Hund das Risiko einer Impfung höher ist als in einne Beisserei zu geraten, kann ich nicht beurteilen. Bei den meisten Hunden hier ist das Risiko eher ging, dass sie Menschen verletzen.

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  • tösitill
    antwortet
    Zitat von angie30 Beitrag anzeigen
    Wie würdest du denn diese Sätze interpretieren, wenn ich sie schreiben würde?

    Den Beleg, auf den die THP sich bezogen hat, habe ich ja noch eingefügt. Lesen kann man ja selbst. Ist halt nur eine Frage der Interpretation. Und das ist für mich nach wie vor fraglich, wer was wie auslegt.
    wenn du mit mir jetzt weiter "diskutieren" willst, bitte über pn. das ist jetzt schon ot. gute nacht.

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  • angie30
    antwortet
    Zitat von tösitill Beitrag anzeigen
    langsam gehts los. immer dieses die hat gesagt und deshalb muß man.....

    lass diese panikmache. es wird immer leute geben, die sagen blabla...
    Wie würdest du denn diese Sätze interpretieren, wenn ich sie schreiben würde?

    Den Beleg, auf den die THP sich bezogen hat, habe ich ja noch eingefügt. Lesen kann man ja selbst. Ist halt nur eine Frage der Interpretation. Und das ist für mich nach wie vor fraglich, wer was wie auslegt.

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  • angie30
    antwortet




    Abschnitt 1
    Begriffsbestimmungen


    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1


    Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: 1.Ausbruch der Tollwut, wenn diese durch virologische Untersuchung nach einem in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemachten Arbeitsanleitungen zur Labordiagnostik von anzeigepflichtigen Tierseuchen (BAnz. S. 18304 vom 12. September 2000) beschriebenen Untersuchungsverfahren festgestellt worden ist;
    2.Verdacht des Ausbruchs der Tollwut, wenn das Ergebnis der klinischen Untersuchung, der pathologisch-anatomischen Untersuchung, der molekularbiologischen Untersuchung oder der histologischen Untersuchung, jeweils in Verbindung mit epizootiologischen Anhaltspunkten, den Ausbruch der Tollwut befürchten lässt;
    3.wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
    b)im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt;

    4.wild lebendes Tier: jedes für die Tollwut empfängliche wild lebende Tier, das in der Lage ist, die Tollwut zu verbreiten, insbesondere Füchse, Waschbären, Marderhunde und Fledermäuse
    Unterabschnitt 2
    Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren


    A.
    Vor amtlicher Feststellung




    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 6


    Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort gilt vor der amtlichen Feststellung für seuchenverdächtige Haustiere Folgendes: 1.Der Besitzer muss alle Haustiere an ihrem jeweiligen Standort so absondern, dass sie nicht mit Haustieren anderer Besitzer sowie mit Menschen in Berührung kommen können.
    2.Verendete oder getötete Haustiere sind so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und dass Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur zu diagnostischen Zwecken oder zur unschädlichen Beseitigung aus dem Betrieb oder von dem sonstigen Standort verbracht werden.
    3.Führt die amtstierärztliche Untersuchung bei einem als seuchenverdächtig gemeldeten Haustier nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so ordnet die zuständige Behörde die behördliche Beobachtung des Tieres an; hierzu ist es sicher einzusperren. Die Beobachtung wird aufgehoben, wenn sich der Verdacht auf Grund amtstierärztlicher Untersuchung als unbegründet erwiesen hat.




    B.
    Nach amtlicher Feststellung




    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 7 Tötung und unschädliche Beseitigung


    (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
    (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere 1.einen Menschen gebissen haben oder
    2.nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

    (3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.



    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    (http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1...011680991.html)
    Ich würde das auch schon so wie die THP verstehen, ein Jurist kann das wohl am ehesten erklären.

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  • tösitill
    antwortet
    Zitat von angie30 Beitrag anzeigen
    Kannst du mal bitte aufhören mich hier ständig blöd anzumachen? Das war die Info, die ich bekommen habe. Fertig. Für mich war sie ja aus erster Hand. Lass deine Aggressionen doch woanders raus. Bis ich das Gegenteil sicher weiss und schwarz auf weiss in der Hand habe, lasse ich das bis zum nächsten Impfen so stehen. Nutzt mir auch nichts, wenn es mal so weit wäre, wenn ich nichts habe, worauf ich mich berufen kann, wenn mir ein Amtsveterinär oder so blöd kommt.
    zum einen liegt es mir fern dich blöd anzumachen. dafür kenne ich dich nicht gut genug. also achte bitte auf deinen ton.
    aber wenn du öffentlich schreibst, das du deshalb angst hast, nur weil dir jemand (ohne belege) etwas sagt, dann ist das für mich panikmache.

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  • angie30
    antwortet
    Zitat von tösitill Beitrag anzeigen
    langsam gehts los. immer dieses die hat gesagt und deshalb muß man.....

    lass diese panikmache. es wird immer leute geben, die sagen blabla...

    wenn jeder sofort schiss bekommt, nur weil sein hund nicht tw geimpft ist, na dann gute nacht.

    und wenn man selber angst hat, dann muß man management betreiben am hund.
    nur dadurch, das der hund tw geimpft ist, beißt er nicht mehr und nicht weniger. und man hat als mensch dadurch auch keinen freifahrtschein.
    Kannst du mal bitte aufhören mich hier ständig blöd anzumachen? Das war die Info, die ich bekommen habe. Fertig. Für mich war sie ja aus erster Hand. Lass deine Aggressionen doch woanders raus. Bis ich das Gegenteil sicher weiss und schwarz auf weiss in der Hand habe, lasse ich das bis zum nächsten Impfen so stehen. Nutzt mir auch nichts, wenn es mal so weit wäre, wenn ich nichts habe, worauf ich mich berufen kann, wenn mir ein Amtsveterinär oder so blöd kommt.

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