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impft man eine Hündin mit sekundäre Epilepsie?

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    #76
    Zitat von Theolino Beitrag anzeigen
    Das wäre sehr interessant, das mal juristisch zu durchleuchten.

    - bestätigt dies im Impfpass

    --> der gesunde Menschenverstand sagt, das MUSS ok sein....
    Das kann man im Impfpass nicht bestätigen.
    Dafür ist ein Impfpass auch nicht da, Titerwerte zu dokumentieren.
    Ute und Ferdl

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      #77
      aber unabhängig von Titerwerten:

      Wieso ist die Herstellerinformation allein ausschlaggebend für die Gültigkeit?

      ich kriegs grad irgendwie nicht formuliert, was ich meine..... kann mir mal jemand helfen?



      Randbemerkung zur Klarstellung:
      Ich will Urkundenfälschung nicht bagatellisieren, und die Eintragung einer Impfung, die nicht vorgenommen wurde, wäre eine solche.

      Worauf ich rauswill:
      Liegt eine Eintragung der Gültigkeit JENSEITS der 3-Jahres-Grenze nicht in der alleinigen Verantwortung des kundigen Tierarztes?
      LG, Helma
      "Da es für die Gesundheit sehr förderlich ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein." (Voltaire)

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        #78
        Zitat von Theolino Beitrag anzeigen

        Liegt eine Eintragung der Gültigkeit JENSEITS der 3-Jahres-Grenze nicht in der alleinigen Verantwortung des kundigen Tierarztes?
        Nein, bei Tollwut wird der Eintrag gemäß Herstellerangabe gefordert (bei Ausstellungen und Grenzübertritt innerhalb der EU)... Und die Hersteller schreiben doch meist sehr deutlich, wann Nachimpfungen erfolgen müssen

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          #79
          Zitat von Barack Beitrag anzeigen
          Und die Hersteller schreiben doch meist sehr deutlich, wann Nachimpfungen erfolgen müssen
          Und Arzneimittel dieser Art haben eine entsprechende und rechtlich geregelte Zulassung, heißt: hier fängt die rechtliche Regelung schon an.

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            #80
            Zitat von Barack Beitrag anzeigen
            Nein, bei Tollwut wird der Eintrag gemäß Herstellerangabe gefordert (bei Ausstellungen und Grenzübertritt innerhalb der EU)...
            und hier wäre dann z.B. eine Änderung der Tollwutverordnung gefragt, die zulässt, dass nach Ablauf der Wirkung lt. Herstellerangaben in berechtigten Fällen (z.B. Impfunverträglichkeit, chronische Krankheit) durch Bestimmung des Titers und bei Titerhöhe über der vorgeschriebenen 0,5 eine Anerkennung des Titers anstelle der Impfung anerkannt wird.
            Sabine
            3 Australian Shepherds,
            1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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              #81
              Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
              und hier wäre dann z.B. eine Änderung der Tollwutverordnung gefragt, die zulässt, dass nach Ablauf der Wirkung lt. Herstellerangaben in berechtigten Fällen (z.B. Impfunverträglichkeit, chronische Krankheit) durch Bestimmung des Titers und bei Titerhöhe über der vorgeschriebenen 0,5 eine Anerkennung des Titers anstelle der Impfung anerkannt wird.
              Das wäre ein erster, sehr guter Schritt in die richtige Richtung
              Nachfolgend dann für alle Hunde und als generelle Vorstufe zum Nachimpfen
              Liebe Grüße Gaby
              Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst. (Josh Billings)

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                #82
                Zitat von GabySt Beitrag anzeigen
                Das wäre ein erster, sehr guter Schritt in die richtige Richtung
                Nachfolgend dann für alle Hunde und als generelle Vorstufe zum Nachimpfen
                Und die Impfversger?
                Darf man dann auch mit Impfversagern nicht ins Ausland?

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                  #83
                  Zitat von Heike/Meggie Beitrag anzeigen
                  Und die Impfversger?
                  Darf man dann auch mit Impfversagern nicht ins Ausland?
                  tja, womit sich mal wieder die Frage nach der Logik der Tollwutverordnung und Impfung generell stellt.
                  Sabine
                  3 Australian Shepherds,
                  1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                    #84
                    Zitat von Heike/Meggie Beitrag anzeigen
                    Und die Impfversger?
                    Darf man dann auch mit Impfversagern nicht ins Ausland?
                    Da merkt man doch erst wie irrsinnig das alles ist.

                    Mit einem Hund, der über einen entsprechenden Titer verfügt, dem aber die Eintragung im Impfpass fehlt, darf ich nicht ins Ausland etc.

                    Ist mein Hund ein Impfversager, ist das egal, sofern er passend geimpft ist.

                    LG

                    Liesbeth

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                      #85
                      Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
                      und hier wäre dann z.B. eine Änderung der Tollwutverordnung gefragt, die zulässt, dass nach Ablauf der Wirkung lt. Herstellerangaben in berechtigten Fällen (z.B. Impfunverträglichkeit, chronische Krankheit) durch Bestimmung des Titers und bei Titerhöhe über der vorgeschriebenen 0,5 eine Anerkennung des Titers anstelle der Impfung anerkannt wird.
                      *zustimm*

                      Ja, es ist Irrsinn...

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                        #86
                        Das wäre genial, dann würde ich auch gerne jedes Jahr titern lassen .
                        Liebe Grüße von Frieda mit Aky und Cino an meiner Seite und Vasco für immer im Herzen.
                        Wenn du einsam bist, dann suche jemanden, der noch einsamer ist. Ihr werdet einander trösten, miteinander aufbrechen und die Welt verändern.

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                          #87
                          Zitat von Ferdl Beitrag anzeigen
                          Das kann man im Impfpass nicht bestätigen.
                          Dafür ist ein Impfpass auch nicht da, Titerwerte zu dokumentieren.
                          Für Länder wie Malta, Großbritanien, Norwegen, Schweden war es sogar Pflicht, was sich zum Glück geändert hat.

                          Wenn man nun sagt, dann bleibt man eben in Deutschland, wiegt sich auch in falscher Gewissheit, da bei einem Beißunfall das Vetärinämt eine Überprüfung vornehmen kann und dann gegebenfalls auch der Titer überprüft wird.

                          "Ich" würde keinen chronisch kranken Hund impfen lassen, genauso wenig wie ein chronisch krankes Kind!! Gerade die TW Impfung hat mitunter die größten Nebenwirkungen und es könnte gut sein, das eine Gehirnhautentzündung durch eine Impfung resultiert ist.

                          Auch Hut ab vor diesem TA der in meinen Augen sehr verantwortungsvoll handelt und auch ich, bin in der glücklichen Lage so einen TA zu kennen.

                          Auch unser einer unserer Hunde leidet unter Epilepsie, wurde grundimmunisiert bevor die Krankheit ausbrach und wird definitiv keine Impfnadel mehr sehen!
                          Liebe Grüße Sabine
                          und meine Fellnasen Buffy, Rowdy & Fussel

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                            #88
                            Hallo,

                            ...ich nun auch nochmal:

                            die Tollwutimpfung ist auch bei TÄ bekannterweise die mit den meisten Nebenwirkungen....

                            Und als "betroffene" Hundehalterin kann ich nur sagen:

                            Wenn ich irgendetwas tun kann um diese Anfälle wirklich nieeeee wieder erleben zu müssen- dann tu ich das!!!

                            Ich habe erlebt, wie sich das Leiden durch "leichtfertiges" Ausschleichen von Luminal ( auf TA-Anraten) verschlimmern kann...heute sind wir auf einer mehr als doppelten Dosierung:-((

                            Ich riskiere da nix.....und ich glaube so richtig nachvollziehen kann das wohl nur, wer es bei seinem eigenen Hund mitansehen muss.

                            Aber die TS hat da für sich wohl auch schon so beschlossen...

                            Lg Barbara mit Morris und Lenny
                            Liebe Grüße von Barbara
                            mit Lenny und Izzy...und Morris tief im Herzen

                            Kommentar


                              #89
                              Seit 2012 gibt es die EU-weite Regelung, dass auch für Länder wie
                              Schweden, Großbritannien kein Nachweis des Titers mehr erforderlich ist,
                              sondern der Nachweis einer gültige Impfung ausreicht.
                              Im Umkehrschluss heißt das aber doch auch,
                              dass auch eine Titerbestimmung ausreichen kann/könnte.
                              Um das herauszufinden, kannst du dich z.B. an die Botschaft des betreffenden Landes wenden..oder auch ein versiertes Reisebüro.

                              Den Titer-Wert erhältst du nach Blutabnahme beim TA vom beauftragten Labor.
                              L.G. Nicole

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                                #90
                                Für Auslandsreisen gilt eine Titerbestimmung nicht. Da muß eine gültige Impfung im EU-Pass stehen.

                                LG

                                Liesbeth

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