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  • Mario
    antwortet
    Ich wußte es doch, dann ist auch mein Beagletier wirklich gefährlich, hahahahha, was für ein Quatsch (für den Betroffenen sicher nicht witzig)

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  • Dunny
    Ein Gast antwortete
    Zitat von eva & rio Beitrag anzeigen
    Ich habe heute zufällig jene Bekannten mit dem Beagle getroffen. Er hat den Wesenstest ja mit bravour bestanden. Leinenzwang wurde aufgehoben, aber die Einstufung bleibt. Sein Besitzer hat einen Ausweis, der ihn zum Führen eines Hundes einer gefährlichen Rasse befähigt
    Ich hab auch immer Angst, wenn mir ein Beagle begegnet
    Lg Dunny

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  • eva & rio
    antwortet
    Ich habe heute zufällig jene Bekannten mit dem Beagle getroffen. Er hat den Wesenstest ja mit bravour bestanden. Leinenzwang wurde aufgehoben, aber die Einstufung bleibt. Sein Besitzer hat einen Ausweis, der ihn zum Führen eines Hundes einer gefährlichen Rasse befähigt

    Die Erlaubnis ist immer nur befristet, das heißt, nach 4 Jahren muß der Wesenstest (mit allen Kosten etc.) wiederholt werden. Ahh ja

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  • Aiyana
    Ein Gast antwortete
    also ganz ehrlich, jedes Ordnungsamt ist anders wie gesagt, aber die Einstufung zum gefährlichen Hund wird nur mit dem Amtsveterinär zusammen getroffen. Ich habe mich da erst gestern mit meiner Mutter, die ja bei uns in Hundesachen beim Ordnungsamt zuständig ist, unterhalten und mit dem Amtsveterinär der hier bei uns mit ihr zusammen arbeitet. Laut seiner Aussage ist es bei uns beispielsweise so, dass bei einem Beißvorfall zuerst geschaut wird wieso ist es zu der Beißerei gekommen und wie ist diese abgelaufen. Das bedeutet, ich habe meinetwegen einen Rotti, der einen Westi todgebissen hat. Dann wird geschaut, wie kam es dazu. Hat der Westi provoziert, hat er sich unterworfen und der andere Hund hat trotzdem weiter gemacht, etc. Wenn sich durch eine Obduktion herausstellt, dass sich der Westi nicht unterworfen hat(das kann wohl anhand der Bisswunden und deren Lage festgestellt werden) wird der Rotti nicht als gefährlicher Hund eingestuft. Darüber war ich selber auch überrascht. Heißt aber für mich vor allem 1. würde ich woanders wohnen, würde ich mich zuerst beim Veterinäramt erkundigen wie überhaupt die Bestimmungen sind. Das spart ggf. Anealtskosten und 2. wer seinen Hund, egal ob groß oder klein, nicht im Griff hat, hat ein riesen Problem. Wenn ich mir überlege, dass mein Hund todgebissen würde, weil er sich nicht unterworfen hat(und davon habe ich nämlich auch einen. Der gibt niemals auf) und ich nicht einschreiten konnte, das würde ich mir niemals verzeihen...und ich könnte noch nicht einmal rechtlich etwas gegen die anderen Hundebesitzer machen.

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  • shadow-0306
    antwortet
    Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    Habe hier nicht alles gelesen,
    geht es um den Fall ( Wesenstest Bad Hersfeld; gegooglet )?

    LG MAnfred
    Jep

    Liebe Grüße
    Kerstin

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  • Manfred
    antwortet
    Habe hier nicht alles gelesen,
    geht es um den Fall ( Wesenstest Bad Hersfeld; gegooglet )?
    TIERE IN NOT - VOX HUNDKATZEMAUS
    29. Mai 2010 ... Frank Weber spricht deshalb beim Ordnungsamt von Bad Hersfeld vor. ... des Sachverhalts bewirken will, muss Maya einen Wesenstest bestehen. ...
    www.vox.de/535_2946.php?mainid=20100529... -
    LG MAnfred

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  • shadow-0306
    antwortet
    Zitat von lionbonnie Beitrag anzeigen
    In einem anderen Forum hat ein Mitarbeiter der Stadt Bad Hersfeld sich zu der Angelegenheit geäußert. Ich würde seinen Beitrag hier auch reincopieren, aber ich weis nicht, ob ich damit irgendwelche Rechte verletze.
    Ich will ja nicht unken - aber ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, daß einer der verantwortlichen Stadtmitarbeiter was zu dem Thema in 'nem Hundeforum postet...

    Liebe Grüße
    Kerstin

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  • Helfstyna
    antwortet
    Frag ihn doch um Erlaubnis ob du es kopieren darfst oder gib es einfach sinngemaäß wieder.

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  • lionbonnie
    antwortet
    In einem anderen Forum hat ein Mitarbeiter der Stadt Bad Hersfeld sich zu der Angelegenheit geäußert. Ich würde seinen Beitrag hier auch reincopieren, aber ich weis nicht, ob ich damit irgendwelche Rechte verletze.

    Gruß
    Stephanie

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  • Briddy
    antwortet
    "NUR" regelmässig wiederholen ist gut. Für einen Hund, der so gar nichts aggressives an sich hat! Die Kosten sind anscheinend von Region zu Region unterschiedlich, ich habe aber schon von bis zu 500,- € gehört. Unerhört, sowas!

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  • tösitill
    antwortet
    Zitat von eva & rio Beitrag anzeigen
    Ich hab den Bericht bei HundKatzeMaus nicht komplett gesehen: Wurde der Leinen- + Maulkorbzwang eigentlich aufgehoben nach bestandenem Wesenstest oder blieb der auch bestehen?
    der wurde, glaub ich, aufgehoben. sie muß den wesenstest nur regelmäßig wiederholen.

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  • eva & rio
    antwortet
    Zitat von Carmen Zehm Beitrag anzeigen
    ich würde dagegen mit einem Anwalt vorgehen, aber einen, der sich auf Hunde spezialisiert hat.
    RA Weidemann von Hund und Halter.

    LG
    Carmen
    Ich muß mal fragen, ob sie das nicht schon getan haben bzw. ob es einen neuen Stand in der Sache gibt. Ich glaube, sie wollten zusammen mit dem Beagleclub dagegen vorgehen...
    Ansonsten ist Hersfeld übrigens recht hundefreundlich. Keine Kontrollen, Hundetütenautomaten in der Stadt, etc. Aber WENN was passiert (und da reicht eben auch anschwärzen durch nen bösen Nachbarn), dann hat man scheinbar schlechte Chancen...

    Ich hab den Bericht bei HundKatzeMaus nicht komplett gesehen: Wurde der Leinen- + Maulkorbzwang eigentlich aufgehoben nach bestandenem Wesenstest oder blieb der auch bestehen?

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  • skugga
    antwortet
    Dem kann ich mich nur anschließen. In Bad Hersfeld scheint das OA ja wirklich besonders engagiert und kenntnisfrei zu sein...

    Und ganz ehrlich: Bei dem Teil des Wesenstests im Bericht, als die Halterin mit ihrer Kleinen an dem motzenden Mali in der Transportbox vorbei musste, hätten das Tidatier und ich wohl kläglich versagt. Tida hätte da ohne weiteres kräftig zurückgemotzt.

    Ich versteh die Ordnungsämter echt nicht. Hier bei uns in der Ecke ist ein Pärchen mit einem ausgesprochen unerzogenen und zum Großteil freilaufenden Rudelchen unterwegs, das auch auf andere Hunde losgeht. Ein Teil der in der Nachbarschaft wohnenden Ömchen traut sich schon kaum noch mit ihren Hunden vor die Tür. Tida wurde vor einigen Monaten im Feld in so einer Situation getackert, als mein Mann den Typen angemosert hat, wurden ihm noch Prügel angedroht, garniert mit dem Hinweis, er habe ja bloß was gegen Tierschutzhunde... Sauer wie mein Mann (mit Recht) war, hat er das Ordnungsamt angerufen; Effekt: Null. Man könne da nix machen. Er solle halt mal die Hundestaffel anrufen, vielleicht hätten die ja Interesse.

    Da hab ich dann allerdings auch gedacht, ich fall vom Glauben ab. Fällt denen denn nix zwischen Tatenlosigkeit und Überreaktion ein?

    LG, skugga

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  • Silvia W.
    antwortet
    würde ich auch.

    evtl. findet man auch Vergleichsfälle oder sonstige Infos bei

    menschen-tiere-werte.de

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  • Carmen Zehm
    antwortet
    Zitat von eva & rio Beitrag anzeigen
    . Die Einstufung als "gefährlicher Hund" wurde nicht zurück genommen. Ich frag mich das schon länger: Ist das eigentlich rechtens?
    ich würde dagegen mit einem Anwalt vorgehen, aber einen, der sich auf Hunde spezialisiert hat.
    RA Weidemann von Hund und Halter.

    LG
    Carmen

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