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  • shadow-0306
    antwortet
    Zitat von eva & rio Beitrag anzeigen
    Hi,

    ich bin ja auch aus der Gegend und kann nur sagen: Unser Ordnungsamt hat ne Vollmeise, was Hunde betrifft. Bekannte haben einen Beagel. Der Hund war auf dem Grundstück, ein (ihnen nicht gerade freundlich gesonnener) Nachbar hat IHR Grundstück mit seinem Goldie betreten- uneingeladen. Die Hunde haben sich in die Wolle bekommen, der Nachbar ging dazwischen und hatte hinterher einen Kratzer. Von welchem Hund genau, war nichtmal zu beweisen. Er zeigte die Bekannten an, der Beagel (und er ist ein typischer, absolut freundlicher Beagel) wurde als "gefährlicher Hund" eingestuft. Weil er auf SEINEM Grundstück Ärger mit einem fremden Hund hatte.

    Die haben ja echt 'ne Vollmeise...
    ..ehrlich gesagt, in dem Fall hätte ich den Spieß mit 'ner Gegenanzeige, ganz gepflegt umgedreht....

    Liebe Grüße
    Kerstin

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  • Briddy
    antwortet
    Er zeigte die Bekannten an,
    Das zeigt aber auch, wie schlimm und uneinsichtig die Hundehalter miteinander umgehen. Und wie wenig Ahnung die Entscheidungsträger, aber auch viele Hundebesitzer immer noch von Hundeverhalten haben. Wenn Hundehalter untereinander wenigstens einig wären, eine gemeinsame Front bilden würden, hätten wir viel bessere Möglichkeiten, gegen solche Willkür vorzugehen. Aber man sieht ja sogar hier im Forum, dass manche Hundehalter das sogar gutheißen. - erschreckend!
    Ja, auch mir macht das Angst, in welche Richtung das geht. Die Hysterie unter der Bevölkerung greift massiv um sich, das Denunziantentum blüht... Bald wird jeder Hund, der sich noch normal hündisch verhält, zum aggressiven Hund erklärt.

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  • eva & rio
    antwortet
    Hi,

    ich bin ja auch aus der Gegend und kann nur sagen: Unser Ordnungsamt hat ne Vollmeise, was Hunde betrifft. Bekannte haben einen Beagel. Der Hund war auf dem Grundstück, ein (ihnen nicht gerade freundlich gesonnener) Nachbar hat IHR Grundstück mit seinem Goldie betreten- uneingeladen. Die Hunde haben sich in die Wolle bekommen, der Nachbar ging dazwischen und hatte hinterher einen Kratzer. Von welchem Hund genau, war nichtmal zu beweisen. Er zeigte die Bekannten an, der Beagel (und er ist ein typischer, absolut freundlicher Beagel) wurde als "gefährlicher Hund" eingestuft. Weil er auf SEINEM Grundstück Ärger mit einem fremden Hund hatte. Die Besitzer haben einen Wesenstest gemacht und natürlich bestanden. Die Einstufung als "gefährlicher Hund" wurde nicht zurück genommen. Ich frag mich das schon länger: Ist das eigentlich rechtens?

    Mir macht das ziemlich Angst, muß ich sagen. Aaron würde einen Wesenstest definitiv nicht bestehen. Das stellt im Alltag kein Problem dar, er gehorcht (wesentlich besser, als besagter Goldie ) und wir managen Situationen, mit denen er Probleme hätte. Aber wenn Jemand Fremdes auf unser Grundstück geht und ich nicht dabei bin? Oder sonst eine unvorhergesehene Situation entsteht? Dann muß ich schnellstens umziehen oder Aaron in eine andere Gemeinde abgeben...

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  • Carmen die x
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Carmen Zehm Beitrag anzeigen
    ich finde es ganz einfach furchtbar in welche Richtung das hier in diesem unserem Lande geht: Hunde dürfen nichts mehr, der aller kleinste Vorfall ist ne Pressemeldung wert - Bordercollie springt Kind an z.B. - am besten steigen wir alle auf den sony-Hund um!
    Mehr kann ich dazu auch nicht sagen

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  • Carmen Zehm
    antwortet
    ich finde es ganz einfach furchtbar in welche Richtung das hier in diesem unserem Lande geht: Hunde dürfen nichts mehr, der aller kleinste Vorfall ist ne Pressemeldung wert - Bordercollie springt Kind an z.B. - am besten steigen wir alle auf den sony-Hund um!

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  • Aiyana
    Ein Gast antwortete
    [quote=Silvia W.;2286955]Ich hab hier mal einen Auszug aus der LandeshundeVO Hessen:

    (2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
    1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies
    nicht aus begründetem Anlass geschah,

    hier steht nicht, das jeder frei entscheiden kann ob er in gefahr drohender Weise angesprungen wurde oder nicht. Meine Mutter ist selber beim Ordnungsamt und da wird sogar zusammen mit dem Amtsveterinär entschieden, in welchem Kontext ein Beißvorfall unter Hunden oder auch bei Menschen stand, bevor da irgendwelche Einstufungen bzw. Maßnahmen ergriffen werden. Hunde sind nunmal keine Maschinen. Ich glaube das ist einigen hier nicht wirklich bewusst, wenn ich mir den ein oder anderen Beitrag durchlese....wer hat von euch den Hund, der immer perfekt reagiert und nie einen Fehler macht? Habt ihr euren Hund zu 100% unter Kontrolle, in jeder Situation? Unter Garantie nicht und auch ihr selber werdet Fehler machen(ob bewusst oder unbewusst). Ich wette wenn ihr mal einen Fehler macht, seit ihr auch froh, wenn dann nicht jemand mit dem großen Zeigefinger kommt und eine unheimlich gefährliche Situation zusammenkonstruiert. Natürlich sollten die Hunde im Großen und Ganzen gut erzogen sein und natürlich ist es wichtig, sie so gut wie möglich unter Kontrolle zu haben. ABER, weder ihr noch eure Hunde seit perfekt. Fehler passieren! euch und euren Hunden. Das wird sich niemals ändern. Wichtig ist es eher, an ihnen zu arbeiten, um sie zu vermeiden. Mal abgesehen von dem ganzen Theater hier, wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, liegt das nicht daran, dass der Besitzerin das zum ersten Mal passierte. Da muss es mehr gemeldete Vorfälle gegeben haben, da es einen ganzen Maßnahmenkatalog gibt, der vor so einer Einstufung abgearbeitet wird(zumindest wenn wie in dieser Situation nichts wirklich schlimmes passiert ist und es nicht gerade ein Anlagehund ist). Ganz so einfach machen es sich die Behörden nicht. Da steckt sehr viel mehr hinter als man das so als Außenstehender mitbekommt. Natürlich ist es auch immer abhängig von der Person, die die entsprechende Stelle beim Ordnungsamt bekleidet, aber wie gesagt, so leicht können die dort auch nicht entscheiden.

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  • shadow-0306
    antwortet
    Zitat von Silvia W. Beitrag anzeigen
    I

    Was mich allerdings gestern wunderte, war die Androhung der Wegnahme.
    Wenn hier bei uns etwas passiert, kriegt der Hund Maulkorb- und Leinenzwang....falls er den Wesenstest nicht besteht. Bis jemandem ein Hund wirklich weggenommen wird, muß aber schon was wirklich Mächtiges passieren.
    Soweit ich verstanden hab', war das in Hessen...
    Das Problem ist, daß der Hund als 'gefährlicher Hund' eingestuft ist (und bleibt) und einen gefährlichen Hund halten darf nur, wer einige Bedingungen erfüllt u.a. gehört dazu Sachkunde und ein positiver Wesenstest (den sie ab jetzt spätestens alle 4 Jahre wiederholen muß) und den sie innnerhalb einer gewissen Zeit vorweisen muß. Tut sie das nicht - oder der Wesenstest fällt negativ aus, wird ihr der Hund entzogen...

    Deshalb regt mich das ja so auf...Wär die Hündin im Test wieder freudestrahlend gehüpft, wär sie, je nach Lust und Laune des Prüfers durchgefallen und als unvermittelbar im TH gelandet ...

    Liebe Grüße
    Kerstin

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  • SIR & LADY
    antwortet
    Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
    .....Und ja ich denke da hat das Amt das Recht mal nachzuprüfen ob es ein unglücklicher Zufall war, oder ob es da ein generelles Problem gibt....
    Wenn es denn vernünftig nachgeprüft worden wäre......

    Aber die Herren Beamten wollten sich den Hund ja offensichtlich noch nichtmals ansehen. Tut mir leid, dafür habe ich auch kein Verständnis mehr.

    Sicher ist es wichtig, dass sich Behörden um gemeldete Vorfälle welcher Art auch immer kümmern, aber ohne alles einfach die Einstufung als Listenhund vorzunehmen finde ich absolut überzogen.
    Da wäre ja, als würde man mir nach einem Parkrempler mit dem Auto sofort eine Nachprüfung auserlegen oder dauerhaft den Führerschein wegnehmen...könnte ja irgendwann nochmals was passieren.

    Ich hätte mir das auch nicht so anstandslos gefallen lassen, da hätte ich ggf. auch per Anwalt um die Einstufung gestritten.

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  • Silvia W.
    antwortet
    Ich hab hier mal einen Auszug aus der LandeshundeVO Hessen:

    (2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
    1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies
    nicht aus begründetem Anlass geschah,
    --------------------------------------------------------------------------

    Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob der Hund wirklich bedrohend war sondern wie die angesprungene Person das aufgefaßt hat.
    Die angesprungene Person muß ja keine Sachkunde haben....

    Hier bei uns gibt es auch so dermaßen menschenfreundliche Hunde, die jeden durch Anspringen begrüßen. Mich auch, aber ich laß es nicht zu, weil die nächste Person, auf die Hund trifft, das evtl. nicht so gern mag wie ich...
    Früher konnte man noch sagen 'ich bezahl Ihnen die Reinigung des Mantels' aber seit Einführung der Hundegesetze sind die Leute oft anders drauf, da muß man nun eben auch ein freundliches Anspringen unterbinden.

    Was mich allerdings gestern wunderte, war die Androhung der Wegnahme.
    Wenn hier bei uns etwas passiert, kriegt der Hund Maulkorb- und Leinenzwang....falls er den Wesenstest nicht besteht. Bis jemandem ein Hund wirklich weggenommen wird, muß aber schon was wirklich Mächtiges passieren.

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  • skugga
    antwortet
    Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
    Hm, wer legt die Verhältnismäßigkeit fest?
    Der Hundehalter der überzeugt ist, sein Hund sei ja soooooo lieb oder der Kläger, der vielleicht panische Angst vor Hunden hatte?

    Tschuldige aber wie oft wurde hier schon geschimpft, weil ein freundlicher "Tut nix" alle teuer erarbeiteten Trainingsfortschritte eines aggressiven Tiers oder eines Angsthundes zu nichte gemacht haben? Was muss passieren, dass es verhältnismässig ist?
    Muss ich stürzen?
    Muss ich gebissen werden?

    Wie schon gesagt, hätte die Dame ihren Hund unter Kontrolle gehabt oder hätte ihn beim herannahen einer fremden Person angeleint, wäre es nicht so weit gekommen und da kann mir einfach keiner leid tun.
    Nun lass aber mal die Kirche im Dorf. Die nachgestellte Anspringszene zeigte, dass dem Mädel die Leine aus der Hand gerutscht war; und so wie ich das ansonsten gesehen hab, war der Hund alles andere als ein typischer "Tutnix" und hatte nebenbei auch noch eine bestandene Begleithundeprüfung hinter sich. Von stumpf ohne Leine laufen und sich nicht kümmern, was der Hund treibt, konnte in diesem Fall nun echt keine Rede sein.

    LG, skugga

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  • Carmen Zehm
    antwortet
    Zitat von Helfstyna Beitrag anzeigen
    Hm, wer legt die Verhältnismäßigkeit fest?
    naja, offenbar Politiker, die durch die Medien angeheizt wurden und daraufhin mit blinden Aktionismus reagierten!

    Komischerweise war es fdrüher nie ein Problem, wenn jemand von einem Hund angesprungen wurde.

    Ich wiederhole mich: merkt ihr nicht in welche Richtung das geht?

    Wenn selbst Hundehalter sich gegenseitig nicht grün sind und keine Solidarität zeigen, wie sollen dann "Nichthundehalter" was kapieren

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  • shadow-0306
    antwortet
    Hmm, also mal ehrlich - klar hat ein Halter dafür zu sorgen, daß sein Hund keinen belästigt - es ist aber weiter nix passiert und wenn's denn unbedingt sein muss, hätte auch ein einfaches Bussgeld gereicht - aber das was stattdessen da abgezogen wurde, ist einfach nur lächerlich...

    Unter 'anspringen in gefahrdrohender Weise' stelle ich mir was anderes vor, als einen hüpfenden Junghund

    Manche Leute kriegen schon beim Anblick eines Hundes fast 'nen Herzinfarkt - vielleicht sollte man deshalb Hundehaltung generell verbieten....Armes Deutschland.....

    Liebe Grüße
    Kerstin

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  • Bullebu
    antwortet
    Huhu,
    ich finde man muss mit solchen Sachen immer aufpassen. Sicher ist es ziemlich dämlich einen unerzogenen Hund von der Leine zulassen und solche Dinge zu zu lassen, aber ihn als gefährlich zu bezeichnen... Naja.
    Mir hat ein unerzogener Labbi beim Hochspringen seinen Schädel gegen die Schneidezähne gedonnert. Folge: Die zwei oberen sind kaum noch echt. Besitzer hat ordentlich Ärger bekommen, angezeigt habe ich ihn nicht, aber seine Versicherung musste den Schaden begleichen und gelernt hat er trotzdem nichts draus. Leider wurde aus der Nichterzieherei das Todesurteil für diesen Hund, er ist mit 5 Jahren durch einen tragischen Unfall ums Leben gekommen...
    Ich finde es einfach falsch Leute aus solchen Gründen anzuzeigen, ein ruhiges Gespräch kann auch etwas bewirken. Mein Hund hat in seinem Leben schon viel Mist angestellt, auch Menschen zu Fall gebracht, gefährlich ist er deswegen noch Lange nicht. Diese Situationen waren meist nicht überschaubar für mich und meistens war auch ich die Jenige, die auf die Klappe geflogen ist, weil ich meinen Tut nix doch lieber mal mit geballter Körperkraft an etwas hindern wollte .

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  • Helfstyna
    antwortet
    Hm, wer legt die Verhältnismäßigkeit fest?
    Der Hundehalter der überzeugt ist, sein Hund sei ja soooooo lieb oder der Kläger, der vielleicht panische Angst vor Hunden hatte?

    Tschuldige aber wie oft wurde hier schon geschimpft, weil ein freundlicher "Tut nix" alle teuer erarbeiteten Trainingsfortschritte eines aggressiven Tiers oder eines Angsthundes zu nichte gemacht haben? Was muss passieren, dass es verhältnismässig ist?
    Muss ich stürzen?
    Muss ich gebissen werden?

    Wie schon gesagt, hätte die Dame ihren Hund unter Kontrolle gehabt oder hätte ihn beim herannahen einer fremden Person angeleint, wäre es nicht so weit gekommen und da kann mir einfach keiner leid tun.

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  • Carmen Zehm
    antwortet
    schon mal was von "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gehört?

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