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  • gabydux
    antwortet
    Zitat von Steffen Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich. Und zwar deshalb, weil sämtliche Diskusionen um dieses Thema hier von Leuten geführt wurden, die auf diesem Gebiet von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Die Gefährdung eines Dackels, Schäferhundes,..... mit der eines Whippets gleichzusetzen, grenzt für mich an Ignoranz (Dummheit möchte ich nicht schreiben). Hier drehen sich nur vorgefertigte Meinungen im Kreis. Meinungen, die sich nur aus Theorie und Hörensagen gebildet haben. Sowas bringt nix.

    Schade, dass Du Dich an anderer Stelle fein rausgehalten hast.

    Laila und ich haben massig Links von Whippetzüchtern und Kennern der Rasse, aktiven Coursing- und Rennteilnehmern gepostet, die sich ganz klar DAFÜR ausgesprochen haben, die Daumen dran zu lassen.

    Hier beispielsweise:

    http://www.eurostars-whippets.de/Daumen-Dran.html

    http://superflys.de/2011/03/01/vorde...k-beim-rennen/


    Dazu kommt, dass einige sehr renommierte Whippetzüchter sehr wohl die Daumen dran lassen und damit keine Probleme haben - die Whippets dieser Zuchtstätten sind sowohl in Schau und Leistung aktiv, Ghan buri Ghan beispielsweise.

    Haben die auch alle keine Ahnung?

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  • Steffen
    antwortet
    Zitat von Jaeky Beitrag anzeigen
    ....du hast einen tread vorher noch die augen verdreht und geschrieben das alles diskutiert wurde......
    Ja, habe ich. Und zwar deshalb, weil sämtliche Diskusionen um dieses Thema hier von Leuten geführt wurden, die auf diesem Gebiet von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Die Gefährdung eines Dackels, Schäferhundes,..... mit der eines Whippets gleichzusetzen, grenzt für mich an Ignoranz (Dummheit möchte ich nicht schreiben). Hier drehen sich nur vorgefertigte Meinungen im Kreis. Meinungen, die sich nur aus Theorie und Hörensagen gebildet haben. Sowas bringt nix.

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  • Jaeky
    antwortet
    mag sein

    ...also gibt es ihn doch den diskussions/aufklärungsbedarf?!

    was denn nun? du hast einen tread vorher noch die augen verdreht und geschrieben das alles diskutiert wurde.

    sicherlich gibt es rassen wo ein verletzungsrisiko höher ist als bei anderen rassen das bestreite ich auch nicht.

    aber aus diesem grund eine gliedmaße abzuschneiden finde ich befremdlich.
    vorallem da es genügend positive beispiele gibt, wie man verletzungen ohne entfernen der daumenkralle vermeiden kann.

    gruß
    sandra

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  • Steffen
    antwortet
    Zitat von Jaeky Beitrag anzeigen
    ....
    aber es gibt offensichtlich aufklärungsbedarf. ....
    Sicher, den gibt es. Nur werden hier nur vorgefestigte Meinungen präsentiert, basirend auf Nichtwissen. Und das bringt niemandem was!

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  • Jaeky
    antwortet
    mag ja sein

    @steffen mag ja sein, das es dir gut in den kram passt wenn diese diskussion wieder in der versenkung verschwindet. zumindest scheinst du ja so wie ich gelesen habe zu einem der befürworter gehören. zumindest hast du geschrieben "daumen hoch für daumen ab!" oder so.

    schön das du dazu stehst aber mir geht es mehr darum diese sache nicht endlos zu diskutieren weil für mich ist daumen vorsorglich ab nicht diskutabel.
    aber es gibt offensichtlich aufklärungsbedarf. sicherlich nicht in deinen augen aber ich bin der meinung, das es offenbar kaum jemand weiß das die daumenkrallen vorsorglich entfernt werden weil man sich das gesetz so auslegt wie es einem in den kram passt.

    wie gesagt es geht mehr über die ausarbeitung einer petition etc..
    über den inhalt was darin stehen sollte oder wen man ansprechen sollte besteht meiner meinung nach noch enormer diskussionsbedarf!

    gruß
    sandra

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  • Steffen
    antwortet
    Zitat von Jaeky Beitrag anzeigen
    .....an anderer stelle weiterzudiskutieren.....
    Worüber willst du denn noch diskutieren. Ist doch alles gesagt!

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  • Jaeky
    antwortet
    schade...

    zum thema daumenkralle sind nun ja leider schon die meisten themen geschlossen worden.

    http://www.gesundehunde.com/forum/sh...t=daumenkralle

    http://www.gesundehunde.com/forum/sh...t=daumenkralle

    und zum schluß noch dieser...
    http://www.gesundehunde.com/forum/sh...d.php?t=160753

    mit dem hinweis es an anderer stelle weiterzudiskutieren.

    vermutlich wird auch dieser tread geschlossen.
    daher meine bitte an die moderatoren/in uns mitzuteilen wo es erlaubt ist.

    ich finde das thema ist leider ziemlich unbekannt wie man aus den antworten in den treads lesen kann.

    man muss ja keine grundsatzdiskussion daraus machen aber ich fände es schade wenn diese machenschaften wieder in der versenkung verschwinden.
    ich persönlich fände es sinnvoll die menschen weiter zu sensibilisieren das kupieren trotz entsprechender gesetze weiter praktiziert wird bzw das es soetwas überhaupt gibt.

    in einem der treads wurde eine petition angeregt und/oder entsprechende verbände auf diese fakten anzusprechen etc. ich fände es gute wenn man im gh forum entsprechendes ausarbeiten könnte, damit diese thema zur sprache kommt und die menschen darüber aufgeklärt werden.

    wie gesagt ich wusste bisher nicht das die daumenkrallen vorsorglich kupiert werden. ich hatte schon von amputation im verletzungsfall der daumenkralle gehört aber das man diese amputation einer gliedmaße bei einem welpen ohne betäubung mittels nagelschere, klipser etc vornimmt war mir unbekannt.

    ich fand das der letzte tread eigentlich ganz sachlich verlief und es schön gewesen wäre wenn man aus dem tread heraus etwas erarbeitet hätte.
    nichts für ungut
    sandra

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  • trixiffm
    antwortet
    Hallo!

    ich finde das Thema sehr interessant, auch was die Gesetzeslage u deren richtige Auslegung angeht. Ich freue mich auch weiterhin über sachliche Infos bzw Diskussion, aber mir scheint, ihr beiden kennt euch privat (?) und dieses Thema scheint ein schon länger bestehendes Streitthema bei euch zu sein. Falls das so ist, wäre es nett, wenn das GH-Forum nicht zur Plattform über persönliche Zankäpfel würde, sonst ist das der nächste Thread, der geschlossen wird und das fände ich schade.
    Ich bin auch ein Bauchmensch und wenn mir was am Herzen liegt, werde ich schnell emotional und auch mal persönlich, aber versuche, auch wenns schwer fällt, dann doch mal kurz bis 10 zu zählen und mich selbst an den Respektvollen Umgang zu erinnern, den ich auch für mich erwarte.
    ihr Lieben und noch einen schönen Restsonntag!

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  • Laila
    antwortet
    Und noch ein Schreiben, das mich über Umwege erst jetzt erreicht hat (ja, mit dem Thema beschäftigen sich auch andere Leute, auch wenn die derzeit damit nicht so nach aussen treten wie ich, aber sie unterstützen mich).
    Der deutsche Tierschutzbund hat Stelllung zu dieser Frage genommen und auch die Kommentare von Hartman/Kluge berücksichtigt. Das Schreiben findet man hier.

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  • Laila
    antwortet
    Brigitte, da Du Dich offenbar angegriffen fühlst (warum wohl?), nochmal, zeige mir bitte die Glaskugel, in der ein Tierarzt bei einem Saugwelpen sieht, wie oft der sich später an der Daumenkralle verletzen wird.
    Dann kannst Du gern Indikation mit Prävention gleichsetzen.

    Noch besser, Du beantwortest uns die immer noch ausstehende Frage nach Deinen persönlichen Erfahrungen bei DEINEN Hunden nach Verletzungen an der Daumenkralle, bevor Du mir irgendwelche üble Nachrede nachsagst.

    Ich hatte mich - wie Du gern wolltest -an die TSG Beauftragte unseres Verbandes gewandt; Du behauptest, ich hätte mit einer Privatperson kommuniziert. Ich hole mir die Auskunft beim Ministerium, dann bin ich eben zu beschränkt, sie richtig (in Deinem Sinne) zu interpretieren. Ok, ich habe nicht vor, Dir was recht zu machen. Ich habe Dir schon einmal meine Intention geschildert - wenn Du unbedingt meinst, Deine Hunde verstümmeln zu müssen, werde ich es nicht verhindern können, aber wenn Du in Internetforen Werbung für derartige Eingriffe machst, bin ich da. DAS ist der Grund meiner Aktivitäten hier...

    Und keine Angst, das sind ganz gewiss nicht alle meine Aktivitäten in dieser Richtung...

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  • esprit
    antwortet
    Zitat von Laila Beitrag anzeigen
    Auszug aus der Antwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz auf meine Anfrage

    "Nach § 6 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben verboten. Diese Vorschrift schützt die Unversehrtheit der Tiere. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen. Weitere, im Tierschutzgesetz geregelte Ausnahmen betreffen nicht den von Ihnen dargelegten Sachverhalt (Anmerkung: geschildert wurde die präventive Entfernung der Daumen). Nicht im Tierschutzgesetz aufgeführte Gründe einer Amputation oder Gewebezerstörung sind nicht zulässig.

    Nach § 18 Absatz 1 Nr. 8 des Tierschutzgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach § 6 Absatz 1 Satz 1 zuwiderhandelt oder entgegen § 6 Absatz 1 Satz 3 einen Eingriff vornimmt."

    Zur Erklärung: das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland zuständig für den Tierschutz und die damit im Zusammenhang stehende Gesetzgebung
    Ein gewisser Professor Hartung ist übrigens Vorsitzender der Tierschutzkommission, die genau von dieser Behörde berufen wurde.
    Was nützen Anfragen beim Ministerium, wenn man den Inhalt der Antwort nicht erfasst?
    Sie bestätigt doch mit der Aussage "wenn der Eingriff ....nach tä Indikation....geboten ist" die Rechtmäßigkeit.

    Die tä Indikation liegt in dem Moment vor, wo der TA die Kralle entfernt. Solch ein TA weiss um die Verletzungsanfälligkeit der Kralle im Erwachsenalter und um die um ein vielfaches schlimmere, richtig schmerzhafte und langwierige Operation, wenn sie entfernt werden muss, weil es immer wieder üble Verletzungen gibt. In einem Abwägungsprozess ist der TA zu der Auffassung gekommen, dass die direkte Entfernung der Kralle in einem Stadium, wo sie noch nicht verknöchert ist, sondern lediglich aus einer gallertartigen Masse, umschlossen von Knochenhaut (wer noch aufmerksam den Damen Gossmann und Schilling auf dem GH-Treff 2011 zugehört hat, weiss es auch) das kleinere Übel zu der möglicherweise späteren Entfernung oder den dauernden Verletzungen ist.

    Das Aussprechen einer tä Indikation ist kein Vorsatz und auch keine Fahrlässigkeit.

    Dann sagt das Ministerium noch , dass "nicht im TScHG aufgeführte Gründe nicht zulässig sind". Richtig!
    Der Gesetzeswortlaut "wenn der Eingriff nach tä Indikation geboten ist" ist aber ein Grund!

    mei, ist es den soo schwer, einen Gesetzestext und die Stellungnahme eines Ministeriums inhaltlich zu erfassen?!

    Ansonsten reichts mir nun wirklich, diese Falschaussagen (bzw. Falschinterpretationen) richtig zu stellen.
    Wer sich damit ernsthaft auseinandersetzen will, kann es ja selbst tun. Und wer hier einen üblen Rechtsverstoß sieht, soll es meinetwegen weiterhin tun.

    konsequenterweise sollte er dann aber auch entsprechend reagieren! Ein bisschen Rumgeblubber und Stimmungmache in einem forum bringt nichts

    Mir ist auch nicht klar ist, was Christiane wirklich will.
    Es gibt doch ausreichend Möglichkeiten, auf den Windhundveranstaltungen, an denen sie ja auch teilnimmt, Züchter, züchtende Zuchtrichter und zuchtrichtende TÄ, die die Daumen entfernen, direkt anzusprechen und um Aufklärung der Rechtslage zu bitten. Ebenso kann sie sich an den Verband wenden (nicht nur ein einzelnes Mitglied - die Tierschutzbeauftragte-) und die vermeintlich rechtswidrige Behandlung von Welpen zur Anzeige bringen.

    Und warum bin ausschließlich ich zu ihrer ganz persönlichen Anriffs-Zielscheibe geworden?

    Geht es da nicht eher um üble Nachrede?

    Wer einen Rechtsverstoß sieht und der Meinung ist, im tierschutzrechtlichen Sinne für die "armen" Tiere handeln zu müssen, MUSS dort ansetzen, wo er die Chance sieht, dass diesem "Treiben" Einhalt geboten wird. Das ist der öffentliche Rechtsweg, kein forum

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  • Bocalinos
    antwortet
    Danke für die infos.

    Meinem Carino wurde entgegen ausdrücklichem Wunsch meinerseits eine einseitig gewachsene Afterkralle an seinem dritten Lebenstag entfernt. Mein TA machte mich darauf aufmerksam, dass es unmöglich sei, einen drei Tage alten Kleinspitz-Welpen schmerzunempfindlich zu machen, es besteht die grosse Gefahr, dass er das nicht überlebe. Deswegen würden solche Eingriffe immer am wachen Welpchen gemacht.
    Nach dem Auftauchen von diversen unerklärlichen Verhaltensproblemen gebe ich dieser schmerzhaften Amputation einen grossen Teil Schuld daran.

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  • Laila
    antwortet
    Ja, ganz offensichtlich, allerdings habe ich die Email, die ich heute vom Ministerium erhalten habe, hier einkopiert...

    Ich habe keine aktuelle Stellungnahme von Herrn Hartung, vielleicht kann uns da Brigitte weiter helfen?

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  • Samson02
    antwortet
    Die Aussage von weiter oben (Kommentar Dr. Hartung) widerspricht aber dem, was Dein Text sagt oder steh ich grad auf dem Schlauch?

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  • Laila
    antwortet
    Kramen wir doch mal diesen Thread noch mal raus, ich habe mich inzwischen zum Thema "Unkenntnis der Rechtslage" schlau machen können und möchte dies hier natürlich nicht vorenthalten.

    Auszug aus der Antwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz auf meine Anfrage

    "Nach § 6 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben verboten. Diese Vorschrift schützt die Unversehrtheit der Tiere. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen. Weitere, im Tierschutzgesetz geregelte Ausnahmen betreffen nicht den von Ihnen dargelegten Sachverhalt (Anmerkung: geschildert wurde die präventive Entfernung der Daumen). Nicht im Tierschutzgesetz aufgeführte Gründe einer Amputation oder Gewebezerstörung sind nicht zulässig.

    Nach § 18 Absatz 1 Nr. 8 des Tierschutzgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach § 6 Absatz 1 Satz 1 zuwiderhandelt oder entgegen § 6 Absatz 1 Satz 3 einen Eingriff vornimmt."

    Zur Erklärung: das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland zuständig für den Tierschutz und die damit im Zusammenhang stehende Gesetzgebung
    Ein gewisser Professor Hartung ist übrigens Vorsitzender der Tierschutzkommission, die genau von dieser Behörde berufen wurde.

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