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DRINGEND Daumenkralle

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  • Jaeky
    antwortet
    Bitte nicht vom Thema abkommen...

    Noch einmal zum Verständnis es geht um die Daumenkrallen an den vorderen Pfoten
    http://www.awm2009.de/images/Daumenkralle.jpg
    Diese werden bei Saugwelpen (in den ersten 3-4 Tage) ohne Betäubung einfach abgeschnitten.

    Siehe Video auf der Information zum Thema Daumen...
    http://www.gesundehunde.com/forum/sh...d.php?t=161719

    Die Daumenkrallen hat jeder Hund von Geburt an und ist mit dem Fuss durch Nerven, Sehnen und einem Gelenk verbunden und besitzt wichtige Funktionen.

    Die Wolfskrallen hat nicht jeder Hund. Viele kommen ohne diese Kralle zur Welt
    Die Wolfskrallen befinden sich an den Hinterläufen und sind bei den meisten Hunden nicht verknöchert.

    Bei einigen Rassen sind diese Wolfskrallen sogar erwünscht wie z.B. beim Beauceron.

    Liebe Grüße
    Sandra
    Zuletzt geändert von Jaeky; 17.04.2012, 09:12.

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  • Lilliwutz
    antwortet
    Also ich habe auch nicht alle Seitem gelesen und ich spreche jetzt aus eigener Erfahrung. Unsere Hündin hat zwei doppelte Wolfskrallen, also an beiden Hinterbeinen jeweils zwei. Wir haben uns mehrere Meinungen von verschiedenen TÄ angehört und für uns entschieden das die Dinger dran bleiben.
    Briads haben es Standartmäßig und es funktioniert ja auch.
    Unsere Hündin /Schäfer-Husky) hat keine Probleme oder Einschrenkungen sie rennt durchs Unterholz und macht Hundesport und hatte noch nie Probleme.

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  • Jackes
    Ein Gast antwortete
    Ich finde den Ansatz des Gesetzes gut , leider gibt es Mittel und Wege diese zu umgehen und das schmeckt mir überhaupt nicht .

    Es müsste wie in der Schweiz auch ein Riegel vor geschoeben werden , diese HundeTiere dürften in D nicht gehalten werden , denn sie spiegeln die Gesetze nicht wieder , wie kann es sein dass ein Land ein Gesetz hat was besagt dass das kupieren verboten ist , aber mindestens ..% der in Deutschland lebenden Tiere ( Hunde , Pferde ) kupiert ist da kein Halteverbot besteht und man so das Gesetzt umgehen kann und holt sich sein Tier im benachbarten Ausland

    Und ich finde Aspekte wie Verletzungsgefahr und optisch schöner an zu sehn zum... haben wir hier kein brechsmily ..---> o.K. ich finds zum kotzen !!!
    Habe meinem Hund schon einmal versehentlich den Schwanz in der Autotür eingeklemmt , soll ich jetzt zum TA rennen und sagen schneids ab

    Habe mich da schon so mit Shire-Horse/Kaltblut Leuten und Hundebesitzern in den Haaren gehabt , aber was nützt das beste Gesetz wenn es keine 100% Grundlage schafft , nämlich verhindert dass solche Tiere in Deutschland gehalten werden dürfen !punkt!

    Manuela

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  • Skippy88
    antwortet
    Jagdhundezüchter/Jäger mit bestimmten Hunderassen argumentieren gebetsmühlenartig, die Ruten müssten kupiert werden, weil sie auf der Jagd verletzt würden und die Heilung bzw. dann notwendige Amputation sehr viel aufwändiger und schmerzhafter wäre.
    Leider nicht nur Jäger/Jagdhundezüchter. Wir haben hier bei uns einen Kandidaten der sich einen kupierten Dobermann geholt hat. Begründung: Er soll zum Schutzhund ausgebildet werden und im Sommer die Strandwächter begleiten. Da Dobermänner so eine dünne Rute haben, könne er sich leicht verletzen. Die Aufgabe der Strandwächter besteht hauptsächlich darin, am Strand spazieren zu gehen und zu laute Jugendliche zu ermahnen. Die Ohren mussten leider auch dran glauben, vermutlich besteht hier auch eine erhöhte Verletzungsgefahr.

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  • Labello
    antwortet
    Ein hoch interessantes Thema!
    Ich habs allerdings nicht geschafft, alle 45 Seiten zu lesen - ihr seid ganz schön schreibwütig

    Zum Thema Daumenkrallen, so es bisher nicht erwähnt wurde:

    Tatsächlich ist ein juristischer Kommentar eine Hilfe bei der Auslegung, aber nicht GESETZ. Ein Richter zieht einen Kommentar heran, ist aber nicht daran gebunden.

    Jagdhundezüchter/Jäger mit bestimmten Hunderassen argumentieren gebetsmühlenartig, die Ruten müssten kupiert werden, weil sie auf der Jagd verletzt würden und die Heilung bzw. dann notwendige Amputation sehr viel aufwändiger und schmerzhafter wäre. Faktisch sind die Verletzungen so selten, dass langsam immer mehr Jäger von der alten Praxis Abstand nehmen. Tierärzte machen jedoch nach wie vor mit - die Argumentation des Verletzungsrisikos überzeugt sie und dann machen sie sich NICHT strafbar, denn es obliegt dem Tierarzt als Fachmann die Notwendigkeit eines Eingriffs zu beurteilen.

    Dem Gesetzgeber fehlt (bisher) das notwendige Wissen, um die Entscheidung zu treffen, Amputationen von Daumen- und Wolfskrallen oder auch Ruten bei Jagdhundrassen generell zu verbieten. Solange können Tierärzte entscheiden.

    Ich bin gerade auf der Suche nach einem Artikel, den ich neulich gelesen habe. Dort hat jemand sehr anschaulich dargestellt, wie wichtig die Daumenkralle bei Windhunderassen ist. Durch die Überdehnung und Überlastung der Gelenke beim Sprint erfüllt die Kralle tatsächlich eine wichtige Stützfunktion - sie zu amputieren schadet dem Hund mehr als dass sie irgendein geringes Verletzungsrisiko verringert.

    Meine Hündin (Berger des Pyrénées) bestitzt sowohl Daumenkrallen als auch je zwei Wolfskrallen. Sie hat damit keinerlei Probleme. Im Gegenteil, ich beobachte, dass ihr die zusätzlichen Krallen im Gelände/an Hängen etc. besseren Halt vermitteln. Diese Rasse stammt aus den Pyrenäen, dort arbeitet sie in unwegsamem Gelände und die Krallen sind quasi eine Notwendigkeit.

    Mich macht es traurig, dass diese Diskussion nach wie vor geführt wird. Zu oft steckt nicht das tatsächliche Verletzungsrisiko hinter der Argumentation, sondern das Festhalten an alten Traditionen und dem Bild, das man von "seiner" Hunderasse hat - selbst wenn das die Wenigsten zugeben würden.

    Ich hoffe, dass der Gesetzgeber das Tierschutzgesetz dahingehend verschärfen wird und der Mensch irgendwann doch lernt, die Qual der Tiere hinter den eigenen "Idealvorstellungen" zu erkennen.

    Es tut mir Leid, wenn ich hier etwas wiederholt haben sollte. Dennoch lag es mir am Herzen noch etwas zu sagen.

    Freundliche Grüße,
    Janina

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  • Zauberwolf
    antwortet
    Zitat von Laila Beitrag anzeigen
    Sodele, da kommt wieder mal das Kamel und frisst das Gras ab

    Hat sich doch mal wieder was getan auf der Welt, die "Gesamte Rechtsvorschrift für Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, Fassung vom 10.01.2012" ist ganz aktuell, und was findet man da jetzt in Artikel 10?
    (1) Chirurgische Eingriffe zur Veränderung der äußeren Erscheinung eines Heimtiers oder zu anderen nicht der Heilung dienenden Zwecken sind verboten, insbesondere
    a)das Kupieren des Schwanzes,
    b)das Kupieren der Ohren,
    c)das Durchtrennen der Stimmbänder,
    d)das Entfernen der Krallen und Zähne.
    (2) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur gestattet,
    a) wenn ein Tierarzt nicht der Heilung dienende Verfahren entweder aus veterinärmedizinischen Gründen oder zum Wohl eines bestimmten Tieres für notwendig hält,
    b) zur Verhütung der Fortpflanzung.

    Deutschland hat dieses Abkommen ratifiziert, die einzige Ausnahme betrifft Art. 10 Abs. 1 Buchstabe a (Verbot des Kupierens des Schwanzes).
    Gott sei Dank!! So muss es sein!

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  • Zauberwolf
    antwortet
    Wir haben einen Wolfsspitz und züchten die auch,da muss!! die Wolfskralle dran sein und auch dran bleiben,weil Hund vom Urtyp.Meine Maus hält damit auch ihren Knochen zum nagen fest.

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  • Laila
    antwortet
    Sodele, da kommt wieder mal das Kamel und frisst das Gras ab

    Hat sich doch mal wieder was getan auf der Welt, die "Gesamte Rechtsvorschrift für Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, Fassung vom 10.01.2012" ist ganz aktuell, und was findet man da jetzt in Artikel 10?
    (1) Chirurgische Eingriffe zur Veränderung der äußeren Erscheinung eines Heimtiers oder zu anderen nicht der Heilung dienenden Zwecken sind verboten, insbesondere
    a)das Kupieren des Schwanzes,
    b)das Kupieren der Ohren,
    c)das Durchtrennen der Stimmbänder,
    d)das Entfernen der Krallen und Zähne.
    (2) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur gestattet,
    a) wenn ein Tierarzt nicht der Heilung dienende Verfahren entweder aus veterinärmedizinischen Gründen oder zum Wohl eines bestimmten Tieres für notwendig hält,
    b) zur Verhütung der Fortpflanzung.

    Deutschland hat dieses Abkommen ratifiziert, die einzige Ausnahme betrifft Art. 10 Abs. 1 Buchstabe a (Verbot des Kupierens des Schwanzes).

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  • Anett
    antwortet
    Ja, das wäre wirklich interessant zu sehen. Ich liebe Pudel, bin mit ihnen aufgewachsen. Und einen Pudel-Windhund kann ich mir richtig gut vorstellen. Es gibt ja mittlerweile auch Whippets mit langem Fell (sind wohl eher Sheltie-Whippet-Mixe) und ich stelle mir gerade bildlich ein Whippet mit Locken vor. Das muss total süß aussehen.

    LG
    Anett

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  • trixiffm
    antwortet
    Hallo Sophie!

    Da hast Du ja einen intreressanten Mix Zuhause, zeig mal ein Bild von deiner Süßen, würde mich mal interessieren, wie so ein WindhundPudelRegenwurmuswMix aussieht.

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  • Laila
    antwortet
    Nun, Rita, Du hast ja einen daumenamputierten Welpen gekauft (ich weiss nicht, ob Dir das damals bewusst war), aber ich denke nicht, das Du Dir Gedanken über irgendwelche Anzeigen machen musst. Das würde nur den Züchter betreffen, der solche Eingriffe vornehmen lässt, es sei denn, Du hast explizit danach verlangt.
    Was Dir allerdings klar werden sollte, ist, das (um das mal auf Gerichtsdeutsch auszudrücken) Dir der Züchter keine "einwandfreie Ware" geliefert hat sondern letztendlich ein Tier, welches mit einem Gewährsmangel behaftet ist. So musst Du eventuell irgendwann darüber nachdenken, ob Du möglicherweise auftretenden Behandlungskosten vom Züchter zurückforderst.

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  • Stinktier
    antwortet
    Und zum Rest.....warte mal ab, kann ich dazu nur sagen....;-)

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  • Anett
    antwortet
    Zitat von pekingente Beitrag anzeigen
    Zu laufenden Verfahren darf man doch nix schreiben
    Eben!
    LG
    Anett

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  • gabydux
    antwortet
    Zitat von Fairytale Beitrag anzeigen
    Offensichtlich sind hier recht viele, die davon überzeugt sind, dass das Entfernen der Daumenkralle einen Straftatbestand darstellt. Wieso wird hier dann auf so eine Weise diskutiert. Offensichtlich gibt es ja Forenmitglieder, die besagte Züchter kennen. Warum sind dann alle Gegner der Daumenkrallenamputation nicht gewillt Anzeige zu erstatten. In anderen tierschutzrelevanten Angelegenheiten wird ja Anzeige erstattet. Oder ist es tatsächlich so, das es nicht verboten ist?
    Würde mich mal grundsätzlich interessieren.

    Wie bereits mehrfach geschrieben, die Rechtslage wurde bereits eindeutig erläutert.

    Warum man noch drüber diskutiert? Damit diese Thematik bekannt wird.

    Und zum Rest.....warte mal ab, kann ich dazu nur sagen....;-)

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  • pekingente
    antwortet
    Zu laufenden Verfahren darf man doch nix schreiben

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