Zitat von mercuzio
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§ 3 Listenhunde dürfen nur vom Amtsveterinär unter Zuhilfenahme von externen Sachverständigen geprüft werden.
§ 10 Listenhunde dürfen diese Prüfung auch bei anerkannten sachverständigen Stellen ablegen. Das kann ein Hundetrainer sein, oder auch ein Verein.
Mehr dazu findest Du hier: http://www.lanuv.nrw.de/landw/hundeh...rstaendige.htm




. Ich denk mir, die haben ganz einfach einen Typ wie "Brad - der knallharte Hundecoach" im deutschen Format gesucht. Und was der macht, geht (selbst) mir echt zuweit. Menschen erziehen hin oder her.
Genau, dem kann ich nur zustimmen
)

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