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    #76
    Ich bin mir nicht so sicher, ob das woanders nicht auch passieren kann.

    Eine Border-Bekannte von mir überwintert in Portugal.
    Ein deutsches Paar mit einem alten Leonberger war auf deren Campingplatz.

    Der Leo ist mit einem portugiesischen Boxer aneinander geraten. Genauen Hergang weiß ich nicht.
    Jedenfalls sind beide Hund sofort von den Behörden beschlagnahmt und in einer Verwahrung untergebracht worden.

    Mangels Platz der alte Leo in einer Box, in der er sich nicht mal drehen konnte.
    Die Besitzer durften einmal täglich kommen und mit ihm Gassi gehen. Ansonsten hockte der arme Kerl in der Box
    und verstand die Welt nicht mehr, war schließlich ein gut behüteter Hund aus D.

    Wie der genaue Werdegang dann war, weiß ich auch nicht. Hab 'ne gute Woche später noch mal nachgefragt.
    Da war der Leo zumindest wieder bei seinen Besitzern. Ob es damit aber getan war....



    In Frankreich soll es ein ähnliches Gesetz geben, hab ich jetzt von jemandem erfahren, der auch mal blöde dran war,
    weil es eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihrem und einem französischen Hund gab.

    Der Besitzer des franz. war anderer Meinung, dass der deutsche Hund Schuld wäre und hat die Polizei gerufen.
    Die Deutschen waren zu Zweit und konnten den Sachverhalt überzeugend richtig stellen. Es ist wohl gerade noch mal gut gegangen.
    Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

    Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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      #77
      Zitat von katharina Beitrag anzeigen
      Es geht mir in meiner Kritik nicht um irgendwelche Sauereien mit Hunden, die überall auf der Welt passieren, so auch hier.
      Mir geht es um ein Gesetz, das offiziell anordnet, dass mein Hund getötet wird, wenn er sich mit einem anderen Hund beißt. Darum geht es. Darum, dass innerartliche Auseinandersetzungen mit dem Tod bestraft werden.
      Bitte nenne mir ein einziges Land auf dieser Welt, das dieses Gesetz auch hat, und ich bin still.
      Genau darum geht es mir auch!!!
      Aber das wollen anscheinend einige nicht kapieren....
      Viele Grüsse Nadine & Lennox

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        #78
        Zitat von Lennox_1201 Beitrag anzeigen
        Aber das wollen anscheinend einige nicht kapieren....
        Doch ich schon.
        Und ich will nicht ausprobieren, ob die dann ernst machen oder nicht.
        Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

        Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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          #79
          Zitat von Tschuringa Beitrag anzeigen
          I
          In Frankreich soll es ein ähnliches Gesetz geben, hab ich jetzt von jemandem erfahren, der auch mal blöde dran war,
          weil es eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihrem und einem französischen Hund gab.
          Das ist aber alles Hörensagen, während ich dir den dänischen Gesetzestext sofort verlinken könnte.

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            #80
            google-Übersetzung, daher hmhm
            "Wenn nach einer Wache Franken innerhalb von acht Tagen, die Eigentümer oder Verwalter die Garantien nicht alle auf die Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen hat, ermächtigt der Bürgermeister den Manager der Ablagerung, der nach Beratung durch einen Tierarzt, der von der Abteilung für Veterinärdienste ernannt oder mit Euthanasie des Tieres, um fortzufahren, oder gemäß Abschnitt II des Artikels 213-4 entsorgen."

            Original:
            Article 1er
            L'article 211 du code rural est ainsi rédigé :
            « Art. 211. - Si un animal est susceptible, compte tenu des modalités de sa garde, de présenter un danger pour les personnes ou les animaux domestiques, le maire, de sa propre initiative ou à la demande de toute personne concernée, peut prescrire au propriétaire ou au gardien de cet animal de prendre des mesures de nature à prévenir le danger.
            « En cas d'inexécution, par le propriétaire ou le gardien de l'animal, des mesures prescrites, le maire peut, par arrêté, placer l'animal dans un lieu de dépôt adapté à l'accueil et à la garde de celui-ci. Les frais sont à la charge du propriétaire ou du gardien.
            « Si, à l'issue d'un délai franc de garde de huit jours ouvrés, le propriétaire ou le gardien ne présente pas toutes les garanties quant à l'application des mesures prescrites, le maire autorise le gestionnaire du lieu de dépôt, après avis d'un vétérinaire mandaté par la direction des services vétérinaires, soit à faire procéder à l'euthanasie de l'animal, soit à en disposer dans les conditions prévues au II de l'article 213-4.
            « Le propriétaire ou le gardien de l'animal est invité à présenter ses observations avant la mise en œuvre des dispositions du présent article. En cas d'urgence, cette formalité n'est pas exigée et les pouvoirs du maire peuvent être exercés par le préfet. »
            Quelle http://canifrance.free.fr/loi.htm

            Ob das wirklich eine offizielle Seite und die aktuelle Fassung des Gesetzes ist, kann ich nicht sagen - dafür reicht mein Französisch nicht mehr.
            Aber es sieht schon recht Gesetz-mäßig aus - die Überschrift:
            LA LOI SUR LES CHIENS DANGEREUX

            JOURNAL OFFICIEL

            J.O. Numéro 5 du 7 Janvier 1999

            LOI N° 99-5 du 6 janvier 1999 relative aux animaux dangereux et errants et à la protection des animaux (1)

            NOR : AGRX9800014L
            Liebe Grüße,
            Birgit mit Charly und Chico an der Seite und immer im Herzen mein Knopfauge Paul, mein liebes Mäuschen Mandy, die sanfte, ruhige JoJo, die schöne Lisa und mein kluges Pünktchen

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              #81
              Also mein Französisch reicht gerade noch aus, um diese Anordnung zu verstehen. Da steht, dass bei einem Tier (allgemein, nicht nur Hund)

              a) zunächst amtlicherseits eine Gefahr für Personen oder andere Haustiere festgestellt werden muss
              b) dann können dem Halter und/oder Besitzer dieses Tieres Auflagen gemacht werden, um weitere Gefahren abzuwenden
              c) sollte der Halter und/oder Besitzer diese Auflagen nicht erfüllen, kann die Behörde das Tier festsetzen (sprich beschlagnahmen und einsperren)
              d) Sollte sich dann in den nächsten acht Tagen der Halter und/oder Besitzer weigern, seinen Verpflichtungen nachzukommen (das Tier zu sichern etc.), wird ein Veterinär hinzugezogen, der das Tier begutachtet und entweder die Tötung oder weitere Maßnahmen nach Artikel 213-4 anordnet
              e) Bevor irgendwelche Maßnahmen eingeleitet werden, wird der Halter und/oder Besitzer aufgefordert, Stellung zu nehmen. Im Notfall handelt die Behörde ohne diese Anhörung.

              Hier muss also ein gehöriges Maß an Eigenverschuldung des Halters/Besitzers hinzukommen, bevor ein Tier eingeschläfert wird (beachte auch die Kann-Bestimmungen).
              Wer sich also weigert, behördliche Auflagen zu erfüllen und sein Tier acht Tage lang in behördlichem Gewahrsam vergammeln lässt, ohne sich zu kümmern, muss dann irgendwann mit dessen Einschläferung rechnen, ja.


              Aber das ist was anderes als (Gesetzestext von der offiziellen dänischen Seite):

              According to the provisions on savaging, the police are obligated to euthanize a dog, if it has savaged a person or another dog in an attack.

              Das heißt: Im Einklang mit den Bestimmungen gegen Beißvorfälle (savaging=Attacken), ist die Polizei verpflichtet, einen Hund einschläfern zu lassen, wenn dieser eine Person oder einen anderen Hund angegriffen hat.

              Weiter heißt es:

              If a dog, brought into Denmark on holiday, bites a person or another dog, the police will carry out an investigation and arrive at a concret​e decision about whether the case is savagery and whether the dog must be euthanized, just as the case would be for a Danish-owned dog.

              Wenn ein im Urlaub nach Dänemark gebrachter Hund eine Person oder einen anderen Hund beißt, wird die Polizei eine Untersuchung anordnen und darüber entscheiden, ob es sich um einen Angriff handelte und ob der Hund eingeschläfert werden muss. So wie es auch bei einem Hund eines dänischen Besitzers der Fall wäre.

              Und schließlich:
              The owner of the attacking dog can request an expert assessment of the case.

              Der Besitzer des angreifenden Hundes kann um die Einschätzung vonseiten eines Gutachters/Experten bitten.

              Heißt also: In Frankreich muss ich mich schon ungeheuer dumm und ignorant anstellen, bevor mein Hund eingeschläfert wird. In Dänemark nicht.

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                #82
                Katharina, hast du mal den Link zu der offiziellen Seite in DK??
                Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

                Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                  #83
                  Hier:
                  https://www.foedevarestyrelsen.dk/en...gislation.aspx

                  Die weiteren Ausführungen unter: "Regulation on savaging"

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                    #84
                    Danke. Hab's so weitergegeben. Incl. deiner Übersetzung...
                    Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

                    Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                      #85
                      Zitat von Tschuringa Beitrag anzeigen
                      Doch ich schon.
                      Und ich will nicht ausprobieren, ob die dann ernst machen oder nicht.
                      Deinen Post versteh ich jetzt nicht....
                      Mein post bezieht sich auch auf Vergleiche mit DE oder Frankreich, die ja so nachweislich nicht vergleichbar mit Dänemark sind!
                      Viele Grüsse Nadine & Lennox

                      Kommentar


                        #86
                        Zitat von Lennox_1201 Beitrag anzeigen
                        Deinen Post versteh ich jetzt nicht....
                        Mein post bezieht sich auch auf Vergleiche mit DE oder Frankreich, die ja so nachweislich nicht vergleichbar mit Dänemark sind!
                        Ups, dann hab ich das falsch verstanden.

                        Ich dachte, es ginge darum:

                        Mir geht es um ein Gesetz, das offiziell anordnet, dass mein Hund getötet wird, wenn er sich mit einem anderen Hund beißt.
                        Da geht es doch um Dänemark oder bin ich jetzt völlig auf der falschen Fährte.
                        Aber egal, eigentlich sind wir alle mehr oder weniger einer Meinung.
                        Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

                        Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                          #87
                          Zitat von Tschuringa Beitrag anzeigen
                          Ups, dann hab ich das falsch verstanden.

                          Ich dachte, es ginge darum:



                          Da geht es doch um Dänemark oder bin ich jetzt völlig auf der falschen Fährte.
                          Aber egal, eigentlich sind wir alle mehr oder weniger einer Meinung.
                          Nein, es bezog sich auf die Vergleiche das vor über 10 Jahren in DE auch Hunde gehimmelt wurden....
                          Dies sind für mich nur versuche seinen Urlaub in einem Land zu rechtfertigen, welches massenweise Hunde himmelt!
                          Viele Grüsse Nadine & Lennox

                          Kommentar


                            #88
                            Zitat von Lennox_1201 Beitrag anzeigen
                            Nein, es bezog sich auf die Vergleiche das vor über 10 Jahren in DE auch Hunde gehimmelt wurden....
                            Dies sind für mich nur versuche seinen Urlaub in einem Land zu rechtfertigen, welches massenweise Hunde himmelt!
                            1) Ich muss Dir keine Rechtfertigung dafür liefern warum ich wann und wo Urlaub mache.

                            2) Mein letzter Urlaub in Dänemark war vor 46 Jahren.

                            3) Wegen mir kannst Du mit einem Hund der französischen Liste 1 gerne Urlaub in Frankreich machen. Ich würd's halt nicht tun (genau wie ich mit so einem Hund nicht nach Dänemark fahren würde).
                            »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
                            Albert Einstein

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                              #89
                              Zitat von Hanna Beitrag anzeigen
                              echt, das ist verboten? Ich genieße es gerade hier in Deutschland, dass ich bis auf einmal meinen Hund immer mit ins Cafe oder Restaurant mitnehmen konnte, und das einmal war, weil es drei ( kleine) Hunde waren, ok.
                              Nein, es ist in Deutschland natürlich NICHT verboten, Hunde mit ins Restaurant zu nehmen. Nicht so wie in Dänemark, wo die Hundemitnahme gesetzlich verboten ist, es sei denn, der Restaurantbesitzer hat eine Ausnahmegenehmigung.

                              Hierzulande regeln das die Restaurantbesitzer selbst. Sie haben das Hausrecht. Da ist nichts mit Lebensmittelverordnung.
                              Wie viele Hunde sehen wir täglich in Restaurants? Und zwar innen drin? Mein Hund Benno hatte von seinem Lieblingsrestaurant sogar die offizielle Einladung, stets willkommen zu sein.

                              Immer diese Fehlinformationen.
                              Das ist so wie mit der ständig behaupteten Impfpflicht, die es in Deutschland einfach nicht gibt, sondern erst greift, wenn man verreisen möchte.

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                                #90
                                Das alleine find ich schon unmöglich...... was macht man als Hundebesitzer in DK, wenn man im Urlaub doch mal essen gehen möchte?
                                LG, Anne mit Joris Jungspund, das alte Trödelmännlein und Lombard sind auf einer Wolke immer mit dabei

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